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Größler, Hermann [Editor]
Beschreibende Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler der Provinz Sachsen (Band 18): Beschreibende Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler des Mansfelder Gebirgskreises — Halle a. d. S., 1893

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https://doi.org/10.11588/diglit.25512#0045
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3

Landeskundliche Einleitung.

XXXI

Vorteil seines Hauses im festen Anschluss an das Reichsoberhaupt gesucht hatte,
so schloss sich auch Burchard an den Thronbewerber aus dem hohenstaufischen
Hause an, welches dem Reiche schon mehrere ruhmvolle Kaiser gegeben hatte.
Wenn nun auch durch ihn das Ansehen seiner Familie ohne Zweifel mächtig
gehoben worden ist, so musste er doch eines Sohnes und Erben entbehren, der
sein Geschlecht nnd seinen Namen hätte fortfhhren und den bereits stattlichen
Besitz noch hätte vermehren können. Nur zwei Töchter, namens Gertrud und
Sophia, hatte ihm seine Gemahlin Elisabeth von Schwarzburg geboren, von denen
die ältere an den Burggrafen Hermann v. d. Neuenburg (de novo Castro) auf
der landgräfiichen Veste über Freiburg a. d. U., welcher aus dem Hause der
edlen Burggrafen von Meissen stammte, verheiratet war, während sich die jüngere
mit dem Burggrafen Burchard von Querfurt, dem Besitzer der Herrschaft Quer-
furt, vermählte. Nach dem im Jahre 1229 erfolgten, Tode ihres Vaters teilten
sich die Töchter in das Erbe, und so schien denn die Geschichte einer selbständigen
Grafschaft Mansfeld ihr Ende erreicht zu haben. Jedoch im Jahre 1264 er-
kaufte der Sohn der jüngeren Erbtochter Sophia, wie sein Vater und Grossvater
(mütterlicher Seite) Burchard geheissen, nicht nur den Anteil der älteren Erb-
tochter Gertrud, welchen deren Gemahl Hermann bisher unter dem Titel eines
Grafen von Mansfeld verwaltet hatte, sondern auch in den Jahren 1264 und 1266
ausser der Herrschaft Friedeburg den von den Friedeburgern bis dahin besessenen
Anteil der alten Grafschaft, und so wurden denn die 6t) Jahre und mehr von
einander getrennt gewesenen Hälften der Grafschaft wieder zu einem Ganzen
vereinigt. Wenn nun auch der Verkauf seitens der Söhne des Burggrafen
Hermann nur auf Wiederkauf stattgefunden zu haben scheint, weil sonst diese,
wde es der Fall war, den Titel „Grafen von Mansfeld" schwerlich noch eine Weile
hätten weiterführen können, so legte sich doch der Burggraf Burchard
der Jüngere als thatsächlicher Besitzer der ganzen Grafschaft und Inhaber der
Grafenrechte in derselben seit 1264 unter Aufgabe des Titels eines Burg-
grafen von Querfurt den Titel eines Grafen von Mansfeld bei und
führte ihn, wie auch seine Nachkommen, seitdem ausschliesslich. Zugleich fügte
er seinem angestammten Querfurter Wappen, welches rote Balken in silbernem
Felde zeigte, und dem Querfurter Helme mit 7 — 8 rotsilbern gestreiften Fähnlein
die altmansfeldischen Rauten wie auch den altmansfeldischen Helmschmuck des
offenen Fluges hinzu, welch letzterer freilich nur selten auf den Siegeln seiner
Nachkommen erscheint. Doch hat er sich in dem jetzigen Siegel der Stadt Eis-
ieben bis auf die neueste Zeit als silberner Flug in blauem Felde erhalten.
Man darf also nie ausser Acht lassen, dass das seit 1264 weit über 500 Jahre
unter sehr wechselnden Geschicken in der Grafschaft Mansfeld blühende Grafen-
geschlecht des Namens Mansfeld eigentlich Q.ueriui'tischen Stammes ist. Doch
nicht nur die Wiedervereinigung der getrennt gewesenen Teile der alten Graf-
schaft, auch die Wiedererhebung der Herrschaft Mansfeld zu freiem Eigen ist
diesem Grafen Burchard zu verdanken. Denn am 28. August 1267 gelang es ihm
durch sehr bedeutende Lelmsauftragungen an das Hocbstift Halberstadt das Schloss
Mansfeld innerhalb Wall und Graben von dem Bischof und Domkapitel zu Halber-
st.adt. als freies Eigen einzutauschen und damit die seit der Schlacht am WAlfesholze
auf den Besitzern von Mansfeld lastende halberstädtische Lehnshoheit wenigstens
 
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