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Eckhardt, Anton [Hrsg.]; Bayern / Staatsministerium des Innern für Kirchen- und Schul-Angelegenheiten [Hrsg.]
Kunstdenkmäler des Königreichs Bayern (4,1): Bezirksamt Dingolfing — München, 1912

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https://doi.org/10.11588/diglit.36884#0008
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Auf das Denkmälerinventar der einzelnen Orte folgt am Schlüsse des Bezirks-
amts die kunststatistische Übersicht. In der kunststatistischen Übersicht sollen vor
allem auch die Denkmälergruppen zusammenfassend charakterisiert, Schulzusammen-
hänge und lokale Eigenarten beachtet, die kleinen Zentren lokaler Kunsttätigkeit
angedeutet werden. Dabei können manche Notizen, die bei der Einzelbeschreibung
wegbleiben mußten, verwertet werden.
Zusammenfassende Behandlung in der Übersicht ist namentlich für die Denk-
mäler volkstümlicher Kunst, wie Bauernhäuser etc., erwünscht. Doch sind auch
aus diesem Gebiete die wichtigeren Beispiele bei den einzelnen Orten anzuführen,
vielleicht mit Hinweis auf die zusammenfassende Darstellung.
7. Register. Am Schlüsse eines Regierungsbezirkes wird ein Ortsverzeichnis,
Künstlerverzeichnis, ein spezifiziertes Sachregister beigegeben.
VII. Abbildungen. Abbildungen sollen in möglichst großer Zahl gegeben
werden. Dabei darf nicht nur das kunstgeschichtlich Wichtige berücksichtigt werden.
Auch kleine, unscheinbare Denkmäler, in welchen sich die lokale Eigenart der
Gegend oft mehr widerspiegelt als in den größeren Denkmälern, sind hier gleich-
mäßig zu beachten. All die kleinen Verschiedenheiten, die der Inventarisator
z. B. beim Studium der Dorfkirchen im Grundriß (s. besonders die Turmstellung),
im Aufbau und vor allem in den Einzelformen (z. B. Türformen, Maßwerke,
Rippenprofile, Schlußsteine, Turmdächer, Turmfenster, Turmgliederung etc.) findet,
sollen in typischen Beispielen im Bilde vorgeführt werden. Neben Grundriß, Schnitt
und Einzelformen ist vor allem auch Außenansichten Beachtung zu schenken. Oft
beruht der Wert des Baues, z. B. einer Dorfkirche, wesentlich auf der Silhouette des
Äußeren. Oder die reizvolle Wirkung liegt im Verhältnis des Baues zu der Land-
schaft, zu seiner Umgebung.
Die Abbildungen sollen sich namentlich auch auf Profandenkmäler erstrecken.
Stadttürme, Burgen, Häuser sind oft mehr den durch die Zeitbedürfnisse geforderten
Veränderungen und der Verwitterung ausgesetzt als Kirchen, verdienen also schon
aus diesem Grunde ein Festhalten im Bilde. Bei mittelalterlichen Wohnhäusern, Rat-
häusern ist detaillierte Aufnahme, unter Umständen mit den Grundrissen der ein-
zelnen Geschosse, mit Schnitten, Fassade etc., besonders erwünscht. Wichtige, ver-
steckt liegende Bauteile, z. B. alte, interessante Dachstühle, sind besonders zu be-
rücksichtigen.
Alte Ortsansichten, alte Pläne, auch Stadtpläne, können eine höchst erwünschte
Beigabe sein.
VIII. Karten, jedem Bezirksamte wird eine Übersichtskarte seines Gebietes
in geeignetem Maßstabe beigegeben.
IX. Drucklegung. Lichtdrucke werden in der Regel auf Tafeln im Format
des Textes im Text eingeschaltet. Gegenstände aber, zu deren würdiger Wiedergabe
ein größeres Format nötig ist, z. B. Interieurs großer Kirchen, große Flügelaltäre etc.,
werden in einem Ergänzungsatlas im Formate des Tafelwerkes von Oberbayern ver-
einigt. Der Ergänzungsatlas wird am Schlüsse eines Bandes oder eines Regierungs-
bezirkes beigegeben. Er ist gesondert käuflich. Bauzeichnungen, wie Grundrisse,
Schnitte etc., sollen der bequemen Benutzung halber in Klischeedruck stets im Texte
eingeschaltet werden, wenn nötig auf eingefalteten Tafeln.
X. Erscheinungsweise. In der Regel soll das Inventar eines einzelnen
Bezirksamts — wenn die Raumverhältnisse es gestatten, mit der dazu gehörigen
unmittelbaren Stadt — ein in sich abgeschlossenes Heft bilden, mit eigenem Titelblatt,
eigener Seitenzählung und eigenem Inhaltsverzeichnis.
Die Hefte erscheinen gesondert und sind einzeln käuflich.
 
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