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Dartmann, Christoph; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Politische Interaktion in der italienischen Stadtkommune (11. - 14. Jahrhundert) — Mittelalter-Forschungen, Band 36: Ostfildern, 2012

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https://doi.org/10.11588/diglit.34752#0167

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Die konsularische Kommune - Genua im 12. Jahrhundert

ließen, in dem es sich die Kommunalregierung in den Eidbreven zu-
schrieb. Zugleich ist daher nach Zeugnissen für Konfliktpraktiken
zu suchen, die nicht dem Urteil kommunaler Amtsträger unterwor-
fen wurden. Die Gerichtsbarkeit wie die außergerichtliche Konflikt-
führung werden so zu einem Testfall für die Qualität der Kommune
im Moment ihrer institutioneilen Verfestigung.

4.4.1 Kommunale Gerichtsbarkeit im 12. Jahrhundert
4.4.1.1 Der lange Kampf der Abtei S. Siro um ihre Zehntrechte

Zu den ersten Zeugnissen für eine kommunale Gerichtsbarkeit zählt
ein im Archiv der Genueser Abtei S. Siro überliefertes
der Konsuln aus dem Jahr 1111. Vor den vier auch von Caffaro in
den Kommunalannalen genannten Konsuln der Jahre 1110-1113
habe Aldebert, Abt von S. Siro, auf Geheiß Bischof Airalds in der
Kirche von S. Lorenzo Klage gegen einige Nachfahren des Rusticus
de Caschifenone erhoben, zu denen der Geschichtsschreiber selbst
zählte. Caffaro sowie seine Brüder Obertus und Guiscardus wurden
verurteilt, den Zehnt für die Häuser, die sie von ihrem Vater geerbt
hatten, von nun an an S. Siro abzuführen. Diese Entscheidung tra-
fen die Konsuln im Februar 1111 in Gegenwart zahlreicher Kleriker
und Laien.^
Wer stand sich bei diesem Konflikt gegenüber? Im Jahr 1007 wur-
de die Kirche von S. Siro - damals unmittelbar vor der Stadtmauer
gelegen - in eine Benediktinerabtei umgewandelt.^ An diesem Ort,
an dem bis zum 11. Jahrhundert die Reliquien des spätantiken Bi-
schofs und späteren Stadtpatrons Syrus verehrt wurden, hat wohl
die älteste Kathedrale der ligurischen Hafenstadt gelegen, ehe im
Hochmittelalter die innerhalb der Stadtmauern gelegene Kirche von
S. Lorenzo diese Funktion endgültig übernehmen konnte.^ Ob die
Umwidmung zur Abtei die Kontinuität zuvor bezeugter umfang-
reicher Zehntrechte in der näheren Umgebung Genuas gefährdete
und welchen ökonomischen Wert die Schenkungen anlässlich der
Gründung der Kommunität besessen haben, kann erst eine syste-

121 Carte del monastero di S. Siro, hg. v. CALLERi 1, Nr. 73 (Februar 1111), S. 122 f. Bereits für
das Jahr 1105 ist ein konsularisches laMdawcMfMiw überliefert, das sich mit Rechten der Abtei
Fruttuoso im Tigullio befasst: RovERE, Publici testes, S. 302 f. (mit einer vageren Datierung auf
die Jahre 1104 oder 1105); MoGGiA, Esercizio, S. 12. Vgl. auch ein DM&wicnfMwi der Konsuln im
Auftrag des Bischofs aus dem Jahr 1104: Registro, hg. v. BELGRANO, S. 268 f. und S. 392.
122 Carte del monastero di S. Siro, hg. v. CALLERi 1, Nr. 15 (Februar 1007), S. 24-27. Vgl. PoLONio,
Universalismo, S. 121 ff.
123 MAccHiAVELLO, Storia; PoLONio, Universalismo, S. 140-144. MÜLLER, Höstes, S. 23, Anm. 14,
mit weiteren Hinweisen.
 
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