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DER BAUMEISTER <> 1925, MAI - BEILAGE
HEFT 5
men, daß sie nicht ins Leere führen, sondern in Baumgruppen
einen räumlichen Abschluß finden. Hier liegen die einzelnen
Gräber nach freier Wahl zerstreut, eingebettet in den Rasen,
über den sich kein hoher Hügel erhebt. Am Kopfende allein
wird ein kleines Rundbeet freigelassen für den Blumenschmuck,
den der kurze Sommer gewährt. Einschränkende Vorschriften
verhindern, daß die Grabdenkmäler sich in den Ausmaßen,
dem Material und Schmuck, auch den Inschriften der Ein-
ordnung in die Natur entwinden und durch das krampfhafte
Bemühen, das vergangene individuelle Leben herauszuheben,
das große Leitmotiv der ganzen Anlage stören. So werden
die Toten davor bewahrt, durch eine wohlgesinnte, aber
fruchtlose Heroisierung vor der einsamen Größe einer ge-
waltigen Bergwelt klein zu werden. Erwin Poeschel
Zu unseren Tafelbeilagen
Die auf den Tafeln 37/38 wiedergegebenen Entwürfe für
Kriegerdenkmale lassen in der Grundform der Gesamtanlage
deutlich das Bestreben größtmöglicher harmonischerEinfügung
erkennen. Vornehmlich gilt dies für den ersten Entwurf, der die
Aufstellung des Denkmales an einer Straßenspitze darstellt.
Der Dreieckform des Platzes entsprechen die völlig äquidistan-
ten Pfeilerreihen, welche sich um den eigentlichen, vertieft an-
geordneten Denkstein gruppieren. Der an letzter Stelle ge-
zeigte Entwurf wird einer Forderung bezüglich der Anbrin-
gung einer erheblichen Anzahl von Inschriften gerecht durch
den Gedanken, das nach rückwärts erhöht liegende Gelände
mit einer Balustrade abzuschließen, die gleichzeitig die er-
forderlichen Inschriftflächen selbst abgibt. Gleichzeitig zeigt
sich bei diesem Entwürfe die Bestrebung, für die Platzgestal-
tung eine im städtebaulichen Sinne gelegene Lösung zu be-
wirken.
Die Abbildungen auf Tafel 39/40 zeigen Entwürfe des Ar-
chitekten Maximilian Buchart - München und lassen eine
ansprechende Linienführung, sowie vorteilhafte Darstellung
erkennen.
Eigenartige Wettbewerbsformen
Die Rheinische Handels-Gesellschaft m. b. H. in Boppard
hatte ein Preisausschreiben zur Erlangung von Entwürfen für
ein vierstöckiges freistehendes Etagenhaus in verschiedenen
Fachzeitschriften angezeigt, das einen eigenartigen Rückschluß
auf das Verständnis wie die Auffassung der Veranstalter für die
Bewertung der geistigen Arbeit zuläßt. Von den 9 Bedingungen
befassen sich 8 mit der technischen Gestaltung, während die
letzte wörtlich lautet: „Alle Einsendungen gehen in das Eigen-
tum der Firma über.“ Es würde uns interessieren, ob auch in
diesem Falle „der Dummen nicht alle wurden“, die auf diese
Art ihre Zeit und Arbeitskraft ohne jegliche Entschädigung
einer unbekannten, „geschäftstüchtigen“ Firma zuliebe ver-
geudet haben. Auch die ausgesetzten vier Preise in Höhe von
800, 500, 300 und 200 Mk. können in keiner Weise als genügend
bezeichnet werden, wenn man bedenkt, daß das Objekt nicht
unter 120000 Mk. erstellt werden kann und nach der G. O. sich
die Kosten für die Eingabepläne hiebei bereits höher belaufen
würden! Daß in dem Ausschreiben keinerlei Angaben über Zu-
sammensetzung des Preisgerichtes gegeben wurden, nimmt
weiter nicht mehr wunder. Wir würden es begrüßen, wenn der-
artigem immer mehr überhand nehmenden Unfug auf dem Ge-
biete der Wettbewerbsausschreibungen durch entsprechende
Teilnahmlosigkeit seitens der Architektenschaft begegnet
würde.-Auch die Fachpresse könnte durch Ablehnung solcher
Anzeigen wirksam unterstützen 1 Bei dieser Gelegenheit müssen
wir auch auf eine Eigenart in einer Ausschreibung der evan-
gelischen Luthergemeinde Erfurt hinweisen. Hier wird die Be-
teiligung u. a. davon abhängig gemacht, daß die Einsender
glaubhaft nachweisen, innerhalb der letzten 20Jahre nach eige-
nem Entwurf eine Kirche gebaut oder in einem Kirchenbau-
Wettbewerb einen Preis erhalten zu haben. Unseres Ermessens
dient ein Wettbewerb dazu, daß möglichst vielen, insbesondere
den aufstrebenden jungen und unbekannten Kräften Gelegen-
heit gegeben wird, ihr Können im edlen Wettkampfezu erproben.
