Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Eckhardt, Anton [Hrsg.]; Bayern / Staatsministerium des Innern für Kirchen- und Schul-Angelegenheiten [Hrsg.]
Kunstdenkmäler des Königreichs Bayern (4,1): Bezirksamt Dingolfing — München, 1912

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.36884#0007
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Die Beschreibung der Ausstattung und Einrichtung geht von den bei der Wirkung
des Innern am meisten mitsprechenden Denkmälern aus und schreitet der Über-
sichtlichkeit halber in der Regel in einer bestimmten Reihenfolge voran. Also etwa:
Deckengemälde, Altäre, Sakramentshäuschen, Chorstühle, Sedilien, Kanzel, Orgel,
Beichtstühle, Taufstein, Skulpturen und Gemälde, die nicht in Verbindung mit Altären
stehen, Glasgemälde, Epitaphien, Grabsteine, kunstgewerbliche Gegenstände, wie Türen,
Gitter, Leuchter, Ampeln etc. Kirchliche Geräte und Paramente in der Sakristei. Glocken.
Ausnahmen von dieser Reihenfolge können unter Umständen zweckdienlich
sein. Bei Kirchen mit vielen Seitenkapellen kann es z. B. sich empfehlen, die Aus-
stattung der einzelnen Kapellen zusammen zu behandeln.
Es darf nicht vergessen werden, daß die Beschreibung der Denkmäler in Wort
und Bild stets die Hauptsache des Inventars sein soll.
Die Ausführlichkeit der Beschreibung bemißt sich nach der Bedeutung des
Denkmals. Bei der Baubeschreibung einer einfachen Dorfkirche ohne weiteres
Interesse kann unter Umständen die ungefähre Angabe der Entstehungszeit (z. B. spät-
gotisch) und eventueller späterer Veränderungen genügen. Im allgemeinen muß die
Beschreibung klar, übersichtlich und knapp im Ausdruck sein, Sie soll das Charakte-
ristische betonen. Ausdrücke, wie »in der gewöhnlichen Anlage«, »in der üblichen
Komposition« etc., sollen, wenn keine weitere Erklärung beigegeben wird, ver-
mieden werden. Denn die Ausdrücke »gewöhnlich«, »üblich« etc. bedeuten vielfach
nur für den genauen Kenner der Denkmäler der einzelnen Gegend ein bestimmtes
Schema. Für den ferner Stehenden besagen sie nichts. Urteile, welche den Wert
eines Denkmals herabsetzen, wie »unbedeutend«, »mittelmäßig« u. a., sollen möglichst
vermieden werden. Dagegen sollen bedeutende Arbeiten als solche besonders be-
zeichnet werden.
Bei den inventarisierten Goldschmiedearbeiten sind die Beschauzeichen und
Meistermarken sorgfältig zu beachten.
Restaurationen sollen womöglich erwähnt, ihre Ausdehnung kurz charakterisiert
werden. Bei wichtigeren neueren Restaurationen ist auch die ausführende oder
leitende Kraft zu nennen.
5. Behandlung der Inschriften. Mittelalterliche Inschriften können, so-
fern sie historisch bedeutsam oder charakteristisch sind, wörtlich und in vollem
Umfange mitgeteilt werden. Andere mittelalterliche Inschriften sollen summarisch
verzeichnet werden. Für Inschriften aus späterer Zeit, insbesondere für Grab-
inschriften, hat bei der Auswahl und Fassung eine größere Beschränkung einzutreten.
Die Inschriften werden soweit als möglich mit ihren Abkürzungen wiedergegeben.
Die Abkürzungen werden bei Bedarf nebenan in Klammern aufgelöst. Die Beisetzung
der aufgelösten Jahreszahlen und Monatsdaten in Klammern empfiehlt sich in der
Regel. Ergänzungen nicht mehr lesbarer Teile von Inschriften werden in eckigen
Klammern [], Auflösungen oder erklärende Zusätze in runden Klammern () bei-
gegeben. Bei Inschriften vor dem 14. Jahrhundert empfiehlt sich Abbildung. Ab
und zu werden auch gotische Majuskel- und Minuskelinschriften als Proben dieser
Schriftgattung abzubilden sein. Die Schriftart des Originals ist durch den ent-
sprechenden technischen Ausdruck zu bezeichnen.
Glockeninschriften, Bauinschriften, Autorinschriften werden aus allen Perioden
womöglich stets im Wortlaut mitgeteilt. Gibt man nachmittelalterliche Grabinschriften
nicht im Wprtlaut, so muß man doch nicht nur das Jahr, sondern auch den Tag
des Todes im Interesse der genealogischen Forschung kopieren.
6. Statistische Übersichten. Der Einzelbeschreibung der Orte jedes
Bezirksamts gehen historisch-topographische Angaben voraus. Diese geben kurzen
und knappen Aufschluß über Größe, Lage, Bodenbeschaffenheit, Vorkommen von
Baumaterialien, Siedelungsverhältnisse, Stammeszugehörigkeit, Handels- und Verkehrs-
verhältnisse, territorialgeschichthche Entwicklung, kirchliche Entwicklung (insbesondere
Diözesan verband).
 
Annotationen