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Mansfelder Gebirgskreis.
Bei seiner günstigen Lage in fruchtbarer Gegend an einem reichlich fliessenden
Wasser erwuchs das Dorf Ermsleben, zumal es auch durch die spätestens gegen
Anfang des dreizehnten Jahrhunderts erbaute Burg geschützt war, schon früh zu
einem Flecken, beziehungsweise zu einer Stadt. Schon 1298 wird es aus-
drücklich als Flecken (oppidum Enegremsleve) bezeichnet und so später noch öfter.
Es wurde frühzeitig mit Mauern umgeben und besass drei Thore: das Aschers-
leber, das Conradsburger und das Wasser-Thor. Die östliche Vorstadt heisst
Niederdorf, die südliche die Neustadt, die westliche die Weberstrasse. Nur zwei
Strassen führen besondere Namen, das sind die Südenstrasse und die Bergstrasse-
Marktplätze sind nur dem Namen nach vorhanden, da sie weiter nichts sind, als
erweiterte Strassen. Im Anfänge des 15. Jahrhunderts sollen durch einen Brand
alle Nachrichten über die Stadt verloren gegangen sein.
Beachtung verdient das Stadtsiegel. Alte Petschafte sind zwar nicht
mehr vorhanden, aber das jetzige Siegel mit der Umschrift: „Der Magistrat zu
Ermsleben" zeigt eine Stadtmauer und über dem offenen Thore einen mit Fenstern
versehenen runden Turm. Diesem zur Seite erblickt man auf der Mauer links
den Anhaitischen Wappenschild, rechts einen mit Adlerflug geschmückten Helm,
über dem Turme aber und den genannten Seitenstücken drei fliegende Vögeh
Was die Bedeutung dieses Siegels aubetrifi't, so ist Folgendes zu bemerken:
Schaumann a. a. 0. S. 127 hält die drei auffliegenden Vögel für das eigentliche
Wappen von Ermslehen und glaubt nicht, dass hier ein älteres persönliches
Wappen vorliege, vielmehr, dass der Oberherr der Herrschaft sich des dinglichen
Wappens der letzteren bedient habe. Jedoch diese Auffassung ist durchaus
unhaltbar. Denn das eigentliche Siegelbild der Stadt Ermsleben ist die Mauer mit
Thorturm als Zeichen des der Gemeinde zustehenden Stadtrechts, alles übrige
aber sind lediglich Beizeichen zur Andeutung der Landesherrschaft, welcher
Schloss, Stadt und Gebiet zuständig war, das sind in älterer Zeit die Grafen von
Falkenstein, auf welche erstens der mit dem offenen Fluge verzierte Falken-
steinsche Helm auf der Mauer hinweist, wie er auch auf dem Siegel des Grafen
Otto IV. von Falkenstein vorkommt, und zweitens die drei fliegenden Falken,
das eigentliche Geschlechtswappen des Falkensteiner Geschlechts, nur dass hier
die ursprünglich einfache Zahl des Wappentieres verdreifacht ist, was in der Regel
geschah, wenn man andeuten wmllte, dass der Siegelinhaber der jüngere Spross eines
Geschlechtes sei J Auf eine Landesherrschaft in späterer Zeit dagegenweist das ebenfalls
auf die Stadtmauer gesetzte Anhaitische Wappen hin, dessen Träger, wie gezeigt wurde,
eine Zeit lang den Besitz der Herrschaft Ermsleben beansprucht und behauptet haben-
Im Jahre 1530 erhielt die Stadt vom Kaiser Earl V. zwei Jahrmärkte
bewilligt sah aber ihren Wohlstand wiederholt von Gefahren bedroht. Im Jahre
1553 zu Anfang der Ernte drang Markgraf Albrecht von Brandenburg-Kulmbach
mit seinem Volk ins Stift Halberstadt und befahl, Ermsleben, wo er das Nacht-
lager gehalten, nachdem es seine Reiter geplündert, anzustecken, aber den Bitten
Emsts von Mandelsloh, der nachher ein Rittergut zu Hedersleben in der Graf-
schaft Mansfeld besass, gelang es, ihn zum Widerruf seines Befehls zu bestimmen.
* Vgl. die Abbildung des Wappens des Grafen Hoger de Valkensten bei Scliaumann a.
a. 0. S. 127.
