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Müsegades, Benjamin
Fürstliche Erziehung und Ausbildung im spätmittelalterlichen Reich — Mittelalter-Forschungen, Band 47: Ostfildern, 2014

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https://doi.org/10.11588/diglit.34762#0145

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134

Kapitel VI

es daher nicht sein, jedes einzelne mögliche Mitglied des »Hofstaats im
Kleinen« zu erfassen. Dies wäre weder praktikabel noch sinnvoll. Vielmehr
geht es darum, für die in dieser Studie untersuchten Fürsten vergleichend das
personelle Umfeld zu betrachten, in dem Erziehung und Ausbildung
stattfand.

VI.2 Hofmeister

VI.2.1 Anforderungen und Auswahl
Das Amt des Hofmeisters wurde an reichsfürstlichen Höfen seit circa der
zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts institutionalisiert. Zu dieser Zeit war sein
Inhaber ein »der Regierung und Haushaltung zugewiesener Beamter.«^^ Im
Untersuchungszeitraum finden sich an reichsfürstlichen Höfen drei von
Gerhard Seeliger unterschiedene Typen: Der Regierungshofmeister, der
Frauenhofmeister und der Erziehungshofmeister Die beiden ersteren
Tätigkeiten seien im Folgenden vernachlässigt/^ Der für den jungen Fürsten
zuständige Hofmeister war sowohl für die Verwaltung von dessen Finanzen
als auch für die Erziehung und Ausbildung des zukünftigen Herrschers in
höfischem Benehmen verantwortlich/^ Begrifflich finden sich in den Quellen
gelegentlich Überschneidungen mit den für die Vermittlung des gelehrten
Wissens zuständigen Präzeptoren, jedoch ist eine Unterscheidung dieser
beiden Erziehertypen hinsichtlich ihrer konkreten Tätigkeiten meist gut
möglich.^
Die Auswahl eines Hofmeisters für einen jungen Fürsten hat selten
Niederschlag in höfischen Quellen gefunden. Gelegentlich lässt sich wenig
mehr als die Tatsache belegen, dass sich eine entsprechende Person in seinem
Umfeld befand.^ Meist finden sich zumindest Hinweise auf die Namen der
entsprechenden Amtsträger. Kaum nachweisbar ist der genaue Zeitpunkt, zu
dem Hofmeister ihr Amt antraten. Dies könnte damit Zusammenhängen, dass
diese bereits schon vorher im Dienst des jeweiligen Hofs gestanden hatten

kelbücher eingetragenen Personen PAQUET, Les matricules universitaires, S. 42-45; RASCHE, Über
die deutschen, insbesondere die Jenaer Universitätsmatrikeln, S. 40; ASCHE/HÄCKER, Matrikeln,
S. 243.
75? SEELIGER, Das deutsche Hofmeisteramt im späteren Mittelalter, S. 13.
758 Ebd., S. 40.
759 Zu Regierungs- und Frauenhofmeistern/Frauenhofmeisterinnen siehe ebd.; DEUTSCHLÄNDER,
Dienen lernen, S. 87-88.
780 SEELIGER, Das deutsche Hofmeisteramt im späteren Mittelalter, S. 45.
781 Anders MUTSCHLER, Erzieher, S. 218.
782 Eine Marburger Rechnung erwähnt 1476/1477 einen wohl dem früh verstorbenen Sohn
Landgraf Heinrichs III., Ludwig (III.), zugeordneten Hofmeister, ohne ihn namentlich näher zu
bezeichnen: Rem 2 14 gnMen eo&m geivn mi/nem gnecügen jungen iiern iio/ineisUr; HeStA Marburg,
Rechnungen I, Karton 2/1, fol. 49v.
 
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