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Albrecht, Heike [Hrsg.]
Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland: Baudenkmale in Niedersachsen (Band 26,1): Landkreis Stade: ohne die Städte Stade und Buxtehude — Braunschweig, 1997

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https://doi.org/10.11588/diglit.44441#0258
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den kommenden Betrachters das Hallenhaus
Nr. 13 gestellt, welches sich durch eine Vielzahl
unterschiedlicher Gefachausmauerungen zwi-
schen den geschoßweise enger gestellten
Ständern des kräftig auskragenden Giebeldrei-
ecks auszeichnet; die darunterliegende Erdge-
schoßzone ist unter Beibehaltung der kräftigen
Kopfbänder erneuert worden (erb. Anfang
18.Jh.). Nähert man sich aus nördlicher Rich-
tung, so fällt das rechtwinklig hierzu gestellte
traufständige Backsteinwohnhaus Nr. 11 ins
Auge. Besonders mit den im Drempelgeschoß
verwendeten Ziersteinsetzungen sowie dem
mittigen zweigeschossigen Zwerchhaus zeigt
es eine nahezu identische Gestaltung wie das
weiter südlich stehende ehemalige Schulhaus
Nr. 5 (erb. Ende 19.Jh.).

Die gleichen Giebelvorkragungen wie an dem
zuvor beschriebenen Zweiständerbau Nr. 13
charakterisieren auch das Hallenhaus Nr. 9, bei
dem die Ausbildung des Wirtschaftsgiebels mit
Hauptständerverzimmerung in „Mann“-Form
unter dem reetgedeckten Vollwalm auf eine Er-
bauung im 18.Jh., wenn nicht sogar Ende des
17.Jh. schließen läßt. Die in der Wetterfahne
angegebene Jahreszahl 1891 bezieht sich wohl
auf einen Umbau des Erdgeschosses.
Zuletzt sei noch der Bau Bergfried 29 gegen-
über der Lühebrücke erwähnt, dessen spitz-
winklige Anordnung zur Straße die Wirkung des
dreifach vorkragenden Giebels unterstreicht. Ei-
ne Verkleidung der Vorkragungen mit profilierten
Schalbrettern ist ansonsten im Alten Land eher
ungewöhnlich (erb. wohl 1. Hälfte 19,Jh.).


Steinkirchen, Bergfried 29, Wohnwirtschaftsgebäude


WISCHHAFEN

Die gut 3.000 Einwohner zählende Gemeinde
Wischhafen erstreckt sich zwischen den Ge-
meinden Freiburg und Drochtersen von der El-
be bis in das Kehdinger Moor hinein, wobei sie
im Südosten durch die einstige Insel Krautsand
vom Elbstrom getrennt wird. Als Grenzlinie fun-
giert hier die Wischhafener Süderelbe, die noch
vor 200 Jahren mit einer Breite von bis zu zwei
Kilometern einen wichtigen Verkehrsweg dar-
stellte.
Die Geschichte der Gemeinde, die 1962 von
Hamelwörden in Wischhafen umbenannt wur-
de, ist vor allem durch die folgenschwere
Sturmflut von 1717 gekennzeichnet, als der
Deich zwischen Wischhafen und dem südlich
gelegenen Ortsteil Wolfsbruch auf drei Kilome-
ter Länge mehrfach gebrochen war und 78 Hö-
fe vernichtet worden sein sollen. Nach zahlrei-
chen, erfolglosen Versuchen die Deichlinie zu
schließen, wurden zunächst zwei Flankendei-
che zur Sicherung der Nachbargemeinden ge-
baut: im Norden der Freiburger- und im Süden
der Bützflether Defensionsdeich. auf dem heu-
te die Bundesstraße 495 geführt wird.
1742 gelang es schließlich dem hannoverschen
Staat, die Elbdeichlinie fertigzustellen, woraufhin
das Land zwischen den beiden Defensionsdei-
chen nach herrschendem Spatenrecht in den
Besitz des Kurfürstentums überging. Dieses
gründete das Königliche Amt Wischhafen mit
anfänglich 108 Feuerstellen, zu dem die südlich
des Freiburger Defensionsdeichs gelegenen
Teile Wischhafens sowie Neuland und Neulan-
dermoor, aber auch Teile des Bützflether Moo-
res sowie der Elbsande gehörten.
1859 wurde das Amt Wischhafen in das wenige
Jahre zuvor gegründete Amt Freiburg integriert
und an seiner Stelle die Gemeinde Neuland ge-
gründet. Sie lag mit ihrer von den beiden De-
fensionsdeichen begrenzten Gemarkung sozu-
sagen als Enklave in der Gemeinde Hamelwör-
den, deren Gebiet sich sowohl nördlich als
auch südlich hiervon ausbreitete. Diese durch
die Wiedereindeichung von 1742 ausgelöste
Zweiteilung wurde erst 1929 durch die Zusam-
menlegung beider Gemeinden aufgehoben.
Der heutige Ortsgrundriß Wischhafens, das
erstmalig 1332 Erwähnung fand, basiert im we-
sentlichen auf den Strukturen, die infolge der
Sturmflut von 1717 geschaffen worden sind.
Etwa in der Mitte des Ortes verläuft senkrecht
zum Hauptdeich der Freiburger Defen-
sionsdeich, zu dem nördlich parallel das
Wischhafener Schleusenfleth zur Entwässe-
rung der westlichen Marschländereien geführt
ist. Dazwischen wurde 1869 zur separaten Ent-
wässerung der Moorflächen ein zweiter Kanal
ausgehoben, welcher den Unterlauf des
Schleusenfleths aufnahm und in das Hafen-
becken entwässert (Wischhafener Moorkanal).
Das nördliche Schleusenfleth erhielt seinerzeit
einen neuen, bogig geführten Lauf, der das En-
de des von Nordwesten kommenden Holler-
deichs tangiert und in das 1825 gebildete
Brack mündet.
Im Unterschied zu den südlichen Ländereien
von Neuland, wo die Eindeichung 1742 abge-

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