Mansfelder Gebirgskreis.
Bei seiner günstigen Lage in fruchtbarer Gegend an einem reichlich fliessenden
Wasser erwuchs das Dorf Ermsleben, zumal es auch durch die spätestens gegen
Anfang des dreizehnten Jahrhunderts erbaute Burg geschützt war, schon früh zu
einem Flecken, beziehungsweise zu einer Stadt. Schon 1298 wird es aus-
drücklich als Flecken (oppidum Enegremsleve) bezeichnet und so später noch öfter.
Es wurde frühzeitig mit Mauern umgeben und besass drei Thore: das Aschers-
leber, das Conradsburger und das Wasser-Thor. Die östliche Vorstadt heisst
Niederdorf, die südliche die Neustadt, die westliche die Weberstrasse. Nur zwei
Strassen führen besondere Namen, das sind die Südenstrasse und die Bergstrasse-
Marktplätze sind nur dem Namen nach vorhanden, da sie weiter nichts sind, als
erweiterte Strassen. Im Anfänge des 15. Jahrhunderts sollen durch einen Brand
alle Nachrichten über die Stadt verloren gegangen sein.
Beachtung verdient das Stadtsiegel. Alte Petschafte sind zwar nicht
mehr vorhanden, aber das jetzige Siegel mit der Umschrift: „Der Magistrat zu
Ermsleben" zeigt eine Stadtmauer und über dem offenen Thore einen mit Fenstern
versehenen runden Turm. Diesem zur Seite erblickt man auf der Mauer links
den Anhaitischen Wappenschild, rechts einen mit Adlerflug geschmückten Helm,
über dem Turme aber und den genannten Seitenstücken drei fliegende Vögeh
Was die Bedeutung dieses Siegels aubetrifi't, so ist Folgendes zu bemerken:
Schaumann a. a. 0. S. 127 hält die drei auffliegenden Vögel für das eigentliche
Wappen von Ermslehen und glaubt nicht, dass hier ein älteres persönliches
Wappen vorliege, vielmehr, dass der Oberherr der Herrschaft sich des dinglichen
Wappens der letzteren bedient habe. Jedoch diese Auffassung ist durchaus
unhaltbar. Denn das eigentliche Siegelbild der Stadt Ermsleben ist die Mauer mit
Thorturm als Zeichen des der Gemeinde zustehenden Stadtrechts, alles übrige
aber sind lediglich Beizeichen zur Andeutung der Landesherrschaft, welcher
Schloss, Stadt und Gebiet zuständig war, das sind in älterer Zeit die Grafen von
Falkenstein, auf welche erstens der mit dem offenen Fluge verzierte Falken-
steinsche Helm auf der Mauer hinweist, wie er auch auf dem Siegel des Grafen
Otto IV. von Falkenstein vorkommt, und zweitens die drei fliegenden Falken,
das eigentliche Geschlechtswappen des Falkensteiner Geschlechts, nur dass hier
die ursprünglich einfache Zahl des Wappentieres verdreifacht ist, was in der Regel
geschah, wenn man andeuten wmllte, dass der Siegelinhaber der jüngere Spross eines
Geschlechtes sei J Auf eine Landesherrschaft in späterer Zeit dagegenweist das ebenfalls
auf die Stadtmauer gesetzte Anhaitische Wappen hin, dessen Träger, wie gezeigt wurde,
eine Zeit lang den Besitz der Herrschaft Ermsleben beansprucht und behauptet haben-
Im Jahre 1530 erhielt die Stadt vom Kaiser Earl V. zwei Jahrmärkte
bewilligt sah aber ihren Wohlstand wiederholt von Gefahren bedroht. Im Jahre
1553 zu Anfang der Ernte drang Markgraf Albrecht von Brandenburg-Kulmbach
mit seinem Volk ins Stift Halberstadt und befahl, Ermsleben, wo er das Nacht-
lager gehalten, nachdem es seine Reiter geplündert, anzustecken, aber den Bitten
Emsts von Mandelsloh, der nachher ein Rittergut zu Hedersleben in der Graf-
schaft Mansfeld besass, gelang es, ihn zum Widerruf seines Befehls zu bestimmen.
* Vgl. die Abbildung des Wappens des Grafen Hoger de Valkensten bei Scliaumann a.
a. 0. S. 127.