Will man nun schon einmal aus irgend einem mehr oder minder
begründeten Anlaß hievon Abstand nehmen, dann greife man
gleich zum wirklich beschränkten Ausschreiben, an dem nur
besonders geladene Architekten unter entsprechender Ent-
schädigung jedes einzelnen teilnehmen.
Wir müssen hier an die Veranstalter die Frage richten, ob
nach ihrem Ermessen etwa nur diejenigen das Privileg oder
die Befähigung zum Kirchenbau haben sollen, welche sich ent-
sprechend der angeführten Bedingungen irgendwann und-wo
schon einmal betätigt haben? Glaubt die Kirchengemeinde
vielleicht etwa, daß unter den jungen und aufstrebenden Kräften
solche nicht gefunden werden können, die aus den Werken
ihrer Vorfahren und Lehrer gelernt haben und deren Werken
Ebenbürtiges an die Seite zu setzen vermögen, ja vielleicht so-
gar noch übertreffen? Ein solcher Standpunkt wäre gleichbe-
deutend mit einem Stillstand unserer Aufwärtsbewegung und
würde damit gleichsam einen Rückschritt bedeuten. Oder glaubt
man, daß diejenigen, welche von irgend einer Jury einmal mit
einem Preise bedacht wurden, in allen Fällen unfehlbar unter
den übrigen Mitbewerbern den wirklich besten Entwurf ein-
gereicht hatten ?
De gustibus non est disputandum!
Wir nehmen an, daß dem Preisrichterkollegium, dem u. a.
namhafte Architekten angehören, die bemerkte Programm-
forderung bisher nicht bekannt wurde und daß es nur dieser An-
regung bedarf, um eine zweckmäßige Abänderung der Be-
dingungen herbeizuführen. F|a.
Fachbeamte
Unter dieser Ueberschrift veröffentlicht die „Baugewerks-
zeitung“ in Berlin eine Zuschrift aus Thüringen, die des
allgemeinen Interesses halber, das sie in Baufachkreisen ver-
dient, im nachstehenden wiedergegeben werden soll:
„Das Kreisbauamt in Schleusingen, welches den Kreis
Schleusingen bautechnisch verwaltet, besitzt einen Leiter,
dessen Amtstitel „Kreisbaumeister“ ist und der bereits eine
Reihe von Jahren als solcher fungiert. Vorher war dieser
„Kreisbaumeister“ Lehrer an einer Wiesenbauschule mit dem
Titel „Wiesenbaumeister“. Die Stellung als „Kreisbaumeister“
wurde ihm vom hiesigen Kreisausschuß, dessen Leiter sozial-
demokratischer Landrat ist, übertragen. Beide Herren sind
gut befreundet. Ob der Kreisbaumeister vor Antritt dieses
Amtes noch eine Prüfung ablegte, konnte nicht ermittelt
werden, aber er ist als Beamter mit Pensionsberechtigung
angestellt.
Der zweite Beamte oder Angestellte ist ebenfalls. Wiesen-
baumeister, hat keine weitere Prüfung abgelegt und hat seine
Stellung seit zwei Jahren inne. Es ist anzunehmen, daß
dieser auch mit Pensionsberechtigung angestellt ist; er ist
ein früherer Schüler des „Kreisbaumeisters“ und auf dessen
Empfehlung zu dieser Stelle gekommen.
Außer diesen Herren sind noch zwei weitere Angestellte
vorhanden, der eine 21, der zweite 24 Jahre alt, die als
frühere Schüler des Kreisbaumeisters dreimal nicht zur Ab-
gangsprüfung zugelassen wurden; diese Prüfung bestanden
sie erst beim viertenmal. Ob diese jungen Kräfte Beamten-
eigenschaften besitzen, konnte nicht festgestellt werden,
ebenso nicht die Gehaltshöhe.
