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Albrecht, Heike [Hrsg.]
Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland: Baudenkmale in Niedersachsen (Band 26,1): Landkreis Stade: ohne die Städte Stade und Buxtehude — Braunschweig, 1997

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https://doi.org/10.11588/diglit.44441#0015
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Einführung

Die Denkmaltopographie des Landkreises Stade beschreibt die wegen ihrer geschichtli-
chen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Bedeutung als Kultur-
denkmale ausgewiesenen Bauten oder Gebäudegruppen vor dem topographischen
und geschichtlichen Hintergrund eines Ortes und charakterisiert ihre baulichen und ge-
stalterischen Eigenheiten. Im Gegensatz zur isolierenden, objektbezogenen Darstellung
der Baudenkmale in den traditionellen Inventarbänden versucht die topographisch-syn-
thetische Methode die Einbindung der Baudenkmale in geschichtliche und räumliche
Zusammenhänge deutlich zu machen. Damit werden jene Bedeutungszusammenhänge
beschrieben, aus denen das Baudenkmal nicht zuletzt seine wesentlichen Qualitäten
gewinnt. Die Darstellung der Objekte erfolgt in Texten, Fotografien und Karten, deren In-
formationen sich ergänzen und sich erst im Zusammenwirken zu einer Gesamtaussage
über den Denkmalbestand des Landkreises verdichten.
Der an den Anfang gestellte baugeschichtliche Überblick ordnet die Baudenkmale in
den Rahmen der baugeschichtlichen Entwicklung ihrer Gebäudegattung ein. In den al-
phabetisch nach Gemeinden geordneten Ortsbeschreibungen werden schließlich alle
ausgewiesenen Baudenkmale ihrer Bedeutung entsprechend unterschiedlich ausführlich
vorgestellt.
Die Aussagen des Textes werden gestützt durch Abbildungen, die aus gestalterischen
Gründen nicht immer auf einer Seite oder Doppelseite angeordnet werden konnten. Die
Auswahl der Fotografien zielt auf eine Präsentation beispielhafter oder herausragender
Objekte, nicht auf Vollständigkeit.
Einen Überblick über Art, Lage, Verteilung und strukturelle Beziehungen des Denkmal-
bestandes vermittelt ein topograhisches Kartenwerk, in das die Denkmalsubstanz farbig
eingetragen ist. Denkmale der Architektur, denkmalwerte Grünanlagen und Gewässer
werden durch die Farben rot, grün und blau unterschieden. Der Gleichwertigkeit, die
das niedersächsische Denkmalschutzgesetz dem Einzeldenkmal und der Gruppe bauli-
cher Anlagen zumißt, entspricht die einheitlich rote Farbgebung. Während das Einzel-
denkmal der Architektur (gern. §3(2) NDSchG) grundrißscharf eingetragen ist, werden
Gruppen baulicher Anlagen (gern. §3(3) NDSchG) parzellentreu wiedergegeben. Ein Git-
ternetz ermöglicht das Auffinden einzelner Baudenkmale anhand eines Registers. Ihre
Würdigung und Darstellung in der Denkmaltopographie beinhaltet ebenso wie im Denk-
malverzeichnis selbst keine verbindliche rechtliche Regelung, sondern gibt allein die Ein-
schätzung der Denkmalfachbehörde wieder.
Schwach rot angelegte Flächen bezeichnen denkmalpflegerische Interessenbereiche,
die nicht Bestandteil des Denkmalverzeichnisses sind. Es sind Bereiche, an deren
Struktur bzw. Baubestand die Ortsgeschichte und Stadtentwicklung ablesbar wird,
während die Bausubstanz selbst nicht oder nur zum Teil als Baudenkmal eingestuft wer-
den konnte. Der besonderen Situation dieser Bereiche sollten denkmalpflegerische Be-
gleitmaßnahmen Rechnung tragen, die der Initiative der Gemeinde überlassen bleiben,
wie etwa Gestaltungssatzungen oder besondere Festlegungen in Bebauungsplänen.
Zur leichteren Erschließung des Inhaltes folgt am Schluß sowohl ein nach Straßen und
Hausnummern innerhalb der Ortsteile geordnetes Register mit Abbildungshinweisen als
auch ein Verzeichnis der Architekten und Künstler, die im Text Erwähnung finden.

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