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Ross, Ludwig; Ross, Ludwig [Hrsg.]
Archäologische Aufsätze (Band 1): Griechische Gräber. Ausgrabungsberichte aus Athen. Zur Kunstgeschichte und Topographie von Athen und Attika — Leipzig, 1855

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https://doi.org/10.11588/diglit.9053#0077

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zige Leiche; meistens führte durch eine weitere Oefihnng eine
in den Felsen gehauene Treppe hinunter, und das Grab er-
weiterte sich unter der Felsfläche zu einer oder mehreren Kam
mern, mit steinernen, meistens auch aus dem Felsen geschnit-
tenen Särgen an den Seiten. Die Gräber waren nach der
Ausbeutung meistens wieder verschüttet, und in das lockere
Erdreich, mit welchem man die Oeflhung ausgefüllt hatte, Fei-
genbäume gepflanzt worden; indess mehrere fand ich noch offen,
so dass ich in die Grabkammer hinuntersteigen konnte. Ich
gebe hier 2) den Grundriss und Durchschnitt einer solchen Kam-
mer nach einer Aufnahme meines Freundes Schaubert. Die
Wände des zweiten engeren Theils der Treppe waren mit Pi-
lastern geschmückt, in Felder getheilt und mit einem farbigen
Stueco bedeckt; an dem Gewölbe war ein einfaches gemaltes
Ornament, und über dem flach gewölbten Eingange der Kam-
mer mit drei Todtenbetten die Inschrift SKYOINOY angemalt
(C. I. G. II. Add. p. 1017, p. 2143. p.; nach der dortigen An-
gabe wäre noch an einer andern Stelle der Name OEOTENIC
angeschrieben gewesen); an der rechten Wand der Kammer
war nach Schaubert nicht mehr ganz leserlich geschrieben 3):

ΜΗΑΝΟΙΓΕ
ΟΥΓΑΡΜΗΕΥΝΙΚΗ
ΤΟΙΑΛΛΟΝΤΙ . .

ΚΑΤΘΕΝΤΓ .....

TANSOPONAENH.....

AITAEN

Das hier besprochene Grab habe ich nicht mehr offen ge-
sehen. Eigentliche Wandmalereien scheinen nirgends gefunden
worden zu sein, wenigstens waren sie nicht zur Kenntniss
europäischer Beobachter, wie Schaubert, Gropius, Prokesch
gekommen. Indess war noch eine Grabkammer offen gelassen
worden (und vielleicht existirt sie noch heute) im Hofe des
von Kapodistrias erbauten Waisenhauses, in deren Eingänge
an der Felswand mit schwarzer Kohle Süchtig, aber geistvoll
zwei Paar Figuren hingeworfen worden waren, von denen öfter

2) Taf. II, Fig. 1—3.

3) Vgl. C. I. G. n. 214Ü. b., wu die Inschrift unch Prokesch etwas
vollständiger'gegeben ist.
 
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