Wir gehören hier nicht zu Großthüringen, sondern zu
Preußen, zur Provinz Sachsen.“
Wenn die angegebenen Tatsachen der Wirklichkeit ent-
sprechen — und es bestünde eigentlich kein wirklich ernst-
hafter Grund daran zu zweifeln — so bleiben sie ein charak-
teristisches Streiflicht auf unsere Zeit. Was eine Wilhelminische
Aerasich nicht genugtunkonnte, auf dem Nachweis einer akade-
mischen Vollbildung herumzureiten, wird hinfällig unter dem
schönen Wahlspruch der Gleichheit und Brüderlichkeit, den
wir in den letzten sieben Jahren ja zur Genüge kennen zu
lernen Gelegenheit hatten. Nur eines bleibt unverständlich,
warum man vergessen hat, unter den Segnungen des neuen
Regimes die Aufhebung jeglichen Schulbesuches einzuführen
und sich lediglich auf die Zugehörigkeit zu einer politischen
Partei zu beschränken.
Rückständige Geister befassen sich heute noch mit dem
Problem der Schul- und ' Hochschulreform, um mit diesen
Hilfsmitteln die allgemein aus Fachkreisen geäußerten Be-
denken und Klagen über eine zunehmend absteigende Durch-
schnittsqualitätsstufe des Fachbeamtentums und Fachbehörden-
apparates beheben zu können und erwarten letzten Endes —
helfe, Gott, was helfen mag — das große Heil durch Ein-
führung einiger Wochenstunden Körperpflege und Leibesübung
als Pflichtfach in das Programm unserer Hochschulen! Man
erzieht einen theoretisch nach allen Regeln des Dozenten-
standpunktes durchgedrillten Nachwuchs, der seine Fähig-
keiten dann nicht verwenden können wird, so er nicht ein-
geschriebenes Mitglied einer starken Partei oder doch
zumindest Protektionskind eines solch gewaltigen Partei-
mannes ist
Selbst wenn man von der Art und Weise absehen wollte,
wie der Betreffende zu Amt und Würde gelangt ist, so bleibt
doch noch ernsthaft zu bezweifeln, ob er gleichzeitig mit
DER BAUMEISTER <> 1925, MAI - BEILAGE
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men, daß sie nicht ins Leere führen, sondern in Baumgruppen
einen räumlichen Abschluß finden. Hier liegen die einzelnen
Gräber nach freier Wahl zerstreut, eingebettet in den Rasen,
über den sich kein hoher Hügel erhebt. Am Kopfende allein
wird ein kleines Rundbeet freigelassen für den Blumenschmuck,
den der kurze Sommer gewährt. Einschränkende Vorschriften
verhindern, daß die Grabdenkmäler sich in den Ausmaßen,
dem Material und Schmuck, auch den Inschriften der Ein-
ordnung in die Natur entwinden und durch das krampfhafte
Bemühen, das vergangene individuelle Leben herauszuheben,
das große Leitmotiv der ganzen Anlage stören. So werden
die Toten davor bewahrt, durch eine wohlgesinnte, aber
fruchtlose Heroisierung vor der einsamen Größe einer ge-
waltigen Bergwelt klein zu werden. Erwin Poeschel
Zu unseren Tafelbeilagen
Die auf den Tafeln 37/38 wiedergegebenen Entwürfe für
Kriegerdenkmale lassen in der Grundform der Gesamtanlage
deutlich das Bestreben größtmöglicher harmonischerEinfügung
erkennen. Vornehmlich gilt dies für den ersten Entwurf, der die
Aufstellung des Denkmales an einer Straßenspitze darstellt.
Der Dreieckform des Platzes entsprechen die völlig äquidistan-
ten Pfeilerreihen, welche sich um den eigentlichen, vertieft an-
geordneten Denkstein gruppieren. Der an letzter Stelle ge-
zeigte Entwurf wird einer Forderung bezüglich der Anbrin-
gung einer erheblichen Anzahl von Inschriften gerecht durch
den Gedanken, das nach rückwärts erhöht liegende Gelände
mit einer Balustrade abzuschließen, die gleichzeitig die er-
forderlichen Inschriftflächen selbst abgibt. Gleichzeitig zeigt
sich bei diesem Entwürfe die Bestrebung, für die Platzgestal-
tung eine im städtebaulichen Sinne gelegene Lösung zu be-
wirken.
