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Die Dioskuren: deutsche Kunstzeitung ; Hauptorgan d. dt. Kunstvereine — 13.1868

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https://doi.org/10.11588/diglit.13560#0331

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Preis des Journals pro Quartal l'/3 Thlr. Bei Pränumeration auf den ganzen Jahrgang erhalten die Abonnenten ausserdem das photographische
Künstler-Album in vierteljährlichen Lieferungen gratis. (Redaction der Dioskuren: Berlin, Hohenzollernstr. 9.)

Inhalt.

Abhandlung: Zur Konkurrenzfrage. (Forts.) Kunst-Chronik: Lokalnachrichten aus Berlin, Hannover, Köln, Bonn, Nllrn-

Korespoitücnzen: z Wien, Ende September. (Einweihung des Künstler- berg, München, Wien, London.

Hauses u. s. f. Schluß.) — 8s. Leipzig, 12. Oktober. (Die bevor- Kunstkritik: Die akademische Kunstausstellung zu Berlin. (Forts.) Historien-
stehende Drugukin'sche Kunst-Auctiou.) — W. Kassel, im Oktober. malerei: Militairisches Genre. (Schluß.)

(Kunstgeschichtliches aus der Provinz Hessen.) Kunstinstitute: Westlicher Bereinseyklu«.

Jur Konkurrenzfrage.

(Fortsetzung.)

jebor wir auf die am Schluß unsers
vorigen Artikels aufgestellte Frage
eingehen, worin das eigentliche
^ Wesen der Konkurrenz be-
stehe — eine Frage, welche übri-
gens für die Feststellung des
Standpunktes, den der Staat
und die gesetzliche Macht des-
selben zu^ den bei den öffent-
lichen Konkurrenzen betheilig-
ten Parteien, zunächst den Ausschreibern der Konkurrenz und
den sich daran betheiligenden Künstlern, einnimmt, insofern von
höchster Wichtigkeit ist, als es keinem Zweifel unterliegen kann,
daß die Konkurrenz auf einem Kontrakts-Verhältniß be-
ruht — müssen wir zu dem erwähnten Entwurf der Kommission
des Architektenvereins noch einige Nachträge liefern. In Nr. 35
der deutschen Bauzeitung werden unter der Form einer „Vor-
lage für die XV. Versammlung deutscher Architekten und In-
genieure zu Hamburg" die Grundsätze für das Verfahren

bei öffentlichen Konkurrenzen noch einmal mitgetheilt
und vervollständigt.

Zunächst werden die von uns bereits mitgetheilten fünf
Punkte zur Darlegung der Vorzüge des öffentlichen Konkurrenz-
Verfahrens wiederholt, und dann der eigentliche Entwurf in
10 Paragraphen aufgestellt.

Dieser Abschnitt lautet*):

„Um aber den Auftraggebern wie den sich betheiligenden
Künstlern eine Garantie für den Erfolg eines öffentlichen Kon-
kurrenzverfahrens zu bieten, ist die allgemeine Annahme folgen-
der Grundsätze erforderlich:

*) Auch hier werden wir — da es sich ja doch für uns wesentlich um
Erledigung der Frage vom allgemein-künstlerischen Gesichtspunkt (nicht
blos vom architektonischen) handelt — die specifisch für die architektonische Praxis
geltenden Ausdrücke wie „Bauherren", „Baukünstler", „architektonisch" u. s. f.
in die allgemeinen: Auftraggeber, Künstler, künstlerisch u. s. f. um-
ändern, im Uebrigen aber Das, was, wie z. B. die Forderungen einer Berech-
nung u. s. f., ausschließlich die Architekturkonkurrenzen betrifst, fortlaffen.

Die Redaction.
 
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