während die Vorkragungen mit fein profilierten
Füllhölzern auf eine Bauzeit im frühen 18.Jh.
hindeuten.
Die in der 1. Hälfte des 19.Jh. beliebte klassizi-
stisch anmutende Giebelkonstruktionsweise
tritt, belebt durch mosaikartige Steinsetzungen,
an dem Hallenhaus Bergfried 1 sehr anschau-
lich zu Tage. In allen drei Geschossen halten die
Doppelstiele zusammen mit den zierlichen
Stichbalken die gleichen Achsmaße ein. Eine
ähnlich strenge Fachwerkgliederung, bei der je-
doch Rähm und Schwelle zu einem Balken ver-
schmolzen, die Stichbalken verschwunden und
die Vorkragungen auf wenige Zentimeter redu-
ziert worden sind, zeichnet auch das Nachbar-
haus Bergfried 3 aus. Es ist nach dem Vier-
ständerprinzip, d.h. ohne Kübbungen gebaut
und mit einer Pfannendeckung versehen (erb.
1. Hälfte 19.Jh.).
Eine T-förmige Anlage, wie sie auf dem Grund-
stück Bergfried 10 auftritt, ist typisch für Altlän-
der Gutshöfe. Vor den rückwärtigen Wirt-
schaftsteil in Form eines Zweiständerbaus ist
zur Straße ein zweigeschossiges Wohnhaus mit
Pfannendeckung gestellt. Die Vorkragungen
des Obergeschosses sind auf drei Seiten mit
profilierten Schalhölzern verkleidet worden. Eine
Datierung über der südlichen Eingangstür nennt
die Jahreszahl 1791.
Nachdem die Durchgangsstraße die zur Geest
führende Landesstraße 125 gekreuzt hat, streift
sie den im Lühebogen liegenden Neßhof. Das
mit neueren Bauten besetzte, noch in der Kur-
hannoverschen Landesaufnahme von 1769 als
wüst verzeichnete Grundstück, grenzt sich heu-
te durch eine Altländer Pforte zur Straße hin ab.
Sie ist 1954 unter Verwendung von Teilen einer
Vorgängerin von 1844 errichtet worden (Guder-
handviertel Nr. 32).
Am südlichen Zusammentreffen von Deich und
Straße wird das Bild durch eine Vielzahl qua-
litätvoller Fachwerkbauten geprägt. Den Auftakt
bildet die modernisierte pfannengedeckte Kate
Nr. 49 in Vierständerbauweise mit einem
schlichten, kaum auskragenden Fachwerk im
Giebel (erb. Mitte 19.Jh.).
Auf dem Grundstück Nr. 50 hat sich außer ei-
nem Wohnwirtschaftsgebäude aus der 1. Hälfte
des 17.Jh. auch das älteste bekannte Bauwerk
des Alten Landes, ein Speicher von 1587 erhal-
ten, der derzeit zu Wohnraum ausgebaut wird.
Der im 18.Jh. um zwei Gefache erweiterte Bau
ist 1937 von der Straße zurückgesetzt und um
90° gedreht worden, so daß er heute seinen
Giebel zur Straße wendet. Dieser zeigt zwei un-
terschiedlich ausgebildete Vorkragungen, von
denen besonders die untere mit dem seltenen,
vollständigen Stichgebälk hervorzuheben ist.
Taustabverzierungen schmücken die konkav
geschweiften, unten abgerundeten Knaggen
des Ursprungsbaus, wie sie auch in den Trauf-
seiten sowie an der im 18.Jh. versetzten Rück-
Guderhandviertel, Bergfried 6, Wohnwirtschaftsgebäude
155
Füllhölzern auf eine Bauzeit im frühen 18.Jh.
hindeuten.
Die in der 1. Hälfte des 19.Jh. beliebte klassizi-
stisch anmutende Giebelkonstruktionsweise
tritt, belebt durch mosaikartige Steinsetzungen,
an dem Hallenhaus Bergfried 1 sehr anschau-
lich zu Tage. In allen drei Geschossen halten die
Doppelstiele zusammen mit den zierlichen
Stichbalken die gleichen Achsmaße ein. Eine
ähnlich strenge Fachwerkgliederung, bei der je-
doch Rähm und Schwelle zu einem Balken ver-
schmolzen, die Stichbalken verschwunden und
die Vorkragungen auf wenige Zentimeter redu-
ziert worden sind, zeichnet auch das Nachbar-
haus Bergfried 3 aus. Es ist nach dem Vier-
ständerprinzip, d.h. ohne Kübbungen gebaut
und mit einer Pfannendeckung versehen (erb.
1. Hälfte 19.Jh.).
Eine T-förmige Anlage, wie sie auf dem Grund-
stück Bergfried 10 auftritt, ist typisch für Altlän-
der Gutshöfe. Vor den rückwärtigen Wirt-
schaftsteil in Form eines Zweiständerbaus ist
zur Straße ein zweigeschossiges Wohnhaus mit
Pfannendeckung gestellt. Die Vorkragungen
des Obergeschosses sind auf drei Seiten mit
profilierten Schalhölzern verkleidet worden. Eine
Datierung über der südlichen Eingangstür nennt
die Jahreszahl 1791.
Nachdem die Durchgangsstraße die zur Geest
führende Landesstraße 125 gekreuzt hat, streift
sie den im Lühebogen liegenden Neßhof. Das
mit neueren Bauten besetzte, noch in der Kur-
hannoverschen Landesaufnahme von 1769 als
wüst verzeichnete Grundstück, grenzt sich heu-
te durch eine Altländer Pforte zur Straße hin ab.
Sie ist 1954 unter Verwendung von Teilen einer
Vorgängerin von 1844 errichtet worden (Guder-
handviertel Nr. 32).
Am südlichen Zusammentreffen von Deich und
Straße wird das Bild durch eine Vielzahl qua-
litätvoller Fachwerkbauten geprägt. Den Auftakt
bildet die modernisierte pfannengedeckte Kate
Nr. 49 in Vierständerbauweise mit einem
schlichten, kaum auskragenden Fachwerk im
Giebel (erb. Mitte 19.Jh.).
Auf dem Grundstück Nr. 50 hat sich außer ei-
nem Wohnwirtschaftsgebäude aus der 1. Hälfte
des 17.Jh. auch das älteste bekannte Bauwerk
des Alten Landes, ein Speicher von 1587 erhal-
ten, der derzeit zu Wohnraum ausgebaut wird.
Der im 18.Jh. um zwei Gefache erweiterte Bau
ist 1937 von der Straße zurückgesetzt und um
90° gedreht worden, so daß er heute seinen
Giebel zur Straße wendet. Dieser zeigt zwei un-
terschiedlich ausgebildete Vorkragungen, von
denen besonders die untere mit dem seltenen,
vollständigen Stichgebälk hervorzuheben ist.
Taustabverzierungen schmücken die konkav
geschweiften, unten abgerundeten Knaggen
des Ursprungsbaus, wie sie auch in den Trauf-
seiten sowie an der im 18.Jh. versetzten Rück-
Guderhandviertel, Bergfried 6, Wohnwirtschaftsgebäude
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