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Dohme, Robert
Kunst und Künstler des Mittelalters und der Neuzeit: Biographien u. Charakteristiken (2,1): Kunst und Künstler Italiens bis um die Mitte des achtzehnten Jahrhunderts — Leipzig, 1878

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Dobbert, Eduard: Andrea Orcagna: geb. in Florenz 1308?, gest. 1368?
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https://doi.org/10.11588/diglit.36088#0175

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KUNSTBETRIEB UND KUNSTUNTERRICHT IM 14. JAHRHUNDERT. 57

auf die rechte Weife gedient haben; erinnert und zur Nacheiferung ihrer grofsen
Werke erweckt werden.« Allerdings hielt gerade die fienefifche MalerPhule
die alten Traditionen befonders Preng aufrecht; im Allgemeinen aber hatte doch
auch die Forentiniphe Malerei im 14. Jahrhundert noch einen wePntlich kirch-
lichen Charakter; nur dafs jetzt von den Forentiner Malern nicht mehr die alten
grofsentheils byzantinilchen oder byzantinihrenden Mufter nachgeahmt wurden;
londern die an deren Stelle getretenen giottesken Werke; welche nun als muPer-
gtiltig erPhienen.
Ferner trug das mittelalterliche GenoFenPhaftswePrr, welches den KunP-
betrieb nicht minder als andere Aeufserungen des Culturlebens jener Zeit regelte;
das Seinige dazu bei; das confervative Verhalten der Künftler fowohl hinsichtlich
des Stoffgebietes als auch der Technik nicht allzu fchnell fich lockern zu laffen.
KunP und Handwerk Fanden damals einander noch fehl* nahe. Wir Iahen; dafs
ein fo berühmter Maler wie Simone Martini Gegenftände fertigte; die heute
durchaus als Producte des Kunfthandwerks betrachtet werden. So hatten denn
auch die damaligen Künftler ganz ähnliche zünftige Einrichtungen wie die Hand-
werker. Zuerft bildeten die Maler keine befondere Genoffenfchaft, fondern ge-
hörten zu anderen Zünften; in Florenz eigenthümlicher Weife zu den Aerzten
und Apothekern; fpäter aber gründeten Fe eigene GePllPhafteri; die fleh meift
unter den Schutz des h. Lucas Feilten. Diefe Vereine legten ihren Mitgliedern
zahlreiche Verpflichtungen theils gePhäftlichei*; theils kirchlicher und Fttlicher
Natur auf. Dadurch ward wieder auf das FeFhalten an der Tradition hingewirkt.
Wenn beilpielsweile eine Verordnung der Forentiner Malerzunft vom Jahre ißßp
den Mitgliedern nur eine gewiffe Art von KriegsrtiFungen zu malen geFattet;
oder wenn das Statut der FeneFfchen MalergenoffenPhaft vom Jahre ißßß dem
VorFande derlelben das Recht zuertheilt; jederzeit von den Arbeiten der Mit-
glieder Kenntnifs zu nehmen; wenn in demfelben Statut den letzteren verboten
wird; folche Leute als Schüler in ihren WerkFätten zu bePhäftigeip, die nicht durch
Eid in die Genoffenfchaft aufgenommen worden; oder wenn noch im Jahre 1441
in Padua jedem nicht in die Matrikel der dortigen MalerbrüderPhaft eingetragenen
KünFler die Ausübung feines Berufes verboten wird; fo liegt es auf der Hand;
dafs derartige BePimmungen das Emporkommen von individuellen KunPrichtungen
fehl* erPhwerten.
In derPlben Richtung wirkte auch die Art des KunPunterrichtes. Sehr lehr-
reich find in diePr Hinficht die Auseinanderfetzungen im uTractat der Malerei«
des Cennino Cennini; jenes Schülers des Agnolo Gaddi; deffen Phon in der Studie
über Giotto erwähnt wurde. Da wird (Cap. 2) davon geredet; wie Diejenigen;
die aus natürlicher Neigung zur Malerei gekommen; und deren Begabung fich
am Zeichnen ergötzt; fich einen MeiFer ausfuchen und diefem fich in Liebe zum
Gehörfam unterordneii; damit Fe zur Vervollkommnung gelangen. Cennino räth
nun (Cap. ß) den angehenden KünPlern; Fe möchten Feh mit Liebe; Furcht; Ge-
hör lam und Ausdauer fchmücken, möglichP früh Feh unter die Leitung eines
MeiPers Fellen und möglichP lpät von ihm Pheiden. Mit dem Zeichnen Pi der
Anfang zu machen .... (Cap. $); dann Pi es nothwendig; Feh Vorbildern anzu-
Phliefsen (Cap. 27): ^Nachdem du Anfangs eine gewiFe Zeit .... zum Zeichnen
verwandt haP; P bemühe und ergötze dich; immer die bePen Sachen; die du
von der Hand grofser MeiFer Fnden kannp; nachzuahmen. BiP du nun an einem
 
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