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Kunstwart und Kulturwart — 33,1.1919-1920

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Heft 4 (2. Novemberheft 1919)
DOI Artikel:
Migge, Leberecht: Großstadtfriedhöfe als Kulturmale
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Schumann, Wolfgang: Politik und Wissenschaft
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https://doi.org/10.11588/diglit.14436#0197

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Bau und Betrieb

Der Boden für die Rampe des Hauptzufahrtweges wird aus dem
Hohlweg zwischen den Hügeln gedeckt.

Im übrigen findet, wie der tzöhenplan es erweist, Bodenbewegung aus-
schließlich innerhalb der Terrassen im Ausgleich statt.

Dieses, sowie die intensive Belegung und die schlichten Bauten machen
die Ausführung billig.

Der Plan erlaubt eine organisatorisch in sich geschlossene Teilausfüh-
rung mit Reihen-, Wahl-, Urnen- und Kindergräbern, dem nötigsten Bau-
werk und den Zufahrten. (S. den Teilplan.)

Auch die U nterhaltung ist denkbar einfach: Geschlossene Pflanzungen,
zusammenhängende Rasenstreisen, Blumenhecken aus sich selbst vermehrt.

Grabpflege und Blumenzucht sollen in eigener Regie betrieben,
Schnittblumen und Kranzlieferung den einheimischen Gärtnern vorbehalten
bleiben.

Zü wünschen ist, daß auch die Grabzeichen unter Aufsicht der Fried-
hofsleitung gestellt werden. Dann würden die Widmungen handwerklich
in die friedhofsseitig erstellten Mauern und Steine gehauen, die beson-
dereu Denksteine von einheimischen Meisteru nach festen Sätzen ge-
liefert werden. Die Aufstellung der erforderlichen Typen wäre Ausgabe
des Künstlers. §

Solche und andere Vereinfachungen im Betriebe, sowie die zu
erwartenden Erträgnisse der Nutzpflanzungen ermöglichen es, die verschie-
denen Gebühren entsprechend zu ermäßigen. Grab-, Pflanzungs- und
Grabzeichengebühr könnten als Generalgebühr, nach gemeinnützigen
Gesichtspunkten abgestuft, erhoben werden.

Die Leistungsfähigkeit dieser ganz auf das Wesen ,,Großstadt"
zugeschnittenen Begräbnisstätte ist bei 65 Prozent der Gesamtbelegungs-
fläche, 36 720 Grabstellen und engräumigem Belegungsturnus ungewöhnlich
groß. Leberecht Migge

Politik und Wiffenschaft

s war, während der Krieg schon tobte. In einem Zimmer saßen junge
I^l^Deutsche von freier und ernster Gesinnung und berieten, ob es nun, nach
Erlebnis von iM> angehen würde, daß sie ins öffentliche Leben ein-
träten und trotzdem die Gesinnungen ihrer reiferen Iugendzeit, den Lebens-
willen ihrer besten, schönsten Iahre wach und wirksam erhielten. „Es geht nicht
anders", meinte einer, „wir müssen Politik treiben. Ohne das bleiben wir ver-
einzelte Sonderlinge und gehen unter im Strom der Massen." „Dann müßten
wir", wurde entgegnet, „zunächst uns darüber klar werden, was der Staat
eigentlich ist. Wollen wir im Staate, das heißt doch: politisch» wirken, so
muß das zuerst erkannt werden." Und nun hagelte es Schlagworte aus den
Schluß- und Anfangkapiteln bekannter Staatslehren: Der Staat ist ein Rechts-
subjekt — Nein, ern Machtgebilde — Ein historisch-soziales Gebilde — Eine
gesellschaftliche Zwangseinrichtung — Ein Organismus — Eine Einrichtnng
zur Bildung und Lenkung der Volkskraft! ... Aber dem Gewirr der Stimmen
pfiff leise, etwas wehmütig, ein ironisch gespitzter Mund die Weise „Lieb Vater-
land, magst ruhig sein. .

Ia, die mochten ruhig sein, die mit oder ohne Grund fürchten, es könne
einmal das deutsche Volk zu politischer Selbstbestimmung sich drängen, zu ihr
 
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