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Müsegades, Benjamin; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Fürstliche Erziehung und Ausbildung im spätmittelalterlichen Reich — Mittelalter-Forschungen, Band 47: Ostfildern, 2014

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https://doi.org/10.11588/diglit.34762#0239

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228

Kapitel VII

zu leiten, dcnscHtcn liodi zu adtfcnn und ZM crA;cnncnn wasyr^dc sei/ und
mnege ond dan/oth, was nn/rie^ /cn'eg ond zornn Mngühi lirmge.^03 Um eine
religiöse und verwaltungstechnische Kontinuität im Fürstentum zu
ermöglichen, sollten Theologen und Juristen bestellt und besonders darauf
geachtet werden, keine leichtfertigen Personen zu Räten zu bestellen.^
Nach dem Tod Kurfürst Johanns wurde das Testament als Referenzpunkt
für die Erziehung und Ausbildung Herzog Johann Emsts genutzt. Sein
Bruder Johann Friedrich hatte bereits kurz nach seinem Regierungsantritt
1532 festgelegt, man solle dem jüngeren Bruder regelmäßig mit den %rhg%d
seiner he& und nnses gnedigen de&en dem und unters seligen tesdnuent zur
gezeonnng o^tnnds bekannt machend^ Als Johann Ernst mit 18 Jahren 1539 aus
Wittenberg an den brüderlichen Hof kam, legte Johann Friedrich fest, dass
der junge Herzog eine Abschrift des Testaments erhalten sollte, um sich den
Willen seines verstorbenen Vaters vergegenwärtigen zu können.'^ Auf der
einen Seite wollte Johann Friedrich das Testament wahrscheinlich als Mittel
nutzen, um gegenüber seinem Bruder den darin festgelegten Anspruch auf
die Kurwürde und die zurückgesetzte Stellung Johann Emsts zu legitimieren.
Auf der anderen Seite enthielt der Text eine Vielzahl von Hinweisen zur
Herrschaftspraxis, die es Johann Ernst ermöglichen sollten, selbst eines Tages
zu regieren. Die beschriebenen Beispiele zeigen auf, dass Herrschaftswissen
vor allem durch Anschauung, Imitation und die Unterweisung durch regier-
ende Fürsten erlernt wurde. Von gelehrter Seite war es schwierig, dem zum
Großteil überhaupt nur Herrschern zugänglichen, inhärent praxisbezogenen
Korpus ein theoretisch fundiertes Äquivalent beizustellen. Wie gerade die
lateinische Sprache und die mit ihr eng zusammenhängenden Bereiche, wie
Rhetorik oder Geschichtsschreibung trotzdem als Bereicherung und
Ergänzung des gesamten adligen Wissens dargestellt und vermittelt wurden,
wird im folgenden Abschnitt betrachtet.

VII.4 Gelehrtes Wissen

VII.4.1 Latein und Volkssprache
Für eine Untersuchung der Inhalte und Methodik der Vermittlung von Latein
und Volkssprache steht ein ambivalenter Quellenbestand zur Verfügung. Es
kann davon ausgegangen werden, dass ein nicht unbeträchtlicher Teil der

1303 Ebd., toi. 5r; hierzu auch ebd., fol. 9r-10r.
"04 Ebd., fol. 6r, 7r.
1305 ThHStA Weimar, EGA, Reg. A 351, fol. 8r. Hierzu auch ebd., fol. 5r, Konzept eines Schreibens
Herzog Johann Friedrichs von Sachsen an Christoph Groß, 22. September 1532.
1306 Vg). die Vorhaltungen vom 30. Dezember 1539: MENTZ, Johann Friedrich der Großmütige.
Bd. 3, Anhang Nr. 20, S. 413.
 
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