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Ross, Ludwig; Ross, Ludwig [Hrsg.]
Archäologische Aufsätze (Band 1): Griechische Gräber. Ausgrabungsberichte aus Athen. Zur Kunstgeschichte und Topographie von Athen und Attika — Leipzig, 1855

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https://doi.org/10.11588/diglit.9053#0202

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Böckh a. a. 0. bezieht diese Inschrift auf Kotys IV., König
der Odryser, dessen Vater Kheskuporis oder Rhaskuporis muth-
masslich derselbe ist, welchen Augustus als Herrscher der Sa-
päer und Odryser anerkannte. Auf denselben Ehaskuporis
dürfte nun auch meine Inschrift zu beziehen sein, die nach
den geschnörkelten Schriftzügen schwerlich älter als die Ee-
gierungszeit des Augustus sein kann. Allein hier haben wir es
zunächst mit dem Namen des Künstlers zu thun. Die Aker-
blad'sche Inschrift führt uns einen sonst unbekannten Antigonos
vor, da, wie Böckh schon bemerkt hat, an den ältern Antigo-
nos (um Ol. 135) hier nicht gedacht werden kann; in der mei-
nigen aber kann ich die richtige Lesung des Namens ΑΝΤΙ
Γ Ν Ω Τ Ο Σ verbürgen. Wenn nun die vorausgesetzte nahe
Verwandtschaft, mithin das fast Gleichzeitige beider Könige
gegründet ist, so wird es nicht unwahrscheinlich, dass beide
Standbilder auch von demselben Künstler gefertigt worden sind,
und dass folglich auch in der Akerblad'sehen Inschrift Άντί-
γνωτος statt Αντίγονος gelesen werden muss. Indess kann dies
nur durch Wiederauffindung des Akerblad'schen Steines ent-
schieden werden. Mit Zuverlässigkeit dagegen gewinnen wir
aus meiner Inschrift einen attischen, oder doch in Athen be-
schäftigten Künstler Antignotos, dessen Existenz bisher we-
nigstens zweifelhaft war. Die ihn betreffende Stelle bei Pli-
nius N. Gr. 34, 8, 19 in dem Verzeichnisse der statuarii lautet,
wie sie Sillig im Catal. Artif. p. 53 nach Handschriften ergänzt
und berichtigt hat, folgendermassen: Antignotus et luctatores,
perixyomenon tyrannicidasque supra dictos. 3) Worauf sich hier
die „oben erwähnten Tyrannenmörder" beziehen, bleibt freilich
dunkel. Nur so viel scheint klar zu sein, dass nicht an die
Statuen des Harmodios und Aristogeiton gedacht werden darf;

Ίεηι unsrigen — muss mithin früher als jener Paullus Fabius gelebt
l'aben, und kann höchstens für seinen älteren Zeitgenossen gelten; allein
da man über die Person des Fabius nicht im Klaren ist (Böckh a. a. O.
Vermuthet in ihm den Freund des jüngeren Plinius, Epist. 8, 24), so ist
11111 dieser Zeitbestimmung nicht viel gewonnen. ■— Ebenso ungewiss
Reiben wir über den Antigonos, der sich auf die Akerblad'sche In-
Scl'Kft verirrt hat. Weder der Stein 359, noch 370 b ist, bis jetzt, auf
^er Akropolis wiedergefunden worden.]

3) [In der neuen Ausgabe des Plinius tilgt Sillig luctatores als ein
Einschiebsel.]
 
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