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Innendekoration: mein Heim, mein Stolz ; die gesamte Wohnungskunst in Bild und Wort — 14.1903

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Franke, C.: Zur künstlerischen Gestaltung von Geschäftsräumen u. Verkaufshallen
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Rechts-Schutz f. das deutsche Kunst-Gewerbe
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https://doi.org/10.11588/diglit.6711#0146

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I 20

INNEN-DEKORATION.

punkten verfahren werden kann, liegt auf der Hand.
Wo dies nicht möglich war, haben einsichtsvolle
Laden-Inhaber dem Räume selbst ihre Aufmerksam-
keit zugewandt und Künstler mit der Ausgestaltung
desselben beauftragt. Die Resultate, welche hier-
bei, allerdings noch vereinzelt, erzielt worden sind,
haben gezeigt, dass sich, trotz der starken Abhängig-
keit von den praktischen Anforderungen, dem künst-
lerischen Schaffen ein Gebiet erschliesst, in dem
sich unter den mannigfachsten Verhältnissen ein
unbegrenzter Formen-
und Farbensinn ausleben
kann. — Die grossen
modernen Waren-Häuser
kommen hierbei nicht in
Betracht, weil in den
ausgedehnten Hallen der-
selben naturgemäss die
an die Fassaden sich an-
schliessende, rein archi-
tektonische Wirkung in
den Vordergrund treten
muss. Was hier gesagt
ist, betrifft die Menge
grösserer und kleinerer
Läden, die, unabhängig
von der Architektur der
Gebäude, für einen be-
sonderen Zweck nicht
zugeschnitten sind. In
diesen Räumen lokale
Stimmungen zu schaffen,
deren jede in sinniger
Weise der Art des Ge-
schäftes Rechnung trägt,

sind Aufgaben von
hohem, künstlerischem
Reiz, die eine Über-
tragung unserer wohn-
lichen Verhältnisse auf
das geschäftliche Leben
in sich schliessen. — Der
Laden, der uns anheimelt,
das heisst der etwas von
dem Wohlbehagen, das wir im eigenen Heim
empfinden, in uns zurücklässt, wird uns dadurch
wert, wird uns lieb gemacht, und wir werden mit
Vorliebe zu ihm unsere Schritte lenken, um unseren
Bedarf an dem, was er bietet, zu decken. Je mehr
der Geschäftsmann geneigt ist, diesen Umstand
ins Auge zu fassen, um so leichter wird er den-
jenigen Teil des Publikums auf seiner Seite haben,
der hierin eine Vervollkommnung der geschäft-
lichen Verhältnisse erkennt. Damit wird das, was

an künstlerischen Werten geboten wird, zugleich
eine Reklame vornehmster Art, und wie Industrie
und Handel durch das moderne Plakat der Kunst-
Bethätigung unserer Tage eine unendliche Fülle
neuen Stoffes entgegengebracht haben, so kann
auch nach der hier angedeuteten Richtung hin in
gleicher Kraftentfaltung eine neue Lebens-Äusse-
rung der Kunst auf dem Gebiete des geschäftlichen
Lebens zum Ausdruck kommen. Der edlere Geist,
der dem Kaufenden dann aus seiner Umgebung

überall entgegentritt,
wird ihn empfänglicher
machen für das Gute und
Schöne und empfind-
licher für allen aufge-
putzten Schund, durch
den sich die Masse leider
noch immer verblenden

läSSt. C. FRANKE—DRESDEN-

RECHTS-SCHUTZ F.
DAS DEUTSCHE
KUNST-GEWERBE.
Die bevorstehende Revi-
sion des Kunstschutz-
Gesetzes und des Muster-
schutz-Gesetzes durch die
Reichs - Regierung hat
den Wunsch geweckt,
dass den Werken der
angewandten Kunst in
Zukunft ein wirksamerer
Schutz zu teil werde. —
Die Bestrebungen gehen
dahin, die rechtlich ver-
schiedene Behandlung
der Werke der reinen
Kunst und der Werke
der angewandten Kunst
zu beseitigen, so dass
der Urheber eines Kunst-
Werkes, das der ange-
wandten Kunst angehört
oder dessen gewerbliche Verwendung er gestatten
will, einen ausreichend langen Schutz geniesse, ohne
lästige Muster-Hinterlegung und Gebühren-Zahlung-
— Die Folge würde hiervon sein: Förderung des
freien, originalen Schaffens und Unterdrückung der
Ausbeutung und Nachahmung fremder Werke. —
Hierzu bemerkt die Schriftleitung der Fachverbands-
Zeitschrift: »Um festzustellen, ob die vorstehenden
Darlegungen den Erfahrungen der einzelnen schaffen-
den Künstler entsprechen, und in welchem Umfang

Wetter-Fahne. Schmied-Eisen.
 
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