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Die Dioskuren: deutsche Kunstzeitung ; Hauptorgan d. dt. Kunstvereine — 13.1868

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https://doi.org/10.11588/diglit.13560#0109

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X 13>er Jahrgang. X

| M 12. ;f

Preis des Journals pro Quartal l'/3 Thlr. Bei Pränumeration auf den ganzen Jahrgang erhalten die Abonnenten ausserdem das photographische
Künstler-Album in vierteljährlichen Lieferungen gratis. (Redaction der Dioskuren: Berlin, Hohenzollernstr. 9.)

nptorM in j§tniütim MUSLrereme.

Herausgegeben und rebigirt von

Dr. Max Scfjasfer.

Inhalt.

Abhandlung: Lokal - Studien zur Frage: „Villa oder Miethskaserne?" Die
Waldpark-Anlage bei Dresden. (Forts.)

Korrcspondciizcn: □ St. Petersburg, im März. (Die diesjährige Aus-
stellung in der Akademie. Forts.) — cf Wien, im März. (Febrnar-
und März-Ausstellung des österreichischen Kunstvereins rc. Forts.) —
f. München, im März. (In Knoll's Atelier.) — I Bremen, im
März. (Ausstellung des norddeutschen Gesammtvereins rc.)

Kunst-Chronik: Lokalnachrichten aus Berlin, Leipzig, Dresden, Köln,
Weimar, Heidelberg, Wien, Warschau.

Kunstkritik: Das neue Stadttheater zu Leipzig und seine künstlerische Aus-
schmückung. (Schluß.)

Kunstlitcratur: Die Jllustrirte Prachtbibel, illustrirt von Gustav Dore.
Deutsche Ausgabe, herausgegeben von Ed. Hallberger. (Mit Illu-
stration.)

Lokal-Studien zur Irage: „Wissa oder Wietljskaserue?"

Die HMöparf;= flnfnge bei Dresden.

(Fortsetzung.)

3. Regulativ.

den Bestimmungen, welche das
„Regulativ" oder vielmehr der Ent-
wurf zu einem solchen enthält, befinden
sich mehre von principieller Wich-
tigkeit. Daß wir sie — zur Ver-
vollständigung des sachlichen Ma-
terials — unserem Bericht einver-
seinen Grund darin, daß es uns
b, bei der entschieden mehr und mehr
ausbreitenden Neigung für den Villenbau in
Umgebung großer Städte, es nicht zwecklos
sein dürfte, die allgemeinen Principien für die Bestim-
mungen der baulichen Ausführung solcher Anlagen festzustellen.
Natürlich werden dieselben, je nach den lokalen Verhältnissen,
in den praktischen Konsequenzen näher zu formuliren, ja viel-
leicht unter Umständen zu modificiren sein. Immerhin aber ist
es für alle Verhältnisse förderlich, wenn gewisse Grundbestim-

mungen in ihrer inneren Nothwendigkeit zur allgemeinen An-
erkennung und Geltung gebracht werden.

In dieser Beziehung bietet das Regulativ, wie bemerkt,
mehre wichtige Punkte dar, auf die hinzuweisen uns aus mehren
Gründen geboten scheint. Dieselben betreffen nicht nur die
„bauliche Niederlassung" überhaupt, sondern auch die Anlage,
Unterhaltung und Benutzung von Straßen, Wegen und
Plätzen mit Parkumgebung.

Unter den „Vorschriften für die Bebauung" ist zunächst
tz 4 von allgemeiner Bedeutung; er lautet:

„Bauliche Anlagen, welche die Umgebung gefährden oder
belästigen, insbesondere dergleichen mit Dampfmaschinenbetrieb
oder zu irgendwie mit Rauch-, Ruß-, Dampf-, Dunst- oder
Lärmerzeugung verbundenen wirthschaftlichen oder gewerblichen
Zwecken dürfen selbst bedingungsweise ebensowenig neu errichtet,
als bereits vorhandene Gebäude hierzu nachträglich eingerichtet
und benutzt werden" rc. rc.

Diese Bedingungen sind unerläßlich, und ihre Erfüllung
 
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