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Albrecht, Heike [Hrsg.]
Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland: Baudenkmale in Niedersachsen (Band 26,1): Landkreis Stade: ohne die Städte Stade und Buxtehude — Braunschweig, 1997

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https://doi.org/10.11588/diglit.44441#0129
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DROCHTERSEN - HÜLL

Die bis 1970 selbständige Gemeinde Hüll liegt
auf von der Oste vorstoßendem Marschland
westlich des Kehdinger Moores. Sie wird im
Nordwesten vom Landkreis Cuxhaven und im
Süden von der Gemeinde Großenwörden ein-
gefaßt. Mit ihr zusammen wurde Hüll 1932 dem
neugegründeten Kreis Stade angegliedert; zu-
vor gehörten beide zum Gericht und Kirchspiel
Osten bzw. zum 1885 gebildeten Kreis Neu-
haus an der Oste.
Kennzeichnendes Merkmal des tiefliegenden, in
weiten Teilen sogar unter NN absinkenden
Marschlandes ist eine Streulage mit überwie-
gend vereinzelt liegenden Gebäuden mit recht
bescheidenen Außenmaßen. Auffallend gering
ist die Zahl größerer Höfe, die jedoch in ihrer
Bauweise der typischen Kehdinger Anlage fol-
gen. Nur in Gehrden, dem Mittelpunkt des Ge-
bietes, verdichtet sich die Bebauung auf einer
Länge von etwa 500 Metern.

Hüll, Niederhüll 23, Hofanlage


Am südlichen Ortsausgang besitzt der Zwei-
ständerbau Gehrden 37 mit verbretterter Gie-
belspitze und einem gleichmäßigen Fachwerk-
gerüst im Stallgiebel Denkmalwert. Eine Bauzeit
um 1800 oder etwas früher ist aufgrund der
Zimmerungsweise des Wohngiebels mit kräfti-
gen Hauptständern und Innenkopfbändern an-
zunehmen.
Für eine der seltenen großen Hüller Hofanlagen
mit zwei firstparallelen reetgedeckten Hallen-
häusern, Bauernreihe 1, besteht seit 1979 eine
neue Nutzung als Seminarstätte, für die gering-
fügige Änderungen und Ergänzungen vorge-
nommen worden sind. Ergänzende Elemente
der Gruppe sind eine verbreiterte Kornscheune
mit tiefgezogenen seitlichen Abwalmungen und
ein ehemaliges, abseits stehendes Backhaus
unter Pfannendeckung (erb. um 1850).
Ebenfalls ungewöhnlich groß ist der mit einem
gleichmäßigen Fachwerkgerüst abgezimmerte
Zweiständerbau Grüne Straße 23. Das in der
2. Hälfte des 19.Jh. errichtete Gebäude befin-
det sich in einem schlechten baulichen Zu-
stand.


Ein anderer, weitverbreiteter Bautypus wird
durch die kleinen, etwa sieben mal zwölf Meter
großen Zweiständerbauten Hüller Sietwende 1
(erb. 1896) und Scheidung 2 (erb. Ende des
19.Jh.) dokumentiert. Während ihre Wirt-
schaftsgiebel jeweils im oberen Dreieck verbrei-
tert sind, ist das Reetdach am Wohnteil als
Walm ausgebildet. An dem kleinen Nebenge-
bäude auf dem Grundstück Scheidung 2 sind
nicht nur die Dachflächen, in die eine über der
Tür liegende Luke halbkreisförmig einschneidet,
sondern auch Teile der Fassaden in bemer-
kenswerter Weise mit Reet verkleidet (err.
19.Jh.).
Von den zehn Hofstellen, die sich am nahen
Straßenzug Neustadt geradlinig aufreihen, hat
nur der Zweiständerbau Nr. 3 von 1859 die
Qualitäten eines Baudenkmals.
Die Ortsteile Ober- und Niederhüll werden über
einen parallel zur Landesstraße 113 geführten
Straßenzug erschlossen. Während sich die Hö-
fe des nördlichen Oberhüll an mehreren Stich-


Hüll, Bauernreihe 1, Hofanlage, um 1850

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