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Zeitschrift für christliche Kunst — 17.1904

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Arntz, Ludwig: Die Wiederherstellung der ehemaligen Stiftskirche zu Schwarz-Rheindorf, [1]
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https://doi.org/10.11588/diglit.4094#0131

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!904. — ZEITSCHRIFT FÜR CHRISTLICHE KUNST — Nr. 7.

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schon aus wirtschaftlichen Gründen auf eine
angemessene Erweiterung des Bestandes be-
dacht sein, wie wir auch einem neu auftreten-
den Bedürfnis, sei es durch Umbau oder Aus-
bau genügen, müssen. Jedes berechtigte Bau-
bedürfnis sollte daher keineswegs unterdrückt,
sondern vielmehr im rechten Sinne praktischer
Baupflege geleitet und befriedigt werden.

Mögen nun bei der Wiederherstellung eines
. geschichtlichen Bauwerkes technische oder wirt-
schaftliche Erwägungen mehr oder weniger be-
stimmend sein, die Bauausführung mufs sich
stützen auf eine sichere, bauwissenschaftliche

unabhängig von der Höhe der Bausumme.
Unzureichende Baumittel können gewifs für
ein hülfsbedürftiges Bauwerk verhängnisvoll
werden, aber auch mit bescheidenen Mitteln
läfst sich in vielen Fällen schon mancher Not-
lage abhelfen, vorausgesetzt, dafs die Mittel in
sachkundiger und sachgemäfser Weise ange-
wendet werden. Wenn aber einmal Sparsam-
keit geboten ist, sollte am wenigsten an den
Kosten der baukünstlerischen Leitung gespart
werden. Es wäre das ein grofser wirtschaft-
licher Fehler, welcher in den seltensten Fällen
wieder gut zu machen ist, dessen schädliche



Abb. 2. Haupt-Grundrifs der TJnterkirche.

Unterlage; die Bauarbeit aber darf niemals der
künstlerischen Leitung und Betätigung entraten.
Jedenfalls sollte die Durchbildung im ganzen
wie im einzelnen den künstlerischen Stil und
Stempel tragen, d. h. den grofsen, ehernen
Gesetzen entsprechen, welche in den Werken
jeder wahrhaft grofsen Kunstschöpfung ihren
unverkennbaren Ausdruck gefunden haben.
In der baukünstlerischen Arbeit liegt daher
stets der Schwerpunkt der Aufgabe; der Be-
deutung der Aufgabe entspricht auch die Ver-
antwortlichkeit des bauleitenden Architekten
innerhalb der Grenzen seiner Wirksamkeit;
mögen für Ausführung reiche oder bescheidene
Mittel verfügbar sein. — Ist doch das Gefühl
der Verantwortung persönlicher Natur und

Folgen aber in allen Fällen zu Lasten des
betroffenen Bauwerkes fallen.

Die im allgemeinen begründeten Forde-
rungen praktischer Denkmalpflege in bauwissen-
schaftlicher und baukünstlerischer Hinsicht,
mufsten auch bei der Wiederherstellung der
ehemaligen Stiftskirche zu Schwarz-Rheindorf
gestellt werden. Als Baumittel standen nach
dem Anschlage im ganzen 40000 Mark zur
Verfügung. Für die Ausführung war die
persönliche Leitung des Architekten vorge-
sehen.

Die baugeschichtlichen Grundlagen der Aus-
führung und die ausgeführten Bauarbeiten im
einzelnen sollen in den beiden folgenden Ab-
schnitten eingehender besprochen werden.
 
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