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Kimpflinger, Wolfgang [Hrsg.]
Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland: Baudenkmale in Niedersachsen (Band 1, Teil 2): Stadt Braunschweig — Braunschweig, 1996

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https://doi.org/10.11588/diglit.44169#0013

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Einführung

Der Denkmaltopographie der Stadterweiterungsgebiete Braunschweigs und seiner ein-
gemeindeten Dörfer liegt das von der Denkmalfachbehörde des Landes erstellte Denk-
malverzeichnis zugrunde, dessen inhaltliche Aussagen jedoch nicht getreu gespiegelt,
sondern unter historisch-topographischen Gesichtspunkten bearbeitet werden. Als
denkmalkundliche Publikation will sie nicht katalogartig Baudenkmale vorstellen, son-
dern dem Leser den Denkmalbestand in einer Form nahebringen, die das Denkmal in
einen größeren Zusammenhang einbindet. Um den komplexen und umfangreichen Stoff
in einer nachvollziehbaren Ordnung zu vermitteln, bedient sich die Darstellung im Unter-
schied zu Band 1 einer rein topographischen Gliederung, die mit den östlichen Stadter-
weiterungsgebieten einsetzt und, im Uhrzeigersinn die Innenstadt umrundend, ab-
schnittweise die bauliche Entwicklung der Stadt im 19. und 20. Jh. abgehandelt. Inner-
halb der einzelnen Abschnitte wird der Denkmalbestand, eingebettet in sein
städtebauliches Umfeld, erläutert. Im Anschluß daran folgen, in alphabetischer Ordnung,
die eingemeindeten Dörfer mit ihrer denkmalwerten Bausubstanz. Der Text der Darstel-
lung behandelt in der Regel nur ausgewiesene Baudenkmale; geschichtliche oder städ-
tebauliche Sachverhalte, die durch abgegangene Denkmale oder nicht als Baudenkma-
le eingestufte bauliche Anlagen repräsentiert werden, werden nur dann erwähnt, wenn
sie zum Verständnis der allgemeinen Stadtgeschichte und -entwicklung bzw. der vorge-
stellten Baudenkmale beitragen. Text und inhaltlich zugehörige Abbildungen konnten
aus gestalterischen Gründen nicht immer auf einer Seite bzw. Doppelseite angeordnet
werden. Aus denselben Gründen mußten auch etliche textlich vorgestellte Bauten ohne
Abbildung bleiben.
Einen Überblick über Art, Lage, Verteilung und strukturelle Beziehungen des Denkmal-
bestandes vermittelt ein topographisches Kartenwerk, in das die Denkmalsubstanz far-
big eingetragen ist. Denkmale der Architektur, denkmalwerte Grünanlagen und Gewäs-
ser werden durch die Farben rot, grün und blau unterschieden. Der Gleichwertigkeit, die
das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz dem Einzeldenkmal und der Gruppe bauli-
cher Anlagen zumißt, entspricht die einheitlich rote Farbgebung. Während das Einzel-
denkmal der Architektur (gern. § 3(2) NDSchG) grundrißscharf eingetragen ist, werden
Gruppen baulicher Anlagen (gern. § 3(3) NDSchG) parzellengetreu angegeben. Ein Git-
ternetz ermöglicht das Auffinden einzelner Baudenkmale anhand des Registers. Ihre
Würdigung und Darstellung in der Denkmaltopographie beinhaltet ebenso wie im Denk-
malverzeichnis selbst keine verbindliche rechtliche Regelung, sondern gibt allein die Ein-
schätzung der Denkmalfachbehörde wieder.
Schwach rot angelegte Flächen bezeichnen denkmalpflegerische Interessenbereiche,
die nicht Bestandteil des Denkmalverzeichnisses sind. Sie kennzeichnen Bereiche, an
deren Struktur bzw. Baubestand die Ortsgeschichte und Stadtentwicklung ablesbar
wird, während die Bausubstanz selbst nicht oder nur zum Teil als Baudenkmal einge-
stuft werden konnte. Der besonderen Situation dieser Bereiche sollten denkmalpflegeri-
sche Begleitmaßnahmen Rechnung tragen, die der Initiative der Gemeinde überlassen
bleiben, wie etwa Gestaltungssatzungen oder besondere Festlegungen in Bebauungs-
plänen.
Dem vor dem Ortstext eingebundenen topographischen Kartenteil ist eine kurzgefaßte
Zusammenfassung der geschichtlichen Entwicklung des Bearbeitungsgebietes und ein
baugeschichtlicher Überblick vorangestellt, denen Planmaterial zur Illustration beigege-
ben ist.
Zur leichteren Erschließung des Inhalts folgt am Schluß sowohl ein nach Straßen und
Hausnummern geordnetes Register mit Abbildungshinweisen als auch ein Verzeichnis
der Architekten und Künstler, die im Text Erwähnung finden.

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