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Dengler, Georg [Hrsg.]
Kirchenschmuck: Sammlung von Vorlagen für kirchliche Stickereien, Holz- & Metallarbeiten & Glasmalereien — 5.1859

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1. Heft
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Eine Verordnung des Erzbischöflichen Ordinariats Freiburg über die Ausschmückung der Kirche
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https://doi.org/10.11588/diglit.18468#0021

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13

Eine Verordnnng des Erzbischöftichen
Ordinariais Freiburg über die Ius-
schmöckung der Kirche.

Wie die Blätter melden, hat das Erzbischöf-
liche Ordinariat Freiburg ein Dekret folgen-
den Jnhalts an die Geistlichkeit der Erzdiö-
zefe erlassen:

„Seitdem der religiöse Sinn und mit die-
sem die Freude an Tempel und Gottesdienst
wieder mehr erwachr ist, fehlt es nicht an viel-
fachen Anschaffungen von Paramenten, Ge-
räthschaften, Gemälden, Statuen und andern
Schmucksachen für die Kirchen. Theils wer-
den diese Gegenstände von dem Stiftungsrathe,
theils von den Geistlichen des Ortes, theils
von Wohlthätern hergestellt.

„Da aber mit Recht besorgt werden muß,
daß mitunter bei diesen Herstellungen das
Nothwendige und Wichtige gegen das minder
Nolhwendige und Entbehrliche zurückgesetzt
werde, auch daß, besonders bei Schenkungem
der individuelle Geschmack des Schenkgebers
Mißgriffe mache, und Solches, was mehr das
Haus Gottes verunstaltet als ziert, aufstellen
wolle, daß insbesondere Gemälde und ge-
schnitzte Bilder von Unbefähigten und Unbe-
rufenen angesertigt werden, und mehr dem
guten Geschmack und der keuschen Sitte zum
Anstoß, als der Seele zur Erbauung dienen,
— so verordnen wir im Hinblicke auf unsere
Pflicht, für Würde und Erbaulichkeit alles
dessen, was in den Kirchen ist, zu sorgen, daß
unsere Curaten in dewKirchen nichts neu auf-
stellen, verändern, und ebenso von Schenk-
gebern nichts annehmen und in den Kirchen
zulafsen sollen, ohne vorherige Anzeige an
uns, und ohne unsere ausdrückliche Genehmi-
gung." —

Diese Verordnung constatirt vor Allem die
ersreuliche Thatsache, daß sich auch in der Erz-
diözese Freiburg für den Schmuck der Kirche
nach allen Richtungen hin ein neuer, verdop-
pelter Eifer kundgibt, und zwar nicht weniger
unter den Gläubigen durch ihre freiwilligen
Wohlthaten, als unter dem Clerus und den

nach gegenwärtig herrschender Praris mit
der Ortskirchen-Verwaltung betrauten Stif-
tungsräthen.

Noch erfreulicher ist die oberhirtliche Aner-
kennung, daß dieser Aufschwung mit dem Er-
wachen eines tiefern religiösen Sinnes ver-
wachsen ift. Es herrschen hierüber leider noch
arge Vorurtheile, und Manche sind sogar
so weit gegangen, die neuerwachte Vorliebe
für die christliche Kunst und den Kirchen-
schmuck mit neuerungssüchtigen und national-
kirchlichen Strebnissen in Verbindung zu brin-
gen. Mißtrauen und Abneigung sind die
natürlichen Folgen dieser Täuschung. Statt
solche Befürchtungen zu nährcn, wäre es befscr,
hieraus sür Mehrung der thätigen Glaubens-
krast zu hoffen.

Allein die Erzbischösliche Verordnung con-
statirt auch eine andere sehr trübe Thatsache,
daß nämlich die richtige Verwendung der durch
den regeren