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Kunstchronik: Wochenschrift für Kunst und Kunstgewerbe — 6.1871

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https://doi.org/10.11588/diglit.5184#0037

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baumeister den Austrag gegeben, sich mit dem Erzbischof
bezügiich der beregten Fensterfrage zu einigen. Das Re-
sultat der Verhandlnngen war, daß ver Dombaumeister
vom Erzbischof den gemessenen Anftrag erhielt, das Fenster
mit doppeltem Maaßwerk zu konstruiren. Dieser Auftrag
wurde ertheilt, als man sich überzeugt hatte, daß das kost-
bare kronprinzliche Geschenk, das für das Mittelfenster
bestimmte Glasgemälde, in seinem Effekt in keiner Weise
durch das doppelte Maaßwerk beeinträchtigt werde. Wenu
der Dombaumeister nun noch länger säumen sollte, Hand
an die Aufführung des fraglicheu Fensters zu legen, würde
man darin nur ein eigenwilliges Berharren auf einer
Marotte erkennen können, und wir glauben, daß es wohl
endlich an der Zeit ist, dem Dombaumeister verständlich
zu machen, daß der Kölner Dom nicht das geeignete Ob-
jekt ist, an dem man architektonische Marotten zur Aus-
führung bringen darf.

Wie wir bereits früher berichtet, sind endlich die
Fesselu gesprengt, welche bis dahin das weitere Erscheinen
des großen Domwerkes von Franz Schmitz erschwerten
und die Vollenduug desselben umnöglich zu machen drohten.
Nicht das Wort königlicher Gnade, sondern der Sprnch
parteiloser Sachverständiger hat die Schranken, welche
verblendeter Egoismus und selbstherrliche Bureaukratie
dem freien Schaffen der Wisfenschaft und Kunst entgegen-
stelltcn, niedergerissen. Der Dombaumeister, der Erz-
bischof, der Oberpräsident und die Minister des Handels
und Unterrichts haben ihr Möglichstes gethan, um das
Erscheinen eines Werkes, welches von der ganzen wissen-
schaftlichen und künstlerischenWelt mit der größten Frende
begrüßt wurde, zu hintertreiben. Das Nachdruckgesetz
sollte und mußte Herr Schmitz, der das Bewußtsein in
sich trägt, daß er seit einer Reihe von Jahren der eigent-
liche Dombaumeister gewesen und daß das angefochtene
architektonische Werk lediglich das Produkt selbsteigenen
künstlerischen Schafsens ist, verletzt haben! Es bedurfte
des eingehenden Gntachtens der zuständigen Sachverstän-
digen-Kommission, um die Kölner Rathskammer zu über-
zeugen, daß es sich hier mehr um böswillige Chikaue, klein-
liche Jntrigue und persönliches Jnteresse handelte als um
höhere wissenschaftliche und künstlerische Rücksichten und
um die Sicherung eines der Dombauverwaltung zustehen-
den geistigen Eigenthums. Darum wurde durch Raths-
kainmerbeschluß der Herausgeber außer Berfolgung gesetzt
und die Freigebung der mit Beschlag belegten Blätter
und Steine verfügt. Der Herausgeber ist aber nicht ge-
sonnen, deu willkürlichen chikaneusen Eingrifs, den sich die
Dombauverwaltung in sein eigenstes geistiges Eigenthum
erlaubt hat, geduldig hinzunehinen und den ihm daraus
erwachsenen bedeutenden materiellen Schaden willig zu
tragen. Die Schadenersatzklage gegen den Fiscus und
den Dombaumeister wird nicht lange auf sich warten lassen.
Wenn Herr Schmitz mit dieser Klage auch nicht reüssiren

sollte, so wird er durch einen solchen Prozeß doch die Ge-
nugthuung erhalten, daß er Gelegenheit gewinnt, das
gehässige gegen ihn in Scene gesetzte Jntriguenspiel in
klares Licht zu stellen und sämmtliche diese Angelegenheit
betreffenden, den Dombaumeister so gut wie das Gouver-
nement nicht wenig kompromittirenden Aktenstücke zu ver-
öffentlichen. Es ist hier nicht der Ort, das Verfahren nnd
Vorgehen der Dombauverwaltung, des Erzbischofs und
der Behörden näher zu kennzeichnen. Wir können hier nur
unserer Freude darüber Ausdruck geben, daß schließlich
die Beharrlichkeit gekrönt worden ist und das so schwer be-
drohte gute Recht gesiegt hat. Zugleich sprechen wir das
feste Bertrauen aus, es werde jetzt, da die Gefahr vor
gewaltsamer Unterdrückung des Schmitz'schen WerkeS be-
seitigt ist, die Zahl der Abnehmer in solchem Maße sich
mehren, daß der Berfasser für seine vielen Auslagen we-
nigstens wird schadlos gehalten werden und für Kunst uud
Wissenschaft keine weiteren Opser als seine kostbare Zeit
und seine unsägliche Mühe wird zn bringen habsn.

Mit derselben Sorgfalt und Korrektheit wie Lie vor-
hergehenden sind auch die unlängst erschienenen Liefe-
rungen 9 und 10 ausgeführt; dieselben bekunden neuer-
dings die tiefe Sachkenntniß des Herausgebers sowie
dessen richtigen Takt bei Auswahl der einzelnen abgezeich-
neten Stücke, größerer Bautheile sowohl wie Details.
Die nennte Lieferung bringt die Strebewand des südlichen
Qnerschiffes, den Grundriß des Südportals, den Grund-
riß der Strebewand des südlichen Querschiffes, Details,
einen kleinen Baldachin imPortal des südlichen Thurmes,
den Baldachin über den Reliefs im Bogenfelde der süd-
lichen Eingangshalle; die zehnte den Durchschnitt des
westlichen Hauptportals, die Mittelpfeilersndung an den
Thürmen, den großeu Baldachin am Eingang des süd-
lichen Thurmes, den Grundriß des Nordportales, den
Grundriß vom südwestlichen Eckpfeiler des südlichen
Thurmes. —- Mit der 11. und 12. Lieferung soll endlich,
wie wir vernehmen, der historische Text ausgegeben
werden.

Nekrologc.

Andreas Eigner, der bekannte Restaurator, Borstand der
Augsburger Galerie, ist am 18. November im 70. Lebensjahre
gestorben,

Der Knpfcrstecher Jul. Cksar Thäter, Professor der
Kunst-Akadeinie zu München, starb daselbst Atitte November
im 66. Lebensjahre.

KuillMeratur u»d Kuusthandrl.

Berliner Kunstauktion von Amsler und Ruthardt, am

16. Januar. Der Karalog zerfällt in zwei Abtbeilungen; die
erste enthält Kupferstiche und Radirungen aus verschiedenen
Schulen alter und neuer Zeit, darunter viele Sellenheiten
und größtentheils Blätter von vorzüglicher Qualität; erwäh-
nenswerth ist besonders eine reichhallige Sammlung von
Grabstichelblättern nach Gemälden Raffaels. Die zweite Ab-
theilung bietel eine interessanle Portraitsammlung.

Lunstvereilie, Lammlungeu nnd Äusstellungrn.

Der Altonaer Kunstverein veröfsentlicht seinen Jahres-
bericht über das Vereinsjahr 1869— 1870. Die Mitgliederzahl
 
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