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Größler, Hermann [Editor]
Beschreibende Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler der Provinz Sachsen (Band 18): Beschreibende Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler des Mansfelder Gebirgskreises — Halle a. d. S., 1893

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https://doi.org/10.11588/diglit.25512#0109
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Ermsleben.

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Engermessleven, 1326 Albertus Raut famulus und Hinricus de Hoyem miles,
1332 Albertus Rant famulus ebenso zweifellos Ministerialen sein, die nicht in
Klein-Ermsleben sassen, sondern aut dem Schlosse Ermsleben als Burgmannen
hausten. Da nach Schaumann *) Graf Hoyer von Falkenstein nach dem Tode
seines Bruders Burchard III. (IV.), welcher 1215 starb, aus dessen Erbschaft das
Schloss und Städtchen Ermsleben vorab erhielt, so muss das Schloss zu
Ermsleben, welches westlich von der Stadt liegt, von den Grafen von Falken-
stein — doch bleibt ungewiss von welchem, und wann — erbaut worden sein,
und es muss nicht unbedeutend gewesen sein, da mehrere Burgmannenfamilien in
Ermsleben erwähnt werden. Ausdrücklich wird das Schloss zum erstenmale im Jahre
1332 urkundlich genannt (castrum in Eneghemersleue), denn in diesem Jahre schenkte
der letzte Graf Burchard von Falkenstein dem Hochstift Halberstadt nicht nur
das Schloss Falkenstein, sondern auch Schloss und Stadt Ermsleben (castrum et
oppidum Eneghemersleve). Gleich darauf verpfändete der Bischof von Halber-
stadt beide Herrschaften seinem Domkapitel, löste sie aber schon 1334 durch Ein-
setzung eines andern Pfandes wieder aus (municiones Valkenstein et Enegrimers-
leve). Fortan blieb das Schloss von dem Bistum Halberstadt abhängig, wenn
auch die Fürsten von Anhalt zeitweise den Besitz desselben beanspruchten und
behaupteten; in der Folge wurde es bischöflich Halberstädtisches Tafelgut. Nach
dem in Abels Alten Chroniken veröffentlichten Chronicon Ermslebiense (S. 690)
„hat Ao 1530 D. Christoph Türck (eines Schusters Sohn von Leipzig) das Amt
Ermsleben als ein Desolat von Kardinal Albrechten erbettelt, doch ohne des
(Halberstädter) Kapitels Consens- Er hat die Stadt mit Gewalt um ihre Gerechtig-
keit und unter das Amt bringen wollen, obwohl dieselbe diesem nur, was die Gerichte
anbetrifft, unterworfen gewesen. Da nun die Stadt bei der Landesregierung
darüber geklagt, ist es daher und aus anderen Ursachen gekommen, dass ihm
Erzbischof Albrecht das Haus (Ermsleben) wieder genommen. Im Jahre 1546
nahm Graf Albrecht von Mansfeld kurz nach Weihnachten Ermsleben und Con-
radsburg im Namen des Kurfürsten Johann Friedrich von Sachsen ein; nachdem
jedoch Kaiser Karl Y. diesen besiegt hatte, hat D. Türck zu Halle von ihm
erlanget, dass ihm beides sollte restituiert werden. Da aber D. Türck noch im
selben Jahre starb, nahm Kurfürst Moritz von Sachsen nebst seinem Bruder
August Ermsleben wieder in Besitz. Im Jabre 1567 erhielten die Söhne Heinrichs
von Hoym auf Wegeleben, Christoph und Albert, welche durch ihre Mutter mit
dem Dr. Türck verwandt waren, Schloss und Stadt Ermsleben pfandweise auf
60 Jahre vom Domstift Halberstadt, bedrängten aber die Stadt dermassen, dass es
beinahe zu einer Empörung der Bürger kam, bis schliesslich im Jahre 1591 die
Irrungen von der bischöflichen Landesregierung beigelegt wurden. Nach der
Säkularisation des Stifts Halberstadt mussten die Herren von Hoym 1712 ausser
andern Besitzungen auch Ermsleben und Conradsburg an den König Friedrich I.
von Preussen herausgeben, der daraus königliche Ämter (Domänen) machte." Noch
jetzt ist das Schloss mit Zubehör eine Domäne mit grossem Garten. Das Schloss-
gebäude ist so oft und durchgreifend umgebaut worden, dass nichts Altertümliches
übrig geblieben ist.

9 Gesch d. Grafen von Valkenstein 8. 46.
 
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