Vorwort.
Grund, in jedem Feile aber, ohne dass man darauf bedacht gewesen wäre,
eine Spur oder ein Abbiid ihrer Eigenart auf die Nachweit geiangen zu
iassen, vernichtet worden. Wenn das so fortgeht, werden wir in wenigen
Jahrzehnten vielleicht keine alte Glocke mein* haben. Der Grund davon
liegt zunächst darin, dass viele Geistliche weder ein Verständnis noch auch
ein Interesse für die Dinge haben, die doch ihrer Übhut und ihrem Schutze
anvertraut sind. Zwar giebt es unter den Geistlichen, diesen berufenen
Hütern der kirchlichen Altertümer, manchen kunstverständigen und für das Alter-
tum begeisterten Mann, der als eine seltene Zierde seines Standes in dieser Hin-
sicht hochzuschätzen ist; aber leider ist ihre Zahl zu klein. Ich habe nicht wenig
Geistliche kennen gelernt, die keine Ahnung davon hatten, ob das Kirchen-
gebäude, in welchem sie das Gotteswort verkündigten, hundert oder sechs-
hundert Jahre alt, ob es romanischen, gotischen oder jüngeren Stils sei;
auch solche, die trotz ihrer fast ein Menschenleben umfassenden Hirtcn-
thätigkeit niemals auf den Turm ihrer Kirche gestiegen waren, um die
Glocken einmal anzusehen, welche allsonntäglich ihre Gemeinde zum Gottes-
hause rufen; denen trotz fast dreissigjähriger Amtszeit an ihrer Kirche
etwas nicht als merkwürdig aufgefallen war, was ein vorübergehender Kunst-
freund beim ersten Blick als beachtenswert und eigenartig erkannte. Aller-
dings muss zu ihrer Entschuldigung dienen-, dass sie von der Kenntnis dieser
Dinge während ihrer Universitätszeit auch nicht das geringste sich anzueignen
verpflichtet sind, dass niemand an sie das Ansinnen stellt, von diesen Dingen
etwas wissen zu müssen. Eine um so grössere Erquickung ist es da, wenn
man auf einen Geistlichen trilft — und gottlob! ist das in den letzten
Jahren öfter der Fall — der aufs eifrigste bemüht ist, das unter den
erschwerendsten Umständen sich anzueignen, was die Universität ihm nicht
mitgegeben hat.
Infolge der unausgesetzt fortschreitenden Vernichtung der Altertümer
ist es daher auch unmöglich zu verbürgen, dass die hier gegebene Beschrei-
bung auch heute noch überall der Wirklichkeit entspricht. Vieles kann in-
zwischen verschwunden sein und ist verschwunden, was als vorhanden be-
schrieben ist. Wahrlich, es wird hohe Zeit, dass ein Gesetz wenigstens
das spurlose Verschwinden von Altertümern unmöglich macht.
Sehr vorteilhaft würde es sein, wenn das Verfahren der thüringischen
Behörden, welche angeordnet haben, dass jedes Pfarr- und Schularchiv ein
Exemplar der beschreibenden Darstellung der Bau- und Kunstdenkmäler des
Amtsbezirks besitzen muss, zu welchem der Ort gehört, auch in unserer Provinz
Nachahmung fände. Denn ich habe Gelegenheit gehabt wahrzunehmen, dass
Grund, in jedem Feile aber, ohne dass man darauf bedacht gewesen wäre,
eine Spur oder ein Abbiid ihrer Eigenart auf die Nachweit geiangen zu
iassen, vernichtet worden. Wenn das so fortgeht, werden wir in wenigen
Jahrzehnten vielleicht keine alte Glocke mein* haben. Der Grund davon
liegt zunächst darin, dass viele Geistliche weder ein Verständnis noch auch
ein Interesse für die Dinge haben, die doch ihrer Übhut und ihrem Schutze
anvertraut sind. Zwar giebt es unter den Geistlichen, diesen berufenen
Hütern der kirchlichen Altertümer, manchen kunstverständigen und für das Alter-
tum begeisterten Mann, der als eine seltene Zierde seines Standes in dieser Hin-
sicht hochzuschätzen ist; aber leider ist ihre Zahl zu klein. Ich habe nicht wenig
Geistliche kennen gelernt, die keine Ahnung davon hatten, ob das Kirchen-
gebäude, in welchem sie das Gotteswort verkündigten, hundert oder sechs-
hundert Jahre alt, ob es romanischen, gotischen oder jüngeren Stils sei;
auch solche, die trotz ihrer fast ein Menschenleben umfassenden Hirtcn-
thätigkeit niemals auf den Turm ihrer Kirche gestiegen waren, um die
Glocken einmal anzusehen, welche allsonntäglich ihre Gemeinde zum Gottes-
hause rufen; denen trotz fast dreissigjähriger Amtszeit an ihrer Kirche
etwas nicht als merkwürdig aufgefallen war, was ein vorübergehender Kunst-
freund beim ersten Blick als beachtenswert und eigenartig erkannte. Aller-
dings muss zu ihrer Entschuldigung dienen-, dass sie von der Kenntnis dieser
Dinge während ihrer Universitätszeit auch nicht das geringste sich anzueignen
verpflichtet sind, dass niemand an sie das Ansinnen stellt, von diesen Dingen
etwas wissen zu müssen. Eine um so grössere Erquickung ist es da, wenn
man auf einen Geistlichen trilft — und gottlob! ist das in den letzten
Jahren öfter der Fall — der aufs eifrigste bemüht ist, das unter den
erschwerendsten Umständen sich anzueignen, was die Universität ihm nicht
mitgegeben hat.
Infolge der unausgesetzt fortschreitenden Vernichtung der Altertümer
ist es daher auch unmöglich zu verbürgen, dass die hier gegebene Beschrei-
bung auch heute noch überall der Wirklichkeit entspricht. Vieles kann in-
zwischen verschwunden sein und ist verschwunden, was als vorhanden be-
schrieben ist. Wahrlich, es wird hohe Zeit, dass ein Gesetz wenigstens
das spurlose Verschwinden von Altertümern unmöglich macht.
Sehr vorteilhaft würde es sein, wenn das Verfahren der thüringischen
Behörden, welche angeordnet haben, dass jedes Pfarr- und Schularchiv ein
Exemplar der beschreibenden Darstellung der Bau- und Kunstdenkmäler des
Amtsbezirks besitzen muss, zu welchem der Ort gehört, auch in unserer Provinz
Nachahmung fände. Denn ich habe Gelegenheit gehabt wahrzunehmen, dass