sellenprüfung ,,treulich on geverde" vorxugehen,
bedeutet nicht, daß man die Meister besonders
hätte ermahnen müssen, sich nicht beeinflussen zu
lassen. Diese Wendung ist vielmehr eine ganz ge-
läulige Formel, die in jeder vertraglichen Ver-
pflichtung vorkommt. Die bereits publizierten
Zunftordnungen von Breslau (God. diplom. Siles.
Vlll. S.86. 1867), Krakau (Bücher, die alten Zunft-
ord. usw., 1889), Wien (Uhlirz, das Gewerbe, in
Gesch. d. Stadt Wien, 1901, Bd. II. 2. S. 138) hät-
ten unbedingt ausgewertet werden müssen. Die
Augsburger Beschaumarke für Ebenholz kommt
schon vor 1639 vor und findet sich bereits auf dem
Haiuhoferschen Kunstschrank in Upsala, also vor
1632. Unrichtig ist die Behauptung, daß die Auf-
tragserteilung gewöhnlich mündlich erteilt wurde.
Schon im 15. Jahrhundert waren Verträge häulig.
Um nur einige zu nennen: Chorgestühl für die Pre-
digerkirche in Bern, 1302 (Font. rer. Bern. IV.
112), Täfelung der Ratsstube in Überlingen, 1491
(Z. f. d. Gesch. d. Oberrh. N. F. Bd. II. 1887,
S. 490), Glockengestühl in Bozen 1507 (Zeitschr.
d. Ferdinandeums 1899, S. 287), Verträge über
Paneele im Artushof, Danzig (Randt, Der Artus-
hof, 1857), spätere sind in noch größerer Zahl er-
halten. Bedauerlicherweise ist diese Urkundengat-
tung von Helwaag nur in geringem Maße ausge-
nutzt. obwohl gerade sie viel Material, insbeson-
dere über die Arbeitsweise bietet. Die Antworten
verschiedener Städte auf eine Anfrage der Ravens-
burger Schreinerzunft i. .1. 1582 über Doppelxfinf-
tigkeit sind nicht verloren, sondern schon vor
längerer Zeit veröffentlicht worden (Kleiber in Mo-
natshefte f. Kunstw. 1910 S. 91). Alle solche und
ähnliche Aussetzungen sind in einer neuen Auflage
leicht richtig zu stellen, schwerer wiegen prin-
zipielle Einwendungen, die gegen Helwaags Buch
zu machen sind. So wirft er auf S. 466 die Frage
auf, ob gewisse Normen betreffs der Möbelmaße
und -Verhältnisse Vorgelegen haben. Diese Frage
ist generell überhaupt nicht zu beantworten. So-
weit nicht für einzelne Möbel die Maße schon
durch die Zweckbestimmung gegeben waren, be-
standen im 15. und 16. Jahrhundert zwar regional
die größten Verschiedenheiten, jedoch an den ein-
zelnen Orten außerordentlich lang wirkende Tra-
ditionen. Später änderte sich das mit der Verbrei-
tung gestochener Vorlagen, die Möbelformen lösen
einander schneller ab, gewisse Möbel werden ^mo-
dern" — es sei an den ,,Hamburger Schapp" er-
innert — und finden sich dann auch in vom Ur-
sprungsort entfernten Gegenden. Eng mit dieser
Frage verbunden ist jene, in welcher Weise die
Meister nach Entwürfen gearbeitet haben. Dieser
Abschnitt ist Helwaag recht dürftig geraten. H.
stützt sich hiebei fast nur auf Jessens nicht gerade
sehr genau gearbeitetes Buch über den Ornamen-
tenstich. Hiebei tritt besonders stark die dilettan-
tisch anmutende Neignng H's. hervor, nie die ge-
samte Literatur über ein Thema zu befragen, son-
dern sich nur auf ein Hauptwerk zu verlassen,
unter gleichzeitigem Verzicht überall auf die Quel-
len selbst zurückzugehen. Vollkommen versagt die
Darstellung H's. in Bezug auf Vorlagenzeichnungen
der Schreiner. Die langen Reihen der Mainzer
Zeichnungen in Berlin (Kunstgew. Bibi.) werden
zwar in einem Register erwähnt, jedoch im Text
nicht benutzt, die Bremer Zeichuungen finden
ebensowenig Erwähmmg wie jene in München
(Graph. Samml.). ln diesem Abschnitt ist die ein-
zige Stelle, an der Flötner im Text erwähnt wird
und zwar als Holzbildhauer und Holzschneider,
seine Schreinerarbeiten linden sich nur im Register
aufgezählt. In den Namen- und Ortsverzeichnissen
stellt II. das ihm bekannt gewordene Material an
erhaltenen Schreinerwerken und Schreinernamen
zusammen und ersucht für eine künftige Neu-
auflage um Ergänzungen aus dem Leserkreis.
Diese sind allerdings höchst notwendig, da die
kunstwissenschaftliche Literatur ganz mangelhaft,
z. B. die gesamte Zeitschriftenliteratur überhaupt
nicht, für diese Zwecke durchgearbeitet wurde.
