Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Innendekoration: mein Heim, mein Stolz ; die gesamte Wohnungskunst in Bild und Wort — 21.1910

DOI Artikel:
Breuer, Robert: Über die Kunstgewerbe-Zeichner
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.11378#0267

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
INNEN-DEKORATION

249

ARCHITEKT A. CUTTAT. AUSF.: J. KELLER—ZÜRICH.

MUSIKZIMMER-ECKE. WANDSTOFF UND TAPETE BLAU.

ein triftiger Grund dagegen anführen, daß die Kunst-
gewerbezeichner einen bestimmenden Einfluß auf den
Lehrplan und die Lehrmethode bekommen. Daß sie
hierfür genügend Intelligenz und Weitblick besitzen, dafür
zeugt das Schulprogramm, das Hermann Weiß, der
Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Kunstgewerbe-
zeichner aufgestellt hat. Daraus seien zum Schluß hier
einige Stellen mitgeteilt: >^Die kunstgewerblichen Lehr-
anstalten (Fachschulen, Handwerkerschulen, Kunstge-
werbeschulen) sind notwendige Einrichtungen zur Er-
ziehung des kunstgewerblichen Nachwuchses. Aufgabe
und Ziel der modernen kunstgewerblichen Schule ist die
geschmackliche Hebung der industriellen und gewerb-
lichen Produktion durch die technische und künstlerische
Weiterbildung qualifizierter Arbeitskräfte.

Die Lösung der Aufgaben ist in engster Anpassung
an die neuzeitliche Wirtschaftsentwickelung zu vollziehen.
Zwischen Schule und werktätiger Praxis soll eine be-
fruchtende Wechselwirkung durch Austausch der Kräfte
und Erfahrungen stattfinden. Die Aufnahme in die ver-
schiedenen Lehranstalten ist ausnahmslos an den Nachweis
einer vorher absolvierten längeren Berufspraxis gebunden.
Die Lehrpläne sind vor allem durch die Einfügung obli-
gatorischer Kurse in Volkswirtschaftslehre und Gesetzes-
kunde zu erweitern und dafür durch eine gesunde Kon-
zentration und Beschränkung auf die, durch die Forde-
rungen der Praxis bedingten Lehrfächer zu entlasten.
In den Fach- und Handwerkerschulen ist das Haupt-

1910. vi. 3.

augenmerk auf die universelle technische und künst-
lerische Weiterbildung zu richten. Au( ihr soll sich in
den höheren Schulen (Kunstgewerbeschule, Akademie)
die spezielle künstlerische Bildung aufbauen. Lehr-
werkstätten, die die Schüler in der immerfort notwen-
digen praktischen Übung erhalten und die zur Aus- und
Höherbildung kunstgewerblicher Techniken — nicht aber
als Ersatz der Berufspraxis — dienen, machen den Unter-
richt fruchtbarer. An allen Lehranstalten soll die Förde-
rung der Allgemeinbildung zu den nötigsten Aufgaben
gehören. Die Ausbildung von Kunstgewerbezeichnern ist
keine selbständige Aufgabe kunstgewerblicher Schulen. Sie
soll sich vielmehr der allgemeinen Ausbildung des kunst-
gewerblichen Nachwuchses organisch anschließen, so
daß nur die, zur höchsten geschmacklichen Vollendung
und künstlerischen Formgebung besonders Befähigten
zu entwerfenden Zeichnern ausgebildet werden.

Die Schulen sollen nur der Befriedigung zweifellos vor-
handener Bedürfnisse und den Interessen des Volksganzen
dienen. Das Zuviel an Lehranstalten, sowie die künstliche
Steigerung ihrer Frequenz durch aufdringliche Reklamen
erzeugen ein schädliches Überangebot von Kunstge-
werbegehilfen, speziell aber von Kunstgewerbezeichnern.
Bei der Frrichtung und dem Ausbau aller kunstge-
werblichen Lehranstalten sind die Vertreter der Zeichner
gutachtlich zu hören, sie sind auch bei der Aufstellung der
Lehrpläne gutachtlich hinzuzuziehen und beanspruchen
Sitz und Stimme in den Kuratorien.« a. b.
 
Annotationen