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Dienstag, den 12. Januar 1932.

Seite 2

2. Zahrg. / Nr. 9

2. Zahrg

de-

bil-

Deutsche Arbeit schafft Brot!

Be-

Anmaßung des Zentrums

Meinungsfreiheit für Beamte

Die Antwort des Heffengaues

und
Ve-
auf

„Amtlichen Organs der hessischen Landesregie-
rung" lediglich dazu mißbraucht, die Parkeipolilik
der bisherige«- Regierungsparteien zu unterstützen
und die Oppositionsparteien zu bekämpfen.
Ein sachliches Bedürfnis für die Aufrechter-
haltung der „Darmstädter Zeitung" bestehl nicht,
da die amtlichen Bekanntmachungen, deren Ilm-
fang den geringsten Teil der Zeitung füllen, teils
in der in Hetzen erscheinenden Tagespretze veröf-
fentlicht werden können.

der
im
na-

Der Herr Finanzminister wird ersucht, als-
bald einen Plan vorzulegen, durch den sämtliche
Gehälter über 8000 Mark in einem dieser Ge-
haltskürzung entsprechenden Verhältnis herab-
gesetzt werden.
9. Artikel 17 der Hessischen Verfassung wird
dahin abgeänderl: Der Landtag besteht aus 30
Abgeordneten des hessischen Volkes.
10. Die Bezüge der hessischen Landkagsabge-
ordneken werden auf den Ersah der wirklichen
Ausgaben herabgesetzt.
11. Die Regierung wird ersucht, die hessische
Kultur- und Schulpolitik unverzüglich auf
christlich-nationale Grundlage umzustellen und
sofort den schärfsten Kampf gegen Schund und
Schmutz und gegen marxistisch-jüdische Kultur-
zersetzung aufzunehmen.

der Fassung vom 22. 11. 1923, Reg.Bl. 1923,
S. 440 ff.) auszusehen, wenn die Hälfte der be-
teiligten Grundeigentümer, die zusammen zu-
gleich die Eigentümer der Hälfte der beteiligten
Grundfläche sind, es beschließen.
Ferner: All« zurzeit fälligen und noch fällig
werdenden Forderungen des hessischen Staates
und der Feldberrinigungsgesellschaflen aus ab-
geschlossenen und zurzeit anhängigen Feldberei-
nigungen werden auf zunächst ein Zahl zinslos
gestundet.

taten verhängt wurden, die aus politischen
weggründen begangen wurden.
Der Straferlaß erstreckt sich auch aus Neben-
strafen und Sicherungsmaßnahmen, soweit sie
noch nicht vollstreckt sind, sowie auf rückständige
Geldbußen und auf rückständige Kosten.
Art. 2. Verfahren, die beim Gericht oder
bei der Staatsanwaltschaft wegen Straftaten der
in Paragraph 1 Abs. genannten Art anhängig
sind, werden eingestellt; neue Verfahren werden
nicht eingeleilek. lieber die Einstellung entschei-
det auf Antrag der Beteiligten das Gericht.
War das Verfahren auf Privakklage einge-
leilel worden, so werden die Kosten des Ver-
fahrens niedergeschlagen.
Art. 3. Enthält eine Gesamtstrafe, die zur
Zeit des Inkrafttretens dieses Gesetzes noch nicht
verbüßt ist, eine Einzelstrafe wegen einer Zu-
widerhandlung, für die nach den bestehenden
Bestimmungen Straferlaß gewährt wird, oder
mehrere derartige Einzelstrafen, so wird der Teil
der Gesamkstrafe, der nach dem Verhältnis der
verwirkten Einzelstrafen auf die genannte Zu-
widerhandlung entfällt, von der Gesamtstrafe in
Abzug gebracht.
Sind bei der Bildung einer Gesamkstrafe Ge-
fängnisstrafen in Zuchthaus umgewandelk worden
lediglich wegen des Zusammentreffens mit Zucht-
hausstrafen wegen solcher Zuwiderhandlungen,
für die Straferlaß gewährt wird, so wird die ge-
mäß Abs. 1 gekürzte Gesamtstrafe in Gefängnis
von gleicher Dauer umgewandelt.
Art. 4. Vermerke über Strafen, die nach
Art. 1 erlassen werden, sind im Strafregister zu
tilgen. Auf Antrag des Verurteilten sind ferner
zu tilgen Vermerke über bereits verbüßte Stra-
fen, die unter den Straferlaß nach Art. 1 fallen
würden.

