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Müsegades, Benjamin; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Fürstliche Erziehung und Ausbildung im spätmittelalterlichen Reich — Mittelalter-Forschungen, Band 47: Ostfildern, 2014

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https://doi.org/10.11588/diglit.34762#0210

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199

VI.5 Edelknaben

Die Erziehung und Ausbildung junger Adliger an auswärtigen Höfen lässt
sich über das gesamte Mittelalter hinweg beobachtend^ An den
reichsfürstlichen Höfen des 15. und frühen 16. Jahrhunderts finden sich vor
allem nichtfürstliche Adlige, welche sich als sogenannte Edelknaben dorthin
begaben. Solche Aufenthalte an einem fürstlichen Hof brachten eine Vielzahl
von Vorteilen. Neben dem Erlernen höfischer Umgangsformen dürfte auch
das Knüpfen persönlicher Bande zur fürstlichen Familie eine besondere
Bedeutung gehabt habend^" Nicht zu Unrecht wurde etwa der Hof des
Markgrafen Friedrich von Brandenburg-Ansbach in seiner Hofordnung von
1512 als des Adels %M/e?dd%Ü Mnd Spihd bezeichnet.^
Die Edelknaben waren auch, unabhängig von der Anwesenheit eines
oder mehrerer minderjähriger Fürsten, an den jeweiligen Höfen zu finden."^
Zugewiesen waren sie dem regierenden Fürsten, seiner Gemahlin oder, wenn
vorhanden, den fürstlichen Kindern oder anderen Mitgliedern der Famiüe."^
Je nach Hof und Zeitraum konnte ihre Zahl variierend^ Für den Ansbacher
Hof der Markgrafen von Brandenburg schätzte Götz von Berlichingen für
1498 die Zahl der Edelknaben auf 50 bis 60 Personen.^ Unterschieden
werden muss zwischen Edelknaben und den sogenannten Junkern. Letztere
waren häufig zuvor Edelknaben gewesen, aber noch zu jung, um bereits ein
Hofamt auszuüben. Sie waren jedoch stärker in die Ausübung der fürstlichen
Herrschaft eingebunden, beispielsweise als Kammerdiener oder Mitglieder
der Leibgarde."^

Graf Georg Ernst von Henneberg-Schleusingen an Graf Wilhelm IV. von Henneberg-
Schleusingen, 11. November 1527.
1149 Zum Frühmittelalter DETTE, Kinder und Jugendliche; zum Hochmittelalter FENKSE, Der
Knappe; FYON, Fathers and sons, S. 294-295. Insgesamt ist die Rolle von Edelknaben am Hof
jedoch nach wie vor ein Forschungsdesiderat; vgl. SPIEß, Adel und Hof, S. 424.
1150 Hierauf weist SPIEß, Familie und Verwandtschaft, S. 462 für den nichtfürstlichen Hochadel
hin.
1151 KERN, Deutsche Hofordnungen. Bd. 2, S. 228; hierzu auch NOLTE, Familie, Hof und Herr-
schaft, S. 217-218.
H52 Es wird der zeitgenössische Begriff Edelknabe statt des in deutschsprachigen Quellen im
Untersuchungszeitraum nicht auftauchenden Terminus Page benutzt; hierzu DEUTSCHLÄNDER,
Dienen lernen, S. 11, Anmerkung 41.
H55 Ebd., S. 17. Die Hofordnung Markgraf Friedrichs von Brandenburg-Ansbach von 1512 nennt
Knaben im Gemach des Fürsten, dem Frauenzimmer und dem Zimmer der jungen Herrn; KERN,
Deutsche Hofordnungen. Bd. 2, S. 228.
H54 Aus Kostengründen wurde die Zahl gelegentlich begrenzt; siehe NOLTE, Kinder [Bastarde],
S. 55.
H55 ULMSCHNEIDER, Götz von Berlichingen. Mein Fehd und Handlungen, S. 59.
ii56 DEUTSCHLÄNDER, Dienen lernen, S. 73-74; zur Tätigkeit von Adligen als Türknechte oder
Kammerdiener auch SPIEß, Adel und Hof, S. 420.
 
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