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Innendekoration: mein Heim, mein Stolz ; die gesamte Wohnungskunst in Bild und Wort — 19.1908

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Jaumann, Anton: Vom künstlerischen Eigenthumsrecht
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https://doi.org/10.11588/diglit.7478#0263

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INNEN-DEKORATION

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ARCHITEKT ALFRED ALTHERR—ELBERFELD. Wohn- und Bücherzimmer. Ausführung: Cohen <5r= Epstein—

Duisburg. Farbe des Raumes: Jlofc braun, Wand- und ßoden-
teppich grün, dunkelgelbe Rindslederpolsterung, gelbe Vorhänge.

VOM KÜNSTLERISCHEN EIGENTUMSRECHT.

Die Empfindlichkeit des Künstlers richtet sich besonders
gegen Plagiate, wirkliche oder vermeintliche. Nächst
dem Unverstand der Fabrikanten, die seine Entwürfe nicht
kaufen, ist dies der Stein des Anstoßes, der ihm die meiste
Erbitterung verursacht. In der Eifersucht auf die andern, die
auf der gleichen Rennbahn laufen, wird oft Großes geleistet.
Und manche entfalten in dem Nachrechnen fremder Oedanken
eine solche Virtuosität, dag sie das auch für andere besorgen
und dem Unglücklichen, den sie aufs Korn genommen haben,
eine ganze Ahnengalerie von Vorbildern und ausgebeuteten
fremden Ideen gegenüberstellen, mit einer wollüstigen Grau-
samkeit, die ein Kennzeichen jedes Klatsches ist.

Zweifellos bildet der Diebstahl geistigen Eigentums
gerade auf dem Gebiete des Kunstgewerbes heute eine
sehr häufige Erscheinung, sei die Form, in der er begangen
wird, nun mehr oder weniger krafj. Aber noch viel häufiger
sind die Fälle falscher, heimlicher oder halböffentlicher An-
schuldigungen, in denen eine Anlehnung eben nur in der
Einbildung des Künstlers bestanden hat. Verstimmtheit
über eigene Mißerfolge, Neid gegenüber den Erfolgen anderer
veranlassen zu jenen Vorwürfen, die zwar einen typischen
Inhalt der Kaffee- und Ateliergespräche abgeben, tatsächlich
aber an den Verhältnissen nichts zu ändern vermögen.

Gerade diese Ohnmacht erhöht nur die Erbitterung, und die
Erbitterung die Ohnmacht, denn wenn an diesen Miß-
ständen etwas gebessert werden soll, kann es nur durch
eine überlegte, unparteiische Aktion geschehen.

Der moderne Konkurrenzkampf dreht sich fast aus-
schließlich um Eigentumsrechte. Wenn irgendwo noch um
die „Ehre" gerungen wird, so geschieht das vielleicht in der
Kunst. Doch auch hier werden die gewöhnlichen wirtschaft-
lichen Werte immer übermächtiger. Künstlerische Ideen und
Qualitäten gehören zwar an sich ganz dem Gebiet des
Geistes an, sie liegen aber doch, wie heute fast jedes Ding,
in einer unsichtbaren Wage, deren andere Schale den ent-
sprechenden wirtschaftlichen Wert birgt. Der Kampf um
die Ehre innerhalb einer Kunst gestaltet sich um zu einem
Kampfe um das Eigentum an Ideen, Erfindungen, Qualitäten
und das Recht, sie auszumünzen. So gewiß der Kampf
ums Dasein bis in alle Zukunft das Leben auf unserer Erde
beherrschen wird, so gewiß wird auch die Kunst immer
mehr unter dem Zeichen des Eigentumskampfes stehen.
Jemehr aber das Ringen in der Kunst sich auf das Gebiet
der Eigentumsrechte hinüberspielt, destomehr muß dafür
gesorgt werden, daß in diesem Kampf die gesetzlichen
Grenzen nicht überschritten werden, vielmehr, diese Grenzen
 
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