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Bayerischer Kunstgewerbe-Verein [Hrsg.]
Kunst und Handwerk: Zeitschrift für Kunstgewerbe und Kunsthandwerk seit 1851 — 56.1905-1906

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Heilmeyer, Alexander: Brunnenwettbewerb für Ansbach
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https://doi.org/10.11588/diglit.10293#0143

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Brunnenwettbewerb für Ansbach.

238. Schloß in Ansbach, Ansicht vom j)räsidialgebäude aus.

Schloß, das präfiöialgebäubc u. a. Die Markgrafen-
zeit um s 700 herum hat diesen Bauten ihren Stempel
ausgeprägt. Man kann füglich von einem Ansbacher
Barock und Rokoko sprechen. (Vgl. die Abbildungen
237—239, sowie den Lageplan Abb. 2^0, auf
welchem die für den Brunnen gewählte Stelle be-
zeichnet ist.)

In diese Umgebung nun soll ein neuer Zier-
brunnen hineingestellt oder vielmehr errichtet werden.
Da ist wohl nichts anderes zu erwarten, als daß

>39. jölatz für das Brunuendeukmal vor dem jdräsidialgebäude in Ausbach.

sich auf diesem der lokale
Charakter der Umgebung
abfärbe, daß er wie ein
bereits Gewordenes darin
stehe. Dem Neuling bleibt
daher nichts anderes übrig,
als sogleich, mit einer ge-
wissen Patina des Alten
und Ehrwürdigen angetan,
auf seinem von vornherein
bestimmten Platze zu er-
scheinen.

Die platzfrage war
hier eine besonders schwie-
rige, da der in Aussicht
genommene Grt, der Lud-
wigsplatz, an der Ureu-
zungsstelle mehrerer Ber-
kehrsstraßen liegt und auf
diesen Umstand Rücksicht
zu nehmen war.

Das Preisgericht, dcm
die Professoren v. pildebrand, v. Rümann, v. Stuck,
v. Seitz und Baurat Grässel angehörten, hat daher
schon im Aonkurrenzausschreiben sich über die wich-
tigsten punkte geäußert; es hielt nach Augenschein-
nahme die im Lageplane (Abb. 2^0) schraffierte Stelle
vor dem Präsidialgebäude für den geeignetsten
Standort des Brunnens. Nach Auffassung des
Preisgerichts ergibt sich nämlich aus der Wahl des
Platzes:

f. daß eine größere Entwicklung des Brunnen
nach vorne gegen den Platz
zu im Interesse des Ver-
kehrs vermieden werden
muß, daß deshalb die
Entwicklung des Brunnens
mehr nach der Breite,
ähnlich der schraffierten
Einzeichnung im Lage-
plane, erfolgen sollte;

2. daß die paupt-
ansicht des Brunnens gegen
den platz, die Rückseite
gegen das Präsidialgebäude
zu gerichtet sein sollte;

3. daß die im Lage-
plane eingezeichnete schraf-
fierte Fläche nicht wesentlich
überschritten werden sollte.

Und im pinblick aus
den ausgesprochen lokalen
Charakter der Stadt äußerte

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