Die Abbildungen auf Tafel 39/40 zeigen Entwürfe des Ar-
chitekten Maximilian Buchart - München und lassen eine
ansprechende Linienführung, sowie vorteilhafte Darstellung
erkennen.
Eigenartige Wettbewerbsformen
Die Rheinische Handels-Gesellschaft m. b. H. in Boppard
hatte ein Preisausschreiben zur Erlangung von Entwürfen für
ein vierstöckiges freistehendes Etagenhaus in verschiedenen
Fachzeitschriften angezeigt, das einen eigenartigen Rückschluß
auf das Verständnis wie die Auffassung der Veranstalter für die
Bewertung der geistigen Arbeit zuläßt. Von den 9 Bedingungen
befassen sich 8 mit der technischen Gestaltung, während die
letzte wörtlich lautet: „Alle Einsendungen gehen in das Eigen-
tum der Firma über.“ Es würde uns interessieren, ob auch in
diesem Falle „der Dummen nicht alle wurden“, die auf diese
Art ihre Zeit und Arbeitskraft ohne jegliche Entschädigung
einer unbekannten, „geschäftstüchtigen“ Firma zuliebe ver-
geudet haben. Auch die ausgesetzten vier Preise in Höhe von
800, 500, 300 und 200 Mk. können in keiner Weise als genügend
bezeichnet werden, wenn man bedenkt, daß das Objekt nicht
unter 120000 Mk. erstellt werden kann und nach der G. O. sich
die Kosten für die Eingabepläne hiebei bereits höher belaufen
würden! Daß in dem Ausschreiben keinerlei Angaben über Zu-
sammensetzung des Preisgerichtes gegeben wurden, nimmt
weiter nicht mehr wunder. Wir würden es begrüßen, wenn der-
artigem immer mehr überhand nehmenden Unfug auf dem Ge-
biete der Wettbewerbsausschreibungen durch entsprechende
Teilnahmlosigkeit seitens der Architektenschaft begegnet
würde.-Auch die Fachpresse könnte durch Ablehnung solcher
Anzeigen wirksam unterstützen 1 Bei dieser Gelegenheit müssen
wir auch auf eine Eigenart in einer Ausschreibung der evan-
gelischen Luthergemeinde Erfurt hinweisen. Hier wird die Be-
teiligung u. a. davon abhängig gemacht, daß die Einsender
glaubhaft nachweisen, innerhalb der letzten 20Jahre nach eige-
nem Entwurf eine Kirche gebaut oder in einem Kirchenbau-
Wettbewerb einen Preis erhalten zu haben. Unseres Ermessens
dient ein Wettbewerb dazu, daß möglichst vielen, insbesondere
den aufstrebenden jungen und unbekannten Kräften Gelegen-
heit gegeben wird, ihr Können im edlen Wettkampfezu erproben.
Will man nun schon einmal aus irgend einem mehr oder minder
begründeten Anlaß hievon Abstand nehmen, dann greife man
gleich zum wirklich beschränkten Ausschreiben, an dem nur
besonders geladene Architekten unter entsprechender Ent-
schädigung jedes einzelnen teilnehmen.
Wir müssen hier an die Veranstalter die Frage richten, ob
nach ihrem Ermessen etwa nur diejenigen das Privileg oder
die Befähigung zum Kirchenbau haben sollen, welche sich ent-
sprechend der angeführten Bedingungen irgendwann und-wo
schon einmal betätigt haben? Glaubt die Kirchengemeinde
vielleicht etwa, daß unter den jungen und aufstrebenden Kräften
solche nicht gefunden werden können, die aus den Werken
ihrer Vorfahren und Lehrer gelernt haben und deren Werken
Ebenbürtiges an die Seite zu setzen vermögen, ja vielleicht so-
gar noch übertreffen? Ein solcher Standpunkt wäre gleichbe-
deutend mit einem Stillstand unserer Aufwärtsbewegung und
würde damit gleichsam einen Rückschritt bedeuten. Oder glaubt
man, daß diejenigen, welche von irgend einer Jury einmal mit
einem Preise bedacht wurden, in allen Fällen unfehlbar unter
den übrigen Mitbewerbern den wirklich besten Entwurf ein-
gereicht hatten ?
De gustibus non est disputandum!