SLeuerverzugszuschläge
Hierzu wird welker gefordert:
1. Me nach der Verordnung des Reichsprä-
sidenten über Zuschläge für Skeuerrückständige
vom 20. Juli 1931 sReichsgesehbl. 1 S. 385) an-
geforderten und bezahlten Verzugszuschläge in
Höhe von 5 o. H. des Rückstandes für jeden
halben Monat werden als Steuerzahlungen an-
gerechnet, soweit sie für die nicht rechtzeitige
Zahlung von Steuern und Abgaben des Landes
Hessen oder seiner Gemeinden und Gemeinde-
verbände angeforderk und bezahlt wurden oder
werden.
2. Die Regierung wird beauftragt, bei der
Reichsregierung die gleiche Regelung auch für
die Zuschläge zu beanlragen, die für die nicht
rechtzeitige Entrichtung von Steuern und Ab-
gaben des Reiches angefordert und bezahlt wur-
den oder werden.
Es wurde außerdem noch von den National-
sozialisten folgende große Anfrage gestellt: „Wir
richten an den Herrn Finanzminister folgende
große Anfrage: Ist der Herr Finanzminister be-
reit, dem Landtag unverzüglich eine genaue
lieb erficht über die Finanz- und Kassenilage des
Volksstaakes Hetzen zu geben?"

Der nächste Antrag betrifft ein
Gesetz über Straffreiheit
Art. 1. Es wird Straferlaß gewährt für dir
Zeit des Inkrafttretens dieses Gesetzes rechts-
kräftig erkannten und noch nicht verbüßen Stra-
fen, die von hessischen Gerichen wegen Skraf-

Gefunde Steuerpolitik
Ein weiterer Antrag verlangt:
Dem Paragraph 26 Abs. 4 der Satzung über
die Erhebung einer allgemeinen Wertzuwachs-
steuer ist folgender Schluß anzufügen:
AÄs, 4. Die Steuer kann auf Antrag ganz
oder teilweise durch die Steuerstelle ertasten
werden, wenn . vorgenommen hak,
oder beim Grundstücksübergang im Awangsver-
fteigerUngsverfahren, wenn die Wertzuwachs-
steuer den Gläubiger schädigt.

Mische Einstellung des Versetzten, maß-
gebend waren, sind sofort rückgängig zu
machen.
Kein Ausnahmerecht!
Sodann wird zu beschließen beantragt:
1. Den hessischen Polizeibeamken ist
erlaubt, alle Veranstaltungen der Natio-
nalsozialistischen Deutschen Arbeiterpar-
tei zu besuchen und Mitglied dieser Par-
tei zu sein.
2. Den Schülern der hessischen Schu-
len ist erlaubt, alle Veranstaltungen der
Nationalsozialistischen Deutschen Arbei-
terpartei zu besuchen und Mitglied der
Hitler-Jugend und des Nationalsozialisti-
schen Schülerbundes zu sein.

Ein überflüssiger Feiertag.
Ein weiterer Antrag verlangt, der
Landtag wolle beschließen: Der 11. Au-
gust wird aus der Liste der gesetzlichen
Feiertage gestrichen und weder durch öf-
fentliche noch durch interne Veranstal-
tungen der Behörden, Schulen und An-
stalten gefeiert.

Der folgende Antrag geht dahin, der
Landtag wolle beschließen:
1. 3n allen hessischen Anstalten mit
eigenem Verpflegungsbekrieb, z. B. Kran-
ken- und Gesangenenanstalten usw., dür-
fen ausländische Erzeugnisse jeder Art
nur dann Verwendung finden, bezw. ver-
braucht werden, wenn sie nicht durch
gleichartige inländische Erzeugnisse ersetzt
werden können und wenn sie für die
Zwecke der Anstalt, z- B. Heilzwecke, un-
entbehrlich sind.
2. Der gesamte Skaaksbedarf an Lie-
ferungen und Werkleistungen ist aus-
schließlich von hessischen Lieferanten und
Unternehmern zu decken.
Einzelunternehmer und -gewerbetrei-
bende sind vor den anonymen Gesellschaf-
ten zu bevorzugen.
Ausländische Erzeugnisse dürfen nur
Verwendung finden oder verbraucht wer-
den, wenn sie nicht durch gleichartige in-
ländische Erzeugnisse ersetzt werden kön-
nen und unentbehrlich sind.
Die Vorschriften der Abs. 1, 2 und 3
gelten auch für alle Anstalten und Kör-
perschaften, die im Wege der Dienstauf-
sicht zu ihrer Befolgung angehalten wer-
den können.

