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Dartmann, Christoph; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Politische Interaktion in der italienischen Stadtkommune (11. - 14. Jahrhundert) — Mittelalter-Forschungen, Band 36: Ostfildern, 2012

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https://doi.org/10.11588/diglit.34752#0132

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4 Die konsularische Kommune -
Genua im 12. Jahrhundert

Es gab vielfältige Wege in die konsularische Kommune, die seit
Mitte des 12. Jahrhunderts als strukturiertes Gefüge mit in vielen
Städten belegbaren typischen Charakteristika zu fassen ist. Der lan-
ge Prozess der Genese dieser neuen politischen Größe setzte in je-
der Stadt bei unterschiedlichen Voraussetzungen an, die sich noch
dazu in der fragmentierten Überlieferung jeweils nur in wenigen
Ausschnitten erkennen lassen. Jeder Versuch, aus den Befunden für
einzelne Städte die wesentlichen Elemente der Entstehung der itali-
enischen Stadtkommune abzuleiten, ist daher von vornherein zum
Scheitern verurteilt/ Anders verhält es sich mit dem Organisations-
gefüge, das sich in den Jahren um 1150 ausgebildet hatte und in den
langwierigen Auseinandersetzungen um Friedrich Barbarossa seine
erste Belastungsprobe bestehen sollte/ Zu den für die meisten Städ-
te zutreffenden Merkmalen zählte die regelmäßige, meist jährlich
erneuerte Benennung von Konsuln als Leiter der Kommune, denen
ein Ratsgremium beigeordnet war, sowie die regelmäßige Ausü-
bung von Gerichtsbarkeit in der Stadt selbst und in ihrem Umland
- oft getragen von eigenen Gerichtskonsuln/ Dieser Amterappa-
rat, dessen erhebliche weitere Ausdifferenzierung sich am Beispiel
der toskanischen Hafenstadt Pisa detailliert nachvollziehen lässt,
ermöglichte es der Kommune, neben der Gerichtsbarkeit auch ein
eigenes Militär- und Finanzwesen aufzubauen/ Auf der Grundlage
dieser Machtmittel griffen die Stadtregierungen in das Umland, den
sogenannten aus, wo sie im Anschluss an ältere Grafschafts-
und Diözesaneinteilungen eine eigene Einflusssphäre zu definieren
bemüht waren. Das geschah in langwierigen Auseinandersetzungen
mit benachbarten Städten und rivalisierenden Herrschaftsträgern

1 KELLER, Irtizi; BoRDONE, Origirti; vgl. in zusammenfassenden Skizzen MiLANi, Comurti,
S. 5-60; CoLEMAN, Cities, S. 29-35. Die im Anschluss benannten Grundzüge lassen sich aus
jeder zusammenfassenden Darstellung der kommunalen Entwicklung des 12. Jahrhunderts
entnehmen, so etwa neben den genannten WALEY, City-Republics; JoNES, City-State; ARTiFONi,
Cittä.
2 Dies betont etwa WiCKHAM, Courts, S. 16 f.
3 Die Benennung eigener Gerichtskonsuln datiert in Genua auf das Jahr 1130, in Mailand hinge-
gen erst auf 1153. Kleinere Städte wie Florenz scheinen erst gegen Ende des 12. Jahrhunderts
diesen Schritt unternommen zu haben. Siehe unten Kapitel 4.4.1.1 Anm. 149.
4 Grundlage für die Rekonstruktion des Amtergefüges in Pisa sind die konsularischen Eidbre-
ven von 1162 und 1164: Brevi, hg. v. BANTi.
 
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