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Deutsche Kunst: illustrirte Zeitschrift für das gesammte deutsche Kunstschaffen ; Centralorgan deutscher Kunst- u. Künstlervereine — 1.1896/​1897

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Nr. 4 (24. Oktober 1896)
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https://doi.org/10.11588/diglit.55168#0045

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‚. Berlin, — Die Erneuerung der Säle und die Umhängung der
Bilder in der National-Galerie wird energifch betrieben, Es find
jür die Swede der Umgeftaltung der Sammlung 65 000 IM bewilligt.

__ YNünberg. — Im Germanifhen Mufeum gelangte die zweite
Häfte der Tafeln der „Kunftfhäße in Elfaß-Sothringen“ zur
Ansftellung, welche außer Abbildungen von weiteren Werken der Edel-
_ fOmiedekunft Reproduktionen zahlreicher elfaß-Iothringifcher Eifenarbeiten
aus früheren Sahrhunderten fowie von Fayences und Glasarbeiten,
— Elfenbein{hnigereien und Werken in Steinfchnitt, von Foftbaren alten
ölaptj'ferten, prächtigen Meubeln und Erzengniffen mancher anderer
Sdweige des Kunfigewerbes und der Kleinkunft umfaßt. Sie geben mit
den Abbildungen der ı. Hälfte des Werkes zufammen einen hohen Be:
griff von der ChätigFeit, weldhe die Reichslande zu allen Zeiten und
auf allen Sebieten der Kunft und des Kunfthandwerkes entfaltet haben,
und Pormgn vielfacdh noch heute als Muftervorlagen dienen, wie denn
die abgebildeten Kunftgegenftände vor Allem einen reichen Schab brauch-
barer Motive aufzuweifen haben.

Eiraßburg. — Die von Profeffor Schricker, dem Direktor des
Hohenlohe:-Mufenms, im alten Schloffe am Münfterplaz veranftaltete
pquat:?lusftellung Fann den handeltreibenden. und induftriellen
Kreifen, den Malern, Kunftöructern, Künftlern und Kunfifreunden nicht
dringend genug empfohlen werden. In Deutfchland ift das Plakatwefen
no„dy in der Entwicklung begriffen, aber diefe Entwicklung hat {hon
mächtige Sortfchritte gemacht, feit man die Bedentung diefer Art von
BGefchäftsanfündigung in der Gefchäftswelt zu erkennen beginnt. Mit
Sleiß und Kunftverftändnif hat Profeffor Schricker Plakate aus Deutfch:
Tand, Franfreich, Htalien, Spanien, England und Amerika gefammelt
und fyftematifh in den prächtigen Sälen des alten Rohanfchen Schloffes
angebracht. Don Parifjer Meiftern {find befonders Cheret und Graffet
mit Kunfiwerfen von gaeiftvollem Entwurfe, vollendeter Ausführung
und . {höner SFarbengebung vertreten. Auch England, Htalien und
Spanien find mit ganz hervorragenden Leiftungen betheiligt, Don eins
heimifhen Künftlernm find Eniwüärfe von Profefjor Seder, Camiffar,
B;aunnagel‚ SasFowsfi, Panig und Emmerich ausgeftellt. Befonders
fer auf Profefjor Seders {hönes und unterichtendes Werk „Das Chier
in der deforativen Kunft“, das in einigen prächtigen 3lättern ausgelegt
ift, hingewiefen;

_ Mninz. — Am römif{h-germanifhen Centralmufeum bleiben,
wie bereits gemeldet, die jeßigen, nacdh dem CTode des Direktors £udwig
£inden{hmit entftandenen proviforifhen Zuftände ficherlih noch länger
beftehen. Der Gefammtvorftand des Mufenms, zu dem die Geheim»

räthe Wattenbach, Weinhold, Dirchow und Friedel {owie Direktor Doß
gehören, hat befchloffen, da für die Anftellung einer befonderen, wiffen:
{chaftlidhen Kraft vorläufig die Geldmittel fehlen, von der Befegung der
Direktorftelle vor der Hand abzufehen. Dagegen foll angeftrebt werden,
daß die Sundergebniffe der römijhen Srenzwehrforfhung als ein bes
fonderes deutfches Ximes-Mufeum mit dem Mainzer Mufenum vereinigt
werden. Secht dies durch, und bewilligt das Reich die Mittel zur Bes
foldung eines wiffenfchaftlihen Zeamten für das £Ximes-Mufenm in
Derbindung mit dem römifch:germanifhen Central-Mufenum in Mainz,
fo ift der Gefammtvorftand des leßteren gern bereit, diejfem Beamten _
auch im Central:Mufenum, felbftverftändlich unter befonderer Honorirung,
eine geeignete Stellung einzuräumen. ; A
Hamburg. — In der Kunfthalle ift die Sammlung der Brüder _
Sliga, des Hauptpaftors von St. Katharinenm und des früheren Schul»
direktors, auszeftellt. Dor vierzig Kahren, als die Konkurrenz der
Kunftfammler noch nicht durch die der aroßen Mufeen verfhärft wurde,


niederländifhen Schule zu fjammeln, Die Sammlung, 120 aunserlefene
Semälde umfafjend, ift jeßt zum erften Male in wärdiger Weife und


fie viele Sahre hindurh nur einem Feinen Kreife von Kunftfennern,
zumal holländifchen, bekannt, im Hauptpaftorate zu St. Katharinen
bibliothefartig in Schränfen aufgefpeichert gelegen hatte. Alur gelegent:
lih wurden die Schäße hervorgeholt, waren aber nach und nach faft
ganz in Dergeffenheit gerathen, bis fie nun endlich der weiteften MVeffent:
lichfeit durch das Derdien{t des Direktors Profejjor Dr. Lichtward 3zu-
gänglich gemacht worden find. Der Schwerpunft der GliHajchen Samm:
lung !iegt in den Bildern der altdeutfhen Schule. Es find allerdinas
nur wenige Gemälde darunter, die mit Beftimmtheit diefem oder jenem
Maler zuge{hrieben werden fönnen, wie 3z. 3. ein ganz herrliher £ucas
Eranach d. A. „Soachim wird bei feiner Schafheerde von einem Engel
die Geburt der Maria geweiffagt,“ aber die Brüder Gliga haben
manche Perle auch von fogenannten Fleineren Meiftern erworben. Bes
fondere Beachtung darf ein figurenreihes Marienaltärhen in Anfpruch
nehmen, das dem „Meifter der Himmelfahrt Mariä“ zugefchrieben wird.
Serner fechs zufammengehörende Darftellungen aus der Gereonlegende
von den Kölner Malern, dem „Meifter der heiligen Sippe“ und dem
vorbenannten Meifter, Dertreten und zwar mit nur guten Bildern find.
u. a. von Holländern: Berchem, Terborch, Sline, de Heem, Seahers,
Weenix, Euyp, Saftleeven, Steenwy 2c. — Man hofft in Hamburg,


wie die Sammlung Amfin-Weffelhöft, für die Kunfthalle zu erwerben.




ennn S I des Gefekges vom 9. Zanuar 1876 fagt „Das
A Recht, ein Werk der bildenden Künfte ganz oder theil:
weije nachzubilden, {teht dem Urheber deffelben aus-
{chließlich zu,“ fo wilfen wir, — wie dies in den Auf-
jäßen 2 und 3 ausgeführt ift, — daß der Gefeßggeber die Werfe
der Architektur und des Kunftgewerbes (Handwerk und Jnduftrie)
nicht unter die Werfke der bildenden Künfte zählt,
- Wir haben gleichfalls gefehen, daß nach den Motiven des
SGejeges als Unterfcheidungsmerfmal für die Abgrenzung der
Werfe des Kunftgewerbes von denen der Kunft der Swecf
des Werfkes entfcheidend ift, — MWiegt der Ääfthetijche Zweck
vor, haben .wir es mit einem Kunftwerf zu thunz wiegt nach
der Beftimmung des Begenftands, in dem fich die Fünftlerifche
Konzeption verkörpert, der BGebrauchszwed vor, Io i{t das Werf
als ein 2Werf der Jnduftrie zu betrachten. . Diefe ganze Unter:
{cheidung erfcheint uns ungerechtfertigt; doch ift fie eine Chatjache,
auf welche fich unfer heutiger Rechtszuftand aufbaut. '
Yachdem wir nun ausgeführt haben, welches das Gebiet
ift, auf dem der Fünftlerifche Rechtsfchuß fich bewegt, fo i{t jebßt
_ weiter erforderlich darzuftellen, welches fein Gegen{tand ift,

. . Nachdruek verbotert,
Ein Werk der bildenden Künfte. Wir haben im


und ein Ruppiner Bilderbogen vor dem Richter gleichwerthig
{find. 2Wir Fönnen diefe Srage jebt unbedingt bejahen. Daß dies
die Anficht des Gefeggebers war, geht unmittelbar aus den
Motiven hervor: . 2
„Die Bezeichnung „Werke der bildenden Künfte‘‘ als
Segen{tand des artiftifchen Urheberrechts dürfte fich bei
der Verfchiedenheit der einzelnen Kunftzweige am meiften
empfehlen und ift auch von den vernommenen Sachver:
{tändigen gebilligt worden. YAeltere Gefeßgebungen haben
mehrfach in der Wahl des Ausdrucks gefchwankt; Bes
zeichnungen wie: Kunftwerfke, artiftijches Erzeugniß, Seich»
nungen oder BGemälde, werden in ziemlich willfürlicher
Abwechfelung verwendet, — Mit dem Ausdruck „Kunft-
werke‘ ift die Auffaffung verbunden, daß ein gewifjer
Brad Fünftlerifcher Dollendung in dem Werk erfennbar
fein müffe, um einen Anfpruch auf Schuß gegen Yach-
bildung zu haben. Diefes durchaus willfürliche Kriterium
muß foviel als möglich ausgefchlofjfen werden.“
 
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