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Baumeister: das Architektur-Magazin — 9.1911

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Heft 2
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Mißlack, Klaus: Vom Reichsgericht: neue Entscheidungen des Reichsgerichts
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Bücherbesprechungen
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[Rezension von: Robert Bruck, Die Denkmalplege im Königreich Sachsen]
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https://doi.org/10.11588/diglit.54602#0271

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28 B

DER BAUMEISTER . 1910, NOVEMBER . BEILAGE.

sondern dass er nur mit einem oder einzelnen bestimmten
Vermögensstücken haften will. Allein bei einer derartigen,
die gesetzlich zu vermutende Haftung des Schuldners wesent-
lich abändernden Abrede bedarf es in jedem einzelnen Fall
einer eingehenden Ermittelung desjenigen, was die Parteien
mit der Vereinbarung gewollt haben. Es kann der Wille der
Parteien gewesen sein, dass der Schuldner frei sein soll, so-
fern nur der fragliche Gegenstand, auf den seine Haftung be-
schränkt ist, nicht mehr in seinem Vermögen sich vorfindet.
Die Parteien können gewollt haben, dass der Schuldner in
Höhe des Wertes dieses Vermögensbestandteiles unter allen
Umständen haften soll. Es kann aber auch im Willen der
Parteien gelegen haben, dass mit der Haftungsbeschränkung
eine Verantwortlichkeit des Schuldners für Erhaltung oder eine
bestimmte Verwendung der fraglichen Gegenstände verbunden
sein sollte. Zumal Klägerin ausdrücklich geltend gemacht hat,
dass die Beklagten infolge ihrer Bestellung verpflichtet ge-
wesen seien, für ihre Befriedigung aus den der Vertrauens-
kommission zur Verfügung gestellten Mitteln Sorge zu tragen,
hatte der Berufungsrichter ganz besonderen Anlass in eine
nähere Prüfung darüber einzutreten, ob nicht der von der
Klägerin und den drei Beklagten abgeschlossene Vertrag nach
Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte dahin


verstanden werden muss, dass die Besteller für die Befriedi-
gung der Klägerin aus den fraglichen Mitteln aufzukommen
haben oder doch wenigstens nur dann die Erfüllung der an
sich aus der Leistung der Arbeiten sich ergebenden Leistungs-
pflicht zu verweigern berechtigt sein sollten, wenn sie ihrer-
seits den Nachweis erbringen, dass die der Kommission zur
Verfügung gestellten Mittel in vertragsgemässer Verwendung
erschöpft sind. Nun nimmt zwar der Berufungsrichter an,
dass die zur Verfügung gestellten Mittel in ordnungsmässiger
Verwendung erschöpft sind, dass sie zur Bezahlung der für
die Neubauten notwendigen Ausgaben „in ihrer natürlichen
Reihenfolge“ verwendet seien, allein es fehlt an jeder näheren,
eine Nachprüfung ermöglichenden Darlegung, in welchen kon-
kreten Tatumständen die ordnungsmässige Verwendung erblickt
und was unter der „natürlichen Reihenfolge“ verstanden ist.
Dabei ist zu erwägen, ob nicht eine etwaige Kenntnis der
Unzulänglichkeit der Mittel, die Befugnis, einzelne Gläubiger
vorweg zu befriedigen, ausschloss. Hiernach sind die bisher
getroffenen Feststellungen des Berufungsrichters nicht geeignet,
die vom Berufungsrichter getroffene Entscheidung, sei es hin-
sichtlich des Anspruchs auf Vertragserfüllung, sei es hinsichtlich
des Schadensersatzanspruchs zu rechtfertigen. Es war des-
halb das Berufungsurteil aufzuheben und die Sache in die
Berufungsinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung
zurückzuverweisen.“ (29. Juni 1909. VII. 409/08.)

Bücherbesprechungen.
Die Denkmalpflege im Königreich Sachsen. Von Dr. Robert
Bruck. A. o. Professor a. d. kgl. Technischen Hochschule zu Dresden, Vor-
stand des Kgl. Sächsischen Denkmalarchivs. Dresden 1910 bei Gerhard
Kühtmann.
Bei dem wechselnden Interesse, dessen sich die Denkmalpflege jetzt all-
gemein erfreut, wird das vorliegende Buch freundliche Aufnahme finden.
Es gibt eine Entwicklungsgeschichte dieses jungen Zweiges der Baukunst
im Königreich Sachsen. Die Anfänge sächsischer Denkmalpflege reichen,
wie in den meisten deutschen Staaten, in die 20 er Jahre des vorigen Jahr-
hunderts zurück. Wie allenthalben, war es auch hier weniger das künst-
lerische Interesse als die romantisch-historische Strömung, in der die junge
Bewegung ihren Ursprung fand. Bezeichnend für ihre Anschauungen mag
sein, dass man in jener Zeit die Bauten des Barock als vermeintliche Zeugen
einer Verfallzeit für vogelfrei erklären konnte. Ein wie gewaltiges Stück
hingebungsvoller Arbeit seitdem Vereine, Kommissionen und Behörden ge-
leistet haben, bis aus diesen bescheidenen Anfängen die machtvolle Bewegung


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