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Österreich / Central-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Baudenkmale [Editor]
Mittheilungen der K.K. Central-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Baudenkmale — 1874

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Luschin von Ebengreuth, Arnold: Die Siegel der steierischen Abteien und Convente des Mittelalters, [3]
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https://doi.org/10.11588/diglit.26256#0282

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242

suchten *, in der linken den Krummstab. Zwischen den
Giebeln eine kleine Console, auf welcher ein Engel steht.
Im Abschnitte das Jahr der Siegelanfertigung 1889 (1489).


Fig. 22.

Abgeschnittenes Siegel in grünem Wachs in der
Siegelsammlung des steierm. Landes-Archivs. G. 63 Mm.
Fig. 22.

19. Lankowitz*
(Franciscaner ; heil.. Maria.)
Herzog Cosmogr. Austr. Franciscana 432 — 459
Marian Wendt VI, 319.
Eine mit mannigfachen Wundern ausgestattete Sage,
von welcher bereits der Augustiner P. Marian a. a. 0. er-
klärt, dass er von ihr weder Gebrauch machen könne
noch wolle, berichtet, wie das Gnadenbild, das in einer
Kirche nächst Radkersburg war verehrt worden, 1426
ans Anlass eines Türkeneinfalls in ein Gebüsch gerathen,
nach sieben Jahren daselbst durch weidendes Vieh wieder
entdeckt, und endlich bis an den Fuss der Stubalpe ge-
bracht worden sei.
Festen Boden erhalten wir erst mit dem Jahre 1455
als der Besitzer von Lankowitz Georg Gradner angeregt
durch die Erfolge des h. Johann von Capistran mit
Bewilligung K. Friedrich III. an die Erbaung eines
Franziskanerklosters ging. Das wunderbare Gnadenbild,
welches bisher seinenPlatz auf einem zunächst gelegenen
Wegkreuze gehabt hatte, wurde in der gleichfalls neu
errichteten Kirche untergebracht, und diese von nun an
ein viel besuchter Wallfahrtsort.
Der Orden wurde zwar 1566 durch den überhand-
nehmenden Protestantismus aus dem Besitze dieses
Klosters und der Kirche verdrängt, jedoch schon 1588
wieder restituirt und versieht noch heutzutage die Orts-
seelsorge.
Siegel des Convents aus dem Mittelalter sind nicht
bekannt. Ein neueres von 1652 beschreibt Herzog a. a.
0. S. 459.
L Vgl. Wessely, Iconographie Gottes und der Heiligen, Leipzig 1874
S. 98.

20. Leoben.
(Dominicaner: s. Florian.)
Marian Wendt VI, 137. Muclier Gesell, d. Steierm.
V, 433.
Es unterliegt keinem Zweifel, dass das Leobner
Dominicaner Kloster in der That, in jene frühe Zeit
hinaufreicht, welche Marian Wendt angibt. Muchar
bezieht sich auf eine Urkunde vomJ. 1263, die nun ver-
loren zu sein scheint, in welcher Ulrich und Rapota
Dominicaner in Leoben erwähnt werden.
Zur förmlichen Ansiedlung kam es im Jahre 1280,
wo Richter und Rath der Stadt Leoben „Fratibus
ordinis prsedicatorum a nobis humiliteret devote invitatis“
ein Grundstück zur Erbauung des Klosters anwiesen.
Gleichzeitig wurden in Folge der Beschlüsse desOrdens-
capitels zu Freiburg die Streitigkeiten über die Grenzen
der Dominicanerklöster zu Leoben und W. Neustadt
durch einen Schiedsspruch beigelegt, i
Die neue Ansiedlung war von Anbeginn durch
harte Schicksalsschläge betroffen, und brannte u. a. schon
im zweiten Jahre nach der Entstehung völlig nieder.
Ähnliche Unfälle trafen das Kloster noch öfters bei der
wiederholten Zerstörung der Stadt durch Feuersbrünste.
Doch wurde auch viel über die mangelhafte Verwaltung
geklagt, durch welche das Kloster arg herabkam. 1798
beherbergte es noch 16 Mönche, seit 1811 ist es auf-
gehoben worden.
a) Priorensiegel.
Die Siegel der Prioren dieses Klosters lassen ab-
weichend von der bei Mendicanten Klöstern der Steier-
mark sonst beobachteten Regel, mehrere Stempel er-
kennen , wenn gleich die Hauptdarstellung beibehalten
blieb. Als solche erscheint oberhalb eines Kleeblattbogens,
in welchem der gewöhnlich nach rechts gewandte Prior
kniet, inmitten eines gotliischen Aufbaues das Bild der
Gnadenmutter mit dem Kinde in halber Figur und zwar:


Fig. 23.
32. (XIV Jahrhundert) Lapidarschrift zwischen
glatten (?) Linien, an deren innere sich eine Perlenlinie
anschliesst.
1 Anonymus Leobiensis, ed. Zahn, S. 25 A. D. M. C. CLXXX in die
Kathedre s. Petri (22. Lehr.) receptns est a Primo eonventus Predicatorum
fratrum in Leuten in terra Stirie.dann A. JD. M. CCLXXXII in ca-
pitulo generali Wiene confirmatus est conuentus in Leuten fratritus Predica-
toritus, . . in festo Pentecostes cum eodem anno in Qudragesima ipsa domus
fratrum in Leuten a proprior igne omnino fuerat exusta, Vgl. ferner die
Urkde, tei Cäsar Annales Styria II, 325 ddo. 1280 und jene im steierm. L.
Arch. Nr. 1178, in welcher die Entscheidung üter die Abgrenzung der Spren-
gel von Leoben und W. Neustadt, innerhalb welcher das Terminiren jedem
Ordenshause gestattet sein sollte, gewissen Schiedsleuten übertragen wird.
 
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