Die teure Feldbereinigung
Weitere Anträge besagen:
Jedes zurzeit anhängige Fetbbereinigungs-
verfahren ist bis zur Neufassung beS Gesetzes die
Feldebereinigung betreffend fvom 28. 9. 1887 in

Darmstadt, 11. Ian. Auf die Antwort
des Zentrums vom 12. Dezember Hal die
NSDAP in der Frage -er Regierungsbil-
dung jetzt eine Antwort erteilt. In einem
Schreiben des Gauleiters Lenz an die Zcn-
lrumsfraktion ist u. a. gesagt, das Antwort-
schreiben des Zentrums unterlasse es, auf
die klar formulierten Forderungen der Na-
tionalsozialisten einzugehen, sondern mache
den Versuch, die Durchführung der in den
zwölf Punkten verlangten Maßnahmen auf
das Gebiet parlamentarischer Verhand-
lungen zu verschieben. Das hessische Volk
habe nicht der NSDAP das Vertrauen

Das Zentrum hak die Unverfro-
renheit, im „Mainzer Journal" durch den
Vorsitzenden Rechtsanwalt Dr. Bockius,
M. d. R., folgende Forderungen zu stellen:
„Soweit es an uns liegt in Deutschland,
müssen wir geschlossen auftreten. Das heißt
aber nichts anderes, als daß das ganze
deutsche Volk sichtbar und offen hinter den
verantwortlichen Etatsmann, dem Kanzler
und Außenminister Brüning, zu treten
hak. Das ist das Gebot der Schicksalsstunde
Deutschlands im Anfang des Jahres 1932.
Deshalb ergebe sich für uns in Hessen
daraus auch die Konsequenz, daß wir von
jeder Partei, die mit uns in eine Regie-
rung treten will, verlangen müssen, daß es
in Deutschland nur eine Außenpolitik gibt,
die Außenpolitik der Reichsregierung Brü-
ning, die im Aeichsrat unterstützt werden
muß.
Wir stehen vor Wahlen in Preußen und
vor der Reichspräsidentenwahl ebenfalls in
diesem Schicksalsjahr. Niemand kennt den
Ausgang dieser Wahlen. Soviel jedoch er-
scheint als sicher: in den nächsten Jahren
wird keine Partei die absolute Mehrheit
erhalten. Dies haben die Hessenwahlen ge-
zeigt. Es wird im übrigen Deutschen Reich
genau so sein, weil der katholische Volks-
teil dem Zentrum die Treue hält, wenn auch
alle Parteien rechts von ihm zerschlagen
werden sollten.
Nach allen Wahlen wird das Zentrum
mikregieren müssen. Mit dem Zentrum
kann man jedoch nur verantwortlich regie-
ren und auch wohl auf weite Sicht hinaus

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ausgesprochen, damit ein Nicht-National-
sozialist nicht-nationalsozialistische Politik
mache, sondern damit die in der Propa-
ganda der NSDAP vertretenen politischen
Auffassungen auch verwirklicht würden. Im
übrigen habe die Zenkrumsparkei bei allen
Kabinettsbildungen Wert darauf gelegt,
durchzusehen, daß nicht nur Zenkrumsmi-
nister gewählt wurden, sondern, daß diese
dann auch Zentrumspollkik machten. Dabei
wäre rein ziffernmäßig das Zentrum nie-
mals auch nur annähernd in demselben
Umfange berechtigt, solche Forderungen uuf-
zustellen als die NSDAP, die 37 Prozent

nicht ohne Brüning, den gegenwärtigen Ex-
ponenten des Zentrums.
Auch die Nationalsozialisten, die danach
nicht dazu kommen werden, auf Grund von
Wahlen in Deutschland allein zu regieren,
müßen sich eventuell einmal entscheiden,
vom Regieren sich dauernd fernzuhalten
oder völlig verantwortlich zu arbeiten, also
umzulernen, wie es vor ihnen schon so viele
andere Parteien tun mußten.
Vielleicht könnten sie in der Zukunft
einmal als eine Zusammenfassung einer
Rechten in einer Verantwortung eine ge-
schichtliche Bedeutung im aufbauenden Sinn
erhalten, die sie bis jetzt nicht haben. Das
wäre allerdings eine Zeit, wo SS und SA
neben dem gesetzlichen Machtmittel des
Staates aufgehört hätten, zu bestehen.
Mit Recht schreibt die „D. Zt." dazu:
„Diese anmaßende Erklärung zeigte, wie
sehr das Zentrum trotz des furchtbaren
Ernstes der Lage noch in engstirniger par-
teipolitischer Ileberheblichkeit befangen ist.
Wenn die großen Entscheidungen unseres
Volkes heranreifen, wird die Weltgeschichte
vermutlich auch über das sich unentbehrlich
dünkende Zentrum Hinwegschreiten. Wir
nehmen an, daß vor allem auch die Natio-
nalsozialisten, denen Herr Bockius hier kur-
zerhand die Auflösung ihrer Schutzverbände
anbefiehlt, Gelegenheit nehmen werden, dem
Zentrum diese Sachlage mit der erforder-
lichen Deutlichkeit klarzulegen."
Dei obenstehenden Anträge unse-
rer hessischen Landtagsfraktion lasten an
Deutlichkeit wohl nichts zu wünschen übrig.