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bedeutet nicht, daß man die Meister besonders
hätte ermahnen müssen, sich nicht beeinflussen zu
lassen. Diese Wendung ist vielmehr eine ganz ge-
läulige Formel, die in jeder vertraglichen Ver-
pflichtung vorkommt. Die bereits publizierten
Zunftordnungen von Breslau (God. diplom. Siles.
Vlll. S.86. 1867), Krakau (Bücher, die alten Zunft-
ord. usw., 1889), Wien (Uhlirz, das Gewerbe, in
Gesch. d. Stadt Wien, 1901, Bd. II. 2. S. 138) hät-
ten unbedingt ausgewertet werden müssen. Die
Augsburger Beschaumarke für Ebenholz kommt
schon vor 1639 vor und findet sich bereits auf dem
Haiuhoferschen Kunstschrank in Upsala, also vor
1632. Unrichtig ist die Behauptung, daß die Auf-
tragserteilung gewöhnlich mündlich erteilt wurde.
Schon im 15. Jahrhundert waren Verträge häulig.
Um nur einige zu nennen: Chorgestühl für die Pre-
digerkirche in Bern, 1302 (Font. rer. Bern. IV.
112), Täfelung der Ratsstube in Überlingen, 1491
(Z. f. d. Gesch. d. Oberrh. N. F. Bd. II. 1887,
S. 490), Glockengestühl in Bozen 1507 (Zeitschr.
d. Ferdinandeums 1899, S. 287), Verträge über
Paneele im Artushof, Danzig (Randt, Der Artus-
hof, 1857), spätere sind in noch größerer Zahl er-
halten. Bedauerlicherweise ist diese Urkundengat-
tung von Helwaag nur in geringem Maße ausge-
nutzt. obwohl gerade sie viel Material, insbeson-
dere über die Arbeitsweise bietet. Die Antworten
verschiedener Städte auf eine Anfrage der Ravens-
burger Schreinerzunft i. .1. 1582 über Doppelxfinf-
tigkeit sind nicht verloren, sondern schon vor
längerer Zeit veröffentlicht worden (Kleiber in Mo-
natshefte f. Kunstw. 1910 S. 91). Alle solche und
ähnliche Aussetzungen sind in einer neuen Auflage
leicht richtig zu stellen, schwerer wiegen prin-
zipielle Einwendungen, die gegen Helwaags Buch
zu machen sind. So wirft er auf S. 466 die Frage
auf, ob gewisse Normen betreffs der Möbelmaße
und -Verhältnisse Vorgelegen haben. Diese Frage
ist generell überhaupt nicht zu beantworten. So-
weit nicht für einzelne Möbel die Maße schon
durch die Zweckbestimmung gegeben waren, be-
standen im 15. und 16. Jahrhundert zwar regional
die größten Verschiedenheiten, jedoch an den ein-
zelnen Orten außerordentlich lang wirkende Tra-
ditionen. Später änderte sich das mit der Verbrei-
tung gestochener Vorlagen, die Möbelformen lösen
einander schneller ab, gewisse Möbel werden ^mo-
dern" — es sei an den ,,Hamburger Schapp" er-
innert — und finden sich dann auch in vom Ur-
sprungsort entfernten Gegenden. Eng mit dieser
Frage verbunden ist jene, in welcher Weise die
Meister nach Entwürfen gearbeitet haben. Dieser
Abschnitt ist Helwaag recht dürftig geraten. H.
stützt sich hiebei fast nur auf Jessens nicht gerade
sehr genau gearbeitetes Buch über den Ornamen-
tenstich. Hiebei tritt besonders stark die dilettan-
tisch anmutende Neignng H's. hervor, nie die ge-
samte Literatur über ein Thema zu befragen, son-
dern sich nur auf ein Hauptwerk zu verlassen,
unter gleichzeitigem Verzicht überall auf die Quel-
len selbst zurückzugehen. Vollkommen versagt die
Darstellung H's. in Bezug auf Vorlagenzeichnungen
der Schreiner. Die langen Reihen der Mainzer
Zeichnungen in Berlin (Kunstgew. Bibi.) werden
zwar in einem Register erwähnt, jedoch im Text
nicht benutzt, die Bremer Zeichuungen finden
ebensowenig Erwähmmg wie jene in München
(Graph. Samml.). ln diesem Abschnitt ist die ein-
zige Stelle, an der Flötner im Text erwähnt wird
und zwar als Holzbildhauer und Holzschneider,
seine Schreinerarbeiten linden sich nur im Register
aufgezählt. In den Namen- und Ortsverzeichnissen
stellt II. das ihm bekannt gewordene Material an
erhaltenen Schreinerwerken und Schreinernamen
zusammen und ersucht für eine künftige Neu-
auflage um Ergänzungen aus dem Leserkreis.
Diese sind allerdings höchst notwendig, da die
kunstwissenschaftliche Literatur ganz mangelhaft,
z. B. die gesamte Zeitschriftenliteratur überhaupt
nicht, für diese Zwecke durchgearbeitet wurde.
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