Wir nehmen an, daß dem Preisrichterkollegium, dem u. a.
namhafte Architekten angehören, die bemerkte Programm-
forderung bisher nicht bekannt wurde und daß es nur dieser An-
regung bedarf, um eine zweckmäßige Abänderung der Be-
dingungen herbeizuführen. F|a.
Fachbeamte
Unter dieser Ueberschrift veröffentlicht die „Baugewerks-
zeitung“ in Berlin eine Zuschrift aus Thüringen, die des
allgemeinen Interesses halber, das sie in Baufachkreisen ver-
dient, im nachstehenden wiedergegeben werden soll:
„Das Kreisbauamt in Schleusingen, welches den Kreis
Schleusingen bautechnisch verwaltet, besitzt einen Leiter,
dessen Amtstitel „Kreisbaumeister“ ist und der bereits eine
Reihe von Jahren als solcher fungiert. Vorher war dieser
„Kreisbaumeister“ Lehrer an einer Wiesenbauschule mit dem
Titel „Wiesenbaumeister“. Die Stellung als „Kreisbaumeister“
wurde ihm vom hiesigen Kreisausschuß, dessen Leiter sozial-
demokratischer Landrat ist, übertragen. Beide Herren sind
gut befreundet. Ob der Kreisbaumeister vor Antritt dieses
Amtes noch eine Prüfung ablegte, konnte nicht ermittelt
werden, aber er ist als Beamter mit Pensionsberechtigung
angestellt.
Der zweite Beamte oder Angestellte ist ebenfalls. Wiesen-
baumeister, hat keine weitere Prüfung abgelegt und hat seine
Stellung seit zwei Jahren inne. Es ist anzunehmen, daß
dieser auch mit Pensionsberechtigung angestellt ist; er ist
ein früherer Schüler des „Kreisbaumeisters“ und auf dessen
Empfehlung zu dieser Stelle gekommen.
Außer diesen Herren sind noch zwei weitere Angestellte
vorhanden, der eine 21, der zweite 24 Jahre alt, die als
frühere Schüler des Kreisbaumeisters dreimal nicht zur Ab-
gangsprüfung zugelassen wurden; diese Prüfung bestanden
sie erst beim viertenmal. Ob diese jungen Kräfte Beamten-
eigenschaften besitzen, konnte nicht festgestellt werden,
ebenso nicht die Gehaltshöhe.
Wir gehören hier nicht zu Großthüringen, sondern zu
Preußen, zur Provinz Sachsen.“
Wenn die angegebenen Tatsachen der Wirklichkeit ent-
sprechen — und es bestünde eigentlich kein wirklich ernst-
hafter Grund daran zu zweifeln — so bleiben sie ein charak-
teristisches Streiflicht auf unsere Zeit. Was eine Wilhelminische
Aerasich nicht genugtunkonnte, auf dem Nachweis einer akade-
mischen Vollbildung herumzureiten, wird hinfällig unter dem
schönen Wahlspruch der Gleichheit und Brüderlichkeit, den
wir in den letzten sieben Jahren ja zur Genüge kennen zu
lernen Gelegenheit hatten. Nur eines bleibt unverständlich,
warum man vergessen hat, unter den Segnungen des neuen
Regimes die Aufhebung jeglichen Schulbesuches einzuführen
und sich lediglich auf die Zugehörigkeit zu einer politischen
Partei zu beschränken.
Rückständige Geister befassen sich heute noch mit dem
Problem der Schul- und ' Hochschulreform, um mit diesen
Hilfsmitteln die allgemein aus Fachkreisen geäußerten Be-
denken und Klagen über eine zunehmend absteigende Durch-
schnittsqualitätsstufe des Fachbeamtentums und Fachbehörden-
apparates beheben zu können und erwarten letzten Endes —
helfe, Gott, was helfen mag — das große Heil durch Ein-
führung einiger Wochenstunden Körperpflege und Leibesübung
als Pflichtfach in das Programm unserer Hochschulen! Man
erzieht einen theoretisch nach allen Regeln des Dozenten-
standpunktes durchgedrillten Nachwuchs, der seine Fähig-
keiten dann nicht verwenden können wird, so er nicht ein-
geschriebenes Mitglied einer starken Partei oder doch
zumindest Protektionskind eines solch gewaltigen Partei-
mannes ist
Selbst wenn man von der Art und Weise absehen wollte,
wie der Betreffende zu Amt und Würde gelangt ist, so bleibt
doch noch ernsthaft zu bezweifeln, ob er gleichzeitig mit