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Slaksminifkerlum mit je einer Abteilung für In-
neres, Finanzen, Justiz und Bildung vereinigt.
4. Die hessische Gesandtschaft beim Reich wird
sofort aufgehoben und durch eine mit einem hö-
heren Beamten besetzte Geschäftsstelle erseht.
5. Alle Parkeibuchbeamken, die nicht für die
ihre Stelle vorgeschriebene Fachbildung be-
sitzen, werden sofort ohne Ruhegehalt entlassen.
6. Es wird sofort eine aus 2 Mitgliedern des
Landtags, 2 Beamten der äußeren Verwaltung
und 2 Ministerialbeamken bestehende Kommission
gebildet, die dem Landtag nach beschleunigter
Prüfung alsbald Vorschläge für die Durchfüh-
rung der hessischen Verwalkungsreform vorzu-
legen hak. Die Regierung ist verflicht:!, den
Mitgliedern dieser Kommission jede Auskunft,
Akteneinsicht und jede sonstige Unterstützung zu
gewähren.
7. Das Gehalt der hessischen Minister wird
mit sofortiger Wirkung auf 12 000 Mark fest-
gesetzt.
8. Die in Hetzen zurzeit gezahlten Minister-
pensionen sowie die Gehälter der Skaals-
Gemeindebeamken, werden, soweit sie den
krag von 11900 RM. übersteigen, sofort
diesen Betrag herabgesetzt.

Entsprechend dem bei den Landtags-
wahlen klar ausgesprochenen Willen des
Hessenvolkes, daß gründlich Schluß ge-
macht werden muh mit der bisherigen
rot-schwarzen Koalitionspolitik und ihren
Auswüchsen, haben die Nationalsoziali-
sten im Hefsischen Landtag soeben eine
Reihe von bedeutsamen Anträgen ge-
stellt.
Der erste dieser Anträge bedeutet zu-
gleich ein großzügiges Programm
Vereinfachung und Einsparungen
Staatswesen und der Umstellung im
tionalen Sinne!
Der Antrag tautet:
„Wir beantragen, der Landtag wolle
schließen:
1. Die Zahl der Minister der ne« zu
denden Regierung wird auf einen, den Staats-
präsidenten, festgesetzt.
2. Dem Art. 37 der Hessischen Verfassung
wird folgender 4. Absatz angefügk: Das Ge-
samkministerium kann aus dem Staatspräsiden-
ten allein bestehen. Die Vorschriften des 4. Ab-
schnittes sind in diesem Falle entsprechend anzu-
wenden.
3. Sämtliche Ministerien werden zu einem

Einstellung
der Herausgabe der „Darmstädter Zeitung".
Der folgende Antrag verlangt:
Die Herausgabe der „Darmstädter Zeitung"
wird sofort eingestellt.
Zur Begründung wird angeführt: Die „Darm-
städter Zeitung" wird unter dem Titel eines

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Dann wind in einem Antrag gefor-
dert, der Landtag wolle beschließen:
1. Alle Maßnahmen der hessischen
Regierung, die der Maßregelung hessi-
scher Beamter aus Gründen, die mit ihrer
Zugehörigkeit zu einer bestimmten poli-
tischen Partei oder Organisation und mit
ihrer Tätigkeit für diese Zusammenhän-
gen, dienten, sind sofort rückgängig zu
machen.
2. Alle Geldstrafen, die im Diensl-
strafwege über hessische Beamte aus
Gründen, die mit ihrer Zugehörigkeit zu
einer bestimmten politischen Partei oder
Organisation und mit ihrer Tätigkeit für
diese Zusammenhängen, verhängt und von
den Bestraften bezahlt wurden, sind an
die Bestraften zurückzuzahlen.
3. Alle Dienststrafverfahren gegen hes-
ische Beamte, die aus Gründen, die mit
>er Zugehörigkeit derselben zu einer be-
timmten politischen Partei oder Organi-
ation und mit ihrer Tätigkeit für diese
Zusammenhängen, anhängig sind, werden
sofort niedergeschlagen.
4. Alle Versetzungen hessischer Beam-
ter, für die auch parteipolitische Gesichts-
punkte, insbesondere die vermutliche po-

Hessisches Großreinemachen
Die Forderungen des deutschen Volkes sollen verwirklicht werden
 
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