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Müsegades, Benjamin; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Fürstliche Erziehung und Ausbildung im spätmittelalterlichen Reich — Mittelalter-Forschungen, Band 47: Ostfildern, 2014

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https://doi.org/10.11588/diglit.34762#0136

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An der Universität

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V.2 Stellung an der Universität

Ein Student wurde durch die Immatrikulation an einer Universität Mitglied
der nmuersifas/^ Dies bedeutete jedoch keinesfalls, dass er seinen sozialen
Status einbüßte, wie Rainer Christoph Schwinges deutlich herausstellt: »Er
trug ihn vielmehr zugleich mit dem Rang seiner Herkunftsfamilie wie in jede
andere Personengemeinschaft so auch in die Universität hinein, um ihn dort
in aller Selbstverständlichkeit öffentlich darzustellen.«?^
Für Fürsten bedeutete dies, dass sie ihre herausgehobene gesellschaft-
liche Stellung auch an der Universität beibehalten konnten. Dies zeigt sich
bereits in den Matrikelbüchern, in denen Fürsten in der Reinschrift der
jeweiligen Semesterinskriptionen häufig als erste aufgeführt wurden/^ Die
Immatrikulationsgebühr wurde ihnen und anderen Adligen meist erlassen;
allerdings wurde erwartet, dass sie diese für ihre Begleiter bezahlten und
zudem Geld- oder Naturaliengeschenke an die Universität leisteten/^ Auf
den Immatrikulationseid wurde häufig verzichtet/^ Keine Hinweise finden
sich für die untersuchten Fürsten zur Durchführung der universitären
Deposition, dem häufig derben Aufnahmeritual für neu Immatrikulierte.
Möglicherweise wurde hierauf bei ihnen aufgrund ihres Standes und ihrer
besonderen Stellung an der Universität verzichtet/^" Für die Söhne Philipps I.
von Pommern wurde 1558 extra ein abgemildertes Depositionsverfahren
festgelegt, das nur das Abfragen von Wissen, nicht aber die körperliche Miss-
handlung der fürstlichen Studenten vorsah/21
Auch hinsichtlich ihres Wohnorts unterschieden sich Reichsfürsten von
anderen Studenten. Sie stiegen keinesfalls in Bursen ab. Ernst und Otto von

Zur Mitgliedschaft in der universitären Rechtsgemeinschaft durch die Immatrikulation siehe
ASCHE/HÄCKER, Matrikeln, S. 243-244.
716 SCHWINGES, Die Universität als sozialer Ort des Adels, S. 357. Ähnhch auch SCHWINGES,
Deutsche Universitätsbesucher, S. 382.
717 Zu dieser Praxis SCHWINGES, Die Universität als sozialer Ort des Adels, S. 359-360;
SCHWINGES, Deutsche Universitätsbesucher, S. 380. Eine andere Praxis findet sich etwa an der
Universität Freiburg, wo die Immatrikuherten in chronologischer Reihenfolge vermerkt wurden;
siehe etwa die Einschreibung der Brüder Christoph, Albrecht und Friedrich von Baden am
15. September 1466: MAYER, Die Matrikel der Universität Freiburg i. Br. Bd. 1, S. 37.
718 SCHWINGES, Die Universität als sozialer Ort des Adels, S. 360. Herzog Albrecht IV. von Bayern-
München, der sich 1461 an der Universität Köln einschrieb, zahlte aufgrund seines Standes keine
Immatrikulationsgebühr (n;dn7 /Hä ahas mcepfMm reu. pers.); KEUSSEN, Die Matrikel der
Universität Köln. Bd. 1, S. 670. Zur Zahlung der Immatrikulationsgebühr auch PAQUET, Fes
matricules universitaires, S. 38-39.
719 SCHWINGES, Die Universität als sozialer Ort des Adels, S. 361. Zur Bedeutung des Immatriku-
lationseids siehe PAQUET, Fes matricules universitaires, S. 36-38.
770 Zur Deposition an Universitäten SCHWINGES, Mit Mückensenf und Hellschepoff, S. 11-16;
FÜSSEL, Gewalt im Zeichen der Feder; FÜSSEL, Riten der Gewalt; RASCHE, Cornelius relegatus,
insbesondere S. 175-183.
771 Hierzu ALVERMANN, Fandesfürst und Bildung, S. 235-236.
 
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