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Die Gartenkunst — 2.1900

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Möckel, ...: Entwicklung des Metzer Gartenbaues
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Vereinsberichte
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https://doi.org/10.11588/diglit.22267#0027

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Morgens auf dem Krankenhaus-Grundstück angelegt werden,
zu welchem Zwecke die städtischen Kollegien die erforder-
lichen Kosten von 22B0 Mk. bewilligten.

Herne. Dem Stadtverordnetenkollegium lag kürzlich die
Anlage eines Stadtparkes in Gröfse von 31 Morgen zur Be-
schlufsfassung vor. Die Kosten sind auf insgesamt 823000 Mk.
veranschlagt. Nach längerer Erörterung wurde die Vorlage
mit 13 gegen 12 Stimmen abgelehnt, indessen beschlossen,
das in Frage kommende Terrain anzukaufen, um späterhin
einen Stadtpark anzulegen. Herne, das erst im vorigen Jahre
Stadtrechte erhielt, ist in schnellem Aufschwünge begriffen.

Der neue Münchener Waldfriedhof bei Holzapfels-
greuth. Die städtische Kommission besichtigte kürzlich die
zur Anlegung eines neuen Friedhofes für die südlichen und
südwestlichen Stadtteile angekauften Waldgründe bei Holz-
apfelsgreuth und hat sich für die Anlegung eines park-
ärtigen Friedhofes entschlossen. Die Idee fand bei den Mit-
gliedern der Kommission die lebhafteste Aufnahme. Dieser
Waldfriedhof wird ein Unikum in ganz Deutschland bilden.
Mehrere Städte besitzen zwar auch in parkartiger Form aus-
geführte Friedhöfe, aber diese sind neu angelegt und Produkte
der Gartenkunst, während der Waldfriedhof bei Holzapfels-
greuth ganz unter Zuhilfenahme der Natur zustande kommen
wird, indem die Ausführung den vorhandenen Waldgründen
angepal'st werden wird. Man berechnet, dal's der Sendlinger
Friedhof noch etwa 3 Jahre ausreichen wird. Bis dahin mufs
der neue Friedhof bei Holzapfelsgreuth, der wohl kurzweg als
der Waldfriedhof bezeichnet werden wird, zur Belegung
vorbereitet sein. Dal's eine rechtzeitige Verbindung zu ihm
mittels elektrischer Trambahn hergestellt wird, dafür ist Vor-
sorge getroffen.

Eine grofse Schenkung hat der Stadtrat Fr. Quilitz aus
Anlafs der Vollendung seines 70. Lebensjahres der Stadt
Landsberg a. W. gemacht, indem er zur Anlage eines Parks
das Grundstück Bergstral'se 30 daselbst nebst Gebäuden und
einem Hinterlande in einer Gesamtausdehnung von 14 Morgen
der Stadt zum Andenken daran vermacht hat, dafs er und seine
Eltern sich in Landsberg a. W. den Wohlstand erworben
haben. Der Magistrat hat beschlossen, dafs die Anlage den
Namen „Quilitzpark" führen soll. Möge dies Beispiel recht
viele Nachahmer finden.

Landschafts-Architekten. — Der gute alte Name „Land-
schaftsgärtner" schreibt „The Garden" in No. 14til v. J;, ist
der bestmögliche Ausdruck; derselbe scheint aber unseren
auswärtigen Freunden nicht gut genug zu sein, da sie sich
auf verschiedene Weise seiner zu entledigen suchen. Der
Franzose erfand das Wort „Landschafts-Architekt", die
Amerikaner nahmen es von ihnen an und spielen sich gar
sehr damit auf trotz der Unverträglichkeit der beiden Dinge.
Als ich mich einmal mit Edouard Andre über diesen Gegen-
stand unterhielt, sagte er, dal's es in Frankreich daran liege,
weil jeder Mann vom Fach es unangenehm empfinde, wenn
er als Gärtner in irgend einer Form angesprochen werde (tout
comme chez nous. — Red.). Am amüsantesten aber hinsichtlich
solcher Titelsucht ist ein Brief, den wir kürzlich von einem
Amerikaner erhielten; dieser Brief trägt an seinem Kopfe
folgende Aufschrift: „C. H. Payne, C. E., Geflügel-Architekt,
lorscher und Verfasser populärer Artikel über zeitgemäfse
Geflügelzucht." So hat sich diese paradoxe Idee auch auf
andere Gebiete ausgedehnt, und jene, die sich so titulieren,
erschrecken nicht einmal vor der Lächerlichkeit. E. C.

Vereinsberichte.

Verein Deutscher Gartenkünstler.

Niederschrift der Sitzung vom 11. Dezember.

Der erste Vorsitzende, Herr Stadtgarteninspektor Fintel-
mann eröffnet um 7'/4 Uhr die äufserst zahlreich besuchte
VeiSammlung und widmet dem langjährigen, am 16. November
d. Js. verstorbenen Mitgliede, Herrn Königl. Hoflieferant
H. Henkel zu Darmstadt, warme und anerkennende Worte.
Sein Andenken ehrten die Anwesenden in üblicher Weise.

In Bezug auf die Niederschrift vom 13. November bemerkt
Herr Vogeler, dafs er die Zusendung der Vereinszeitschrift
nicht nur an das Ministerium für Landwirtschaft, sondern
auch an dasjenige für öffentliche Arbeiten empfohlen habe-
Herr Körper-Fürstenwalde bittet ferner um Richtigstellung,
dafs er nicht Wiesenpflanzen, sondern gewisse, Wiesenboden
liebende Pflanzen mit Erfolg auf Sandboden kultiviere.

Nach Erledigung der satzungsgemäfsen Anmeldung neuer
Mitglieder entbietet Herr Vogeler der Versammlung von
Herrn Gartendirektor Schoch-Magdeburg einen innigen Grul's
mit dem Wunsche, auf Reisen nie zu versäumen, bei den
Kollegen und Vereinsmitgliedern vorzusprechen, um durch
persönlichen Verkehr miteinander in Verbindung treten und
sich nähern zu können.

Auf eine von Herrn Lesser-Freiburg an den Vorstand
gerichtete Anfrage: wie so es komme, dafs er bis heute von
der Leitung der Dresdener Gartenbauausstellung noch keine
Unterlagen für das Preisausschreiben, betreffend den Entwurf
zu einer gärtnerischen Anlage auf gegebenem Gelände erhalten
habe, obgleich als Einlieferungstermin bereits Ende April
angesetzt sei, konnte seitens mehrerer Anwesenden nur die
Mitteilung gemacht werden, dafs auch sie noch nicht im
Besitze der erforderlichen Unterlagen seien.

Bei dem Punkte „Honorarforderungen" erläutert der Vor-
sitzende die vom Antragsteller, Herrn Gartendirektor Kowallek,
auf der Hauptversammlung zu Mannheim dargelegten Gründe
für eine Änderung derselben und hält es für zweckmäl'sig,
ohne die für diese Angelegenheit eingesetzte Kommission in
ihrer Arbeit beeinflussen zu wollen, diese hier zur Sprache zu
bringen. Wenn auch die Sätze in einzelnen Positionen schein-
bar hoch erschienen, so sei doch immer hierbei in Betracht zu
ziehen, was dafür geleistet werden müsse. Beispielsweise sei
die Forderung für Ausführung nicht zu hoch und komme es
ferner auch sehr darauf an, was für eine Zeichnung hinsichtlich
ihrer Zweckmäfsigkeit in Bezug auf die Anlage, wie hinsichtlich
ihrer Technik geliefert werde. Der Zweck der vom Verein
aufgestellten Gebührenordnung werde teilweise auch verkannt,
insofern vielfach angenommen würde, dafs die Prozentsätze
gefordert werden müfsten, während sie thatsächlich nur
gefordert werden können. Die Prozentsätze niedriger zu
bemessen, zumal wenn man. selbst seine Arbeiten für minder-
wertig erachte, wenn man also kein Vertrauen zu sich selbst
habe, sei einem jeden unbenommen. Anderseits sei der Liefernde
auf Grund der Gebührenordnung bei sachgemäfser und guter
Ausführung seiner Arbeiten wohl in der Lage, sich in solchen
Fällen, angemessen seiner Forderung, vor Gericht Geltung zu
verschaffen. In wiederholten Fällen seien die Honorarsätze
vom Gericht auf Grund seines als gerichtlich vereidigter Sach-
verständiger abgegebenen Gutachtens anerkannt worden.
Anders liege es bei Berechnung der Prozentsätze nach der
Grundfläche. Hier seien sie bei kleineren Anlagen thatsächlich
viel zu gering, bei gröfseren Parks dagegen, wenn es sich um
 
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