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Deutscher Wille: des Kunstwarts — 32,1.1918

DOI Heft:
Heft 2 (2. Oktoberheft 1918)
DOI Artikel:
Schultz, ...: Wohnungsbau nach dem Kriege, 2
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https://doi.org/10.11588/diglit.14375#0071

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die Stadtgemeinde selbst, die Grundstücksbesitzer, Mietervereine, Innungen, Groß°
industrie, Kirchgemeinden sind die gegebenen Mitglieder dieser G. m. b. H.
Einzelne kapitalkräftige Bürger mit entwickeltem Gemeinsinn, Krankenkasscn,
Berufsgenossenschaften, Sparkassen und ähnliche Kreise werden mit Freuden
aufgenommen werden, um sich an der Beschaffung des Baugeldes zu beteiligen.
Die Gemeinde übernimmt die Hälfte der Anteile und sichert sich dadurch die
Führung, da sie der öffentlichkeit, ihren Bürgern und den Behörden gegenüber
doch schließlich die Verantwortung für Unterbringung der Heimkehrenden behält.
Das Kapital der Gesellschaft soll nur Betriebskapital sein, mit dem vorbereitende
Arbeiten, wie Baulanderwerbung, Planbeschaffung und ähnliches geleistet wer--
den. Es ist niedrig zu verzinsen, Aberschüsse sind dem gemeinnützigen Zweck
wieder dienstbar zu machen. Anderseits sind Verluste zu vermeiden, also sind
mit dem Kapital der Gesellschaft nicht unmittelbar Häuser zu bauen.

Dann kann die eigentliche Arbeit der G. m. b. H. beginnen.

Zuerst ist mit Hilfe der Gemeinde eine umfassende Wohnungserhebung zu
veranstalten, um das Bcdürfnis einwandfrei festzustellen. Die Zahl aller Woh-
nungen überhaupt, der Leerwohnungen, der teilbaren großen Wohnungen,
der vielleicht einzurichtenden Dach- und Kellerwohnungen, die Anzahl der
Kriegsgetrauten ohne bisherigen eigenen Hausstand, die Menge dcr aus dem
Felde Iurückkehrenden, welche gleich nach dem Kriege heiraten wollen, die
Zahl der Fortziehenden und der wahrscheinlich Zuziehenden sind eingehend zu
ermitteln. Dabci sind Nebenumstände gesundheitstechnischer Art wie Zahl und
gute Anlage der Aborte, Badestuben, Küchen, Feuchtigkeit von Wohnungen,
mangelhafte Beleuchtung, schlechte Iugänglichkeit usw. auf das Gewissenhafteste
zu bcrücksichtigen. Am ein möglichst sicheres Lrgebnis zu erzielen, sollten die
Sachverständigen des Ortes, insbesondere die bautechnisch Vorgebildeten zu
dieser Arbcit herangezogen wcrden. Aber auch die Industrie muß helfen, sie
muß über die nach ihrer Ansicht wahrscheinliche Anderung in den Arbeiter-
verhältnissen befragt werden, da von der einigermaßen richtigen Schätzung
der Iuwanderung oder des Abzuges die Sicherheit der ganzen Ermittelung
abhängt. Aus allen Einzelangaben ist dann als Gesamtergebnis die Größe
des wahrscheinlichcn Wohnungsbedarfes zu berechnen.

Ferner sorge die G. m. b. H. gemeinsam mit der Gemeinde dafür, daß schnell-
stens die baupolizeilichen Vorschriften eingehend durchgeprüft und znr Ver-
billigung dcs Wohnungsbaues umgestaltet werden. Alle unnötigen Lrschwe-
rungen sind zu beseitigen, die Vorschriften über Mauerstärken, Lreppenbau,
Schornsteine, Brandgiebcl, Bedachung, lichte Stockwerkshöhen, Velastungs-
annahmen, zeichnerische Planforderungen, Entwässerung usw. sind bis an die
technisch und wirtschaftlich noch vernünftige untere Grenze zu ermäßigen. Alle
für solche Dinge überslüssig ausgegebenen Summen hemmen die Arbeit des
Ganzen.

Gleichzeitig muß die Gemeinde in Zusammenarbeit mit der G. m. b. H. den
Bebauungsplan und die Bauzoneneinteilung einer eingehenden Nachprüfung
unterziehen, um alles das auszumerzen, was dem billigen Wohnungsbau
noch im Wege steht. Die Einteilung der Straßen in Verkehrs- und Wohn-
straßen, die Verteilung der Plätze und Grünflächen, die Durchlüftung der
Baublöcke, die zweckmäßige Anpassung an die Grundstücksformen, die Wohn-
dichte, die Stockwerkzahl der Zonen und schließlich die künstlerischen Anfor-
dcrungen an den Plan sind zu untersucheu und vorhandene Fehler zu bc-
seitigen. Im Falle ungünstiger, aber unveränderlicher Grundstücksteilung durch
die Straßen sind freiwillige Baulandumlegungen mit behördlicher Hilfe oder
durch Bildung kleiner Gesellschaften schleunigst durchzuführcn, um alle im
Bebauungsplan liegcnden Hindernisse einer vernünftigen, billigen Bauweise
fortzuräumen.

Nunmehr > ist die Sorge der Baulandbeschaffung zuzuwenden. Eine große
Zahl der Gemeinden hat selbst umfangreichen Grundbesitz an vielen Stellen
der Stadt und wird ihn, soweit möglich und geeignet, gern der G. m. b. H.

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