382
7. Für jede Angabe, insbesondere für die Originalität der Kunstwerke,
hat der Einsender zn haften. Kopien und schon früher in dem betreffenden
Verein ausgestellt gewesene Kunstsachen sind ansgeschlossen. — Diese, sowie
zu geringe oder sonst ungeeignete Werke werden auf Entscheidung einer eigens
dazu autorisirten Kommission zurückgewiesen und auf Kosten der Absender
zurllckgeschickt.
8. Zu eigener Sicherheit der Absender ist es nothwendig, daß die Ge-
mälde in angemessenen Kisten, höchstens zu zweien verpackt, mit Schrauben
befestigt und die Fugen mit Papier verklebt werden. Gemälde in glatten
mit farbigem Papier ausgeklebten Kisten werden gern mit denselben ausgestellt.
e) Der Rheinische Cyklus fordert Einzelverpackung.
9. Ein jedes Gemälde ist sowohl auf der Rückseite des Rahmens als
innen am Deckel des Kastens auf deutlich in die Augen fallende Weise mit
einem Zettel zu versehen, welcher Namen und Wohnort des Künstlers, sowie
Titel und kurze Beschreibung des Gegenstandes, den äußersten Verkaufspreis
oder Geldwerth und die Adresse der Rücksendung nach beendetem Cyklus
enthält. Wo diese Notizen unterlassen oder nicht ausreichend gegeben sind,
trägt der Absender jeden daraus entstehenden Schaden, insbesondere den der
Verwechselung oder unrichtigen Weitersendung.
10. Die Preise der Kunstwerke sind in Preuß. Courant anzugeben. Bei
anderen Preisangaben gilt stets die in der betreffenden Ausstellungsstadt orts-
übliche Coursberechnung. (Siehe jedoch „Norddeutscher Kunstverein".)
11. Jeder Verein kann nur für den Schaden aufkommen, der erweis-
lich durch dessen Schuld geschieht. Die Vereine können auch nicht für die
Gefahren des Transportes oder für diejenigen garantiren, welche durch Tu-
mult, Krieg oder Uuglllcksfälle entstehen.
12. Der ohngefähre Werth der Kunstgegenstände wird sowohl während
der Ausstellungen als auf den Zwischentransporten seitens der Vereine gegen
Feuersgefahr versichert.
Der Ostdeutsche Cyklus hat für die Sicherheit der Künstler noch
folgende Bestimmungen getroffen:
«. Die östlichen Kunstvereine verpflichten sich, die Kunstwerke sowohl auf
dem Transport (also nicht blos auf dem Zwischentransport), als
während der Ausstellungen, nach dem von dem Eigenthümer ange-
gebenen Werthe gegen Feuersgefahr zu versichern und im Falle eines
Unglücks den Künstlern und Besitzern die eingehenden Versicherungs-
summen sofort auszuzahlen. Eine weitere Verpflichtung oder Gewähr-
leistung wird von den Vereinen nicht übernommen.
ß. Das Oeffnen und Schließen der Kisten erfolgt in Gegenwart eines
Künstlers und zweier Vorstands- oder Vereinsmitglieder, als Urkunds-
Personen. lieber etwa wahrgenommene Beschädigungen der verpackt
gewesenen Kunstgegenstände wird ein besonderes Protokoll ausgenommen,
von den Urknndspersoncn unterzeichnet, und muß dieses der Zuseuder
als Beweis gegen sich gelten lassen.
y. Der Ankauf der Kunstwerke wird dem betreffenden Künstler von dem-
jenigen Einzelverein, bei welchem derselbe stattgehabt hat, sofort au-
gezeigt, und hiernächst auch von diesem alsbald oder gleich nach Be-
endigung der Ausstellung die Zahlung geleistet. Den Künstlern ist
es dagegen nicht gestattet, an den Orten der Ausstellung Privatver-
käufe, sei es direkte, oder durch Vermittler vornehmen zu lassen, indem
das Verkaufsrecht der ausgestellten Kunstgegenstände lediglich nur den
Vereins-Vorständen zusteht.
Briefkasten.
Herrn £2. in Stuttgart. Sie haben uns mißverstanden. Wir
machen durchaus keinen Anspruch auf Zusendung der besprochenen Werke,
sondern haben uns nur erlaubt, Sie für zukünftige Fälle über unsre Stellung
zu der angeregten Frage zu informiren. Der Zweck ist lediglich ein redactio-
neller, nämlich eine Vorlage zur Beurtheilung der Sache selbst zu besitzen.
Ist die Beurtheilung schon erfolgt, so hat die Vorlage keinen Zweck mehr.
D. Red.
Herrn H... in Wien. Freundlichen Dank für die Mittheilung.
D. Red.
Herrn HI Korrespondenten in St. Petersburg. Endlich ist in
der Zeitungs-Angelegenheit eine Entscheidung erfolgt: die deutsche Kunst-
Zeitung ist, wie wir vom hiesigen k. Zeitungscomptoir benachrichtigt werden,
in dem eben erschienenen kaiserlich russischen Preiscourant pro 1869 aufgeführt,
kann also vom neuen Jahrgang ab auch in Rußland direkt per
Post bezogen werden. Indem wir Ihnen dies mittheilen, fügen wir hinzu,
daß wir gern bereit sind, die Ihnen und den andern Abonnenten durch die
Unregelmäßigkeit in der bisherigen Spedition entstandenen Lücken des laufenden
wie früherer Jahrgänge, soweit unser Vorrath reicht, auSzufüllen. D. Exped.
Unter Hinweisung nuk ckis in dieser Kummer (unter Knnstinstitute)
initgetheiltsn Einssndungsbedingungen zeigt der unterzeignete
Vorstand den Herren Künstlern ganz ergebenst an, dass die
Permaueat© KraastausstdEttaf
unsers Vereins am 1. December d. J. eröffnet ist, und dass wir recht
zahlreicher Einsendung gediegener Kunstwerke entgegensehen.
Berlin, 3. December 1868. [483]
Der Vurstulid tos Hurtorutschru lunsfnmiits.
Die westlich der Elbe verbundenen Kunstvercine
Hannover, Magdeburg, Halberstadt, Braunscbweig, Halle,
Gotha mit Coburg, Cassel, Dessau, Merseburg u. Nordhausen
werden auch im Jahre 1869 regelmässig aufeinanderfolgende Kunst-
Ausstellungen veranstalten. Bei der Beschickung bitten wir die im
Programm ausgesprochenen Bedingungen überall genau beobachten zu
wollen.
Die betreffenden Anmeldungen, mit genauer Angabe des
Gegenstandes, des äussersten Verkaufspreises, wie des
Besitzers, erbitten wir stets vierzehn Tage vor dem Schlusstermin
der Ablieferung, dieser ist:
für Hannover, der 12. Febr. 1869, unter Adresse des Hrn. Kommer-
ziell rath Carl llümpler;
„ Magdeburg, der 8. April, u. Ad. des Hrn. Kanzleirath Zwicker;
„ Halle, der 15. Mai, u. Ad. des Hrn. Stadtrath Fubel;
„ (äotlia, der 25. Juni, u. Ad. des Hrn. Archivrath Bube;
„ Merseburg, der 1. Aug., u. Ad. des Hrn. Banquier Keferstein;
„ Cassel, der 10. September, u. Ad. des Hrn. Ministerial-Sekretair
Th. Hagemann.
Nur die Kunstvereine zu Magdeburg, Halberstadt und
Halle gemessen Portofreiheit, wenn die Briefe offen oder unter
Kreuzband, mit Angabe des Namens des Absenders bei einem König!.
Preuss. Postamte aufgegeben werden.
Halberstadt, am 1. December 1868.
Der Haupt-Geschäftsführer der westlich der Elbe verbundenen Kunstvereine
Dr. Fr. Lucanus. [482]
Drugiilins Kuiist-Audioucn XLV1.
Mittwoch, 16. Decbr. u. folg. Tage:
IiipftrstirljE Bit. tor deutschen
Schule.
Erste Abtheilung der Sammlung
eines süddeutschen Kunstfreundes
(Teigdrucke: Schongauer, Mecken,
Dürer; Kleinmeister, die Koos,
Schmidt, Wille, Dietrich, Erhard
und Klein in Aetzdrucken etc.)
Kataloge gratis, franco gegen franco.
[481] W. Drugulin in Leipzig.
Spielhageii C°
Fabrik und Lager
Ml- k Zelchllru-Mterinliru
BERLIN
Kocli-Strasse lfä.
Lager sämmtlicher Utensilien zur
Oel-, Aquarell-, Porzellan- und
[420] Pastell-Malerei.
Urte»
von Malerfarben
der vorzüglichst.
Fabriken
In- & Auslandes.
Mleiidraljuicii,
Staffeleien,
Reiss-Schienen,
Reissbrettern,
Linealen,
Dreiecken etc.
Verlag von J. G. Bach in Leipzig:
Deutsche Volks - Trachten.
Originalzeichnungen mit erklärendem
Texte (deutsch und französisch)
von
Albert Kretschmer in Berlin,
Maler und Kostümzeichner
am königl. Theater in Berlin.
Gross Format in Farbendruck, 1.—12. Lfg.
[424] ä 2 Thlr. 20 Sgr.
W. A. Lantz & Co.
Depositeurs des couleurs de Mss. Chcnal
a Paris et Windsor & Newton ä Londres
22. Leipziger Strasse 22.
empfehlen ihr aufs Beste assortirtes Lager
von Maler- und Zeichnen-Utensilien, Bu-
reau- und Luxus-Gegenständen, sowie aller
auf die Kunst bezüglichen Artikel. [419]
Commission & Exportalion.
dosen
| %>M
j mit 4 l'is 48 Stücken, worunter Pracht-
; werte mit Glockenspiel, Trommel und
i Glockenspiel, mit Himmelsstimmen, mit
j Mandoline», mit Expression re. Ferner:
mit 2 biö 12 Stücken, worunter solche mit
Necessaires, Cigarrenständer, Schweizer-
Häuschen, Photographiealbums, Schreib-
zeugen, Handschuhkasten, Cigarren-Etuis,
Tabaks- und Zündholzdosen, Puppen,
Arbeitstischchcu, alles mit Musik; ferner
Stühle, spielend, wenn man sich setzt.
: Stets das Neueste empfiehlt
I. H. Heller in Bern.
Zu Weihnachtsgeschcnkcn eignet
sich nichts bcsscr. I» koincm Salon, an
teinem Krankenbette sollten diese Werke
fehlen. Preiscourante sende franko; auch
besorge Reparaturen. — Lager fertiger
i Werke. [479]
Kommissions-Verlag der Nicolai'schen Verlags-Buchhandlung (A. Effert L L. Lindtner) in Berlin. — Druck von H. Theiuhardt in Berlin.
7. Für jede Angabe, insbesondere für die Originalität der Kunstwerke,
hat der Einsender zn haften. Kopien und schon früher in dem betreffenden
Verein ausgestellt gewesene Kunstsachen sind ansgeschlossen. — Diese, sowie
zu geringe oder sonst ungeeignete Werke werden auf Entscheidung einer eigens
dazu autorisirten Kommission zurückgewiesen und auf Kosten der Absender
zurllckgeschickt.
8. Zu eigener Sicherheit der Absender ist es nothwendig, daß die Ge-
mälde in angemessenen Kisten, höchstens zu zweien verpackt, mit Schrauben
befestigt und die Fugen mit Papier verklebt werden. Gemälde in glatten
mit farbigem Papier ausgeklebten Kisten werden gern mit denselben ausgestellt.
e) Der Rheinische Cyklus fordert Einzelverpackung.
9. Ein jedes Gemälde ist sowohl auf der Rückseite des Rahmens als
innen am Deckel des Kastens auf deutlich in die Augen fallende Weise mit
einem Zettel zu versehen, welcher Namen und Wohnort des Künstlers, sowie
Titel und kurze Beschreibung des Gegenstandes, den äußersten Verkaufspreis
oder Geldwerth und die Adresse der Rücksendung nach beendetem Cyklus
enthält. Wo diese Notizen unterlassen oder nicht ausreichend gegeben sind,
trägt der Absender jeden daraus entstehenden Schaden, insbesondere den der
Verwechselung oder unrichtigen Weitersendung.
10. Die Preise der Kunstwerke sind in Preuß. Courant anzugeben. Bei
anderen Preisangaben gilt stets die in der betreffenden Ausstellungsstadt orts-
übliche Coursberechnung. (Siehe jedoch „Norddeutscher Kunstverein".)
11. Jeder Verein kann nur für den Schaden aufkommen, der erweis-
lich durch dessen Schuld geschieht. Die Vereine können auch nicht für die
Gefahren des Transportes oder für diejenigen garantiren, welche durch Tu-
mult, Krieg oder Uuglllcksfälle entstehen.
12. Der ohngefähre Werth der Kunstgegenstände wird sowohl während
der Ausstellungen als auf den Zwischentransporten seitens der Vereine gegen
Feuersgefahr versichert.
Der Ostdeutsche Cyklus hat für die Sicherheit der Künstler noch
folgende Bestimmungen getroffen:
«. Die östlichen Kunstvereine verpflichten sich, die Kunstwerke sowohl auf
dem Transport (also nicht blos auf dem Zwischentransport), als
während der Ausstellungen, nach dem von dem Eigenthümer ange-
gebenen Werthe gegen Feuersgefahr zu versichern und im Falle eines
Unglücks den Künstlern und Besitzern die eingehenden Versicherungs-
summen sofort auszuzahlen. Eine weitere Verpflichtung oder Gewähr-
leistung wird von den Vereinen nicht übernommen.
ß. Das Oeffnen und Schließen der Kisten erfolgt in Gegenwart eines
Künstlers und zweier Vorstands- oder Vereinsmitglieder, als Urkunds-
Personen. lieber etwa wahrgenommene Beschädigungen der verpackt
gewesenen Kunstgegenstände wird ein besonderes Protokoll ausgenommen,
von den Urknndspersoncn unterzeichnet, und muß dieses der Zuseuder
als Beweis gegen sich gelten lassen.
y. Der Ankauf der Kunstwerke wird dem betreffenden Künstler von dem-
jenigen Einzelverein, bei welchem derselbe stattgehabt hat, sofort au-
gezeigt, und hiernächst auch von diesem alsbald oder gleich nach Be-
endigung der Ausstellung die Zahlung geleistet. Den Künstlern ist
es dagegen nicht gestattet, an den Orten der Ausstellung Privatver-
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das Verkaufsrecht der ausgestellten Kunstgegenstände lediglich nur den
Vereins-Vorständen zusteht.
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machen durchaus keinen Anspruch auf Zusendung der besprochenen Werke,
sondern haben uns nur erlaubt, Sie für zukünftige Fälle über unsre Stellung
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neller, nämlich eine Vorlage zur Beurtheilung der Sache selbst zu besitzen.
Ist die Beurtheilung schon erfolgt, so hat die Vorlage keinen Zweck mehr.
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der Zeitungs-Angelegenheit eine Entscheidung erfolgt: die deutsche Kunst-
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in dem eben erschienenen kaiserlich russischen Preiscourant pro 1869 aufgeführt,
kann also vom neuen Jahrgang ab auch in Rußland direkt per
Post bezogen werden. Indem wir Ihnen dies mittheilen, fügen wir hinzu,
daß wir gern bereit sind, die Ihnen und den andern Abonnenten durch die
Unregelmäßigkeit in der bisherigen Spedition entstandenen Lücken des laufenden
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unsers Vereins am 1. December d. J. eröffnet ist, und dass wir recht
zahlreicher Einsendung gediegener Kunstwerke entgegensehen.
Berlin, 3. December 1868. [483]
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Die westlich der Elbe verbundenen Kunstvercine
Hannover, Magdeburg, Halberstadt, Braunscbweig, Halle,
Gotha mit Coburg, Cassel, Dessau, Merseburg u. Nordhausen
werden auch im Jahre 1869 regelmässig aufeinanderfolgende Kunst-
Ausstellungen veranstalten. Bei der Beschickung bitten wir die im
Programm ausgesprochenen Bedingungen überall genau beobachten zu
wollen.
Die betreffenden Anmeldungen, mit genauer Angabe des
Gegenstandes, des äussersten Verkaufspreises, wie des
Besitzers, erbitten wir stets vierzehn Tage vor dem Schlusstermin
der Ablieferung, dieser ist:
für Hannover, der 12. Febr. 1869, unter Adresse des Hrn. Kommer-
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Preuss. Postamte aufgegeben werden.
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Der Haupt-Geschäftsführer der westlich der Elbe verbundenen Kunstvereine
Dr. Fr. Lucanus. [482]
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Mittwoch, 16. Decbr. u. folg. Tage:
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eines süddeutschen Kunstfreundes
(Teigdrucke: Schongauer, Mecken,
Dürer; Kleinmeister, die Koos,
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und Klein in Aetzdrucken etc.)
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Maler und Kostümzeichner
am königl. Theater in Berlin.
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; werte mit Glockenspiel, Trommel und
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Kommissions-Verlag der Nicolai'schen Verlags-Buchhandlung (A. Effert L L. Lindtner) in Berlin. — Druck von H. Theiuhardt in Berlin.