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Dengler, Georg [Hrsg.]
Kirchenschmuck: Sammlung von Vorlagen für kirchliche Stickereien, Holz- & Metallarbeiten & Glasmalereien — 5.1859

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5. Heft
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Liturgische Farben der Paramente
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https://doi.org/10.11588/diglit.18468#0082

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1859. H j r rli e n seli m u c!r. 5. HÄ.

Liturgische Farben der Paramente.

Wtr sind in den Stand gesetzt, abermals
einen sebr instrukiiven Erlaß des Hochw. Erz-
dischöflichen Consistoriums zu Prag (ä. 6.
25. Januar 1859) mitzutheilen. Da er auf
die genaue Befolgung allgemeiner kirch-
ltcher Vorschriften dringt, so ist seine Bedeu-
tung auch außerhalb der Grenzen der Prager
Erzdiözese außer allen Zweifel gestellt. Wie
wichtig aber die forgfältige Beobachtung der
liturgischen Vorschriften im Kleinen wie im
Großen ist, beweist dasfelbe Hochw. Consisto-
rium in einer andern Currende, ä. ä. 10. Ja-
nuar 1859, durch die Hinweisung auf drei
Cardinalpunkte, die niemals ohne großen Scha-
den für die Religion verletzt und außer acht
gelafsen werden können. Die Unterwerfung
nämlich unter diese Vorschriften ist nicht blos
ein zarter Ausdruck unseres Glaubens an die
objektive Auktorität der Kirche, son-
dern auch die heilsamste Schranke gegen jeden,
mit dem katholischen Prinzip unver-
einbarlichen Partikularismus und
die wesentliche Voraussetzung für eine wür-
dige und erbauliche Feier des katho-
lischen Gottesdienstes.

Der folgende Erlaß beschäftigt sich mit den
liturgischenFarben derParamente und lautet:

„Wie sich in der liturgischenKleidung
überhaupt die Würde und Hoheit des katho-
lischen Cultus, namentlich des allerheilig-
ften Opfers ausspricht: ebenso liegt auch in
den kirchlichen Farben der einzelnen Pa-
ramente eine symbolische Bedeutsamkeit,
durch welche die Andacht der Gläubigen und
ihre Theilnahme beim heil. Gottesdienst we-
sentlich unterstützt wird, sobald thr sinniges
Auge entdeckt, wie klar und trefflich sich in
der liturgischen Farbenwahl das Ktr-
chenjahr mit dem Jnhalte seiner verschte-
denen Feste abspiegelt.

Jm Vertrauen, daß sich der Hochwürdige
Clerus dte ritualmäßtge und erbauliche
Feierdeshl. Gottesdienstes nach Psticht
und Möglichkett angelegen seyn läßt, und mit
Bezug auf die liturgische Publikation der er-
sten dießjährigen Conststorialkurrende wird
daher über dte KirchenfarbenNachftehen-
des in Erinnerung gebracht, worauf insbe-
sondere bei der Anschaffung neuer Para-
mente die gebührendeRückstcht zu nehmen ist.

X. Die allgemeineKirchenvorschriftüber
die liturgischen Farben findet sich bekanntlich
in den Rubriken des Mssals und lautet:
„kLrLmenta. Xltaii^, 0s1elirg,iiti8 et Nini-
8trornm äslisnt 6886 ooloi'i^ oonvsnienti8

Okkioio 6t N188L6 äioi, 860NnäniN N8NIN

Roinanuo Hool68ino, c^nno c^ningno oo-
1oribn8 nti oon8N6vit: nlbo, rndro, viriäi,
violnoSO 6t niAro." (Rnd. A6N. Ni88.
XVIII. 1.)

Aus dem klaren Wortlaut dieser Rubrik,
welche die genannten fünf Farben bei allen
liturgischen Offizien je nach Verschiedenheit
derselben und der kirchlichen Zeiten für maß-
gebend erklärt, folgt nothwendig:

1) daß ketne andere Farbe als Grund-
oder Hauptfarbe eines Paramentes
bei der hetligen Liturgie zulässig ist;

2) daß zu kirchlichen Paramenten entweder
blos einfarbtge oder nur solche
Stoffe zu verwenden sind, bei welchen
die liturgische Grundfarbe entschte-
den vorherrscht und so bestinnnt her-
vortritt, daß die ornamentalen Farben
der eingewebten Zeichnungen nur als
untergeordnete Nebenfarben er-
scheinen;

3) daß ein und dasselbe Parament nie-
malssür zwei oder mehrereKirchen-
farben benützt werden kann.

Die Richtigkeit dieser Corollarten tst übrk-

Lirchenschmuck. 18S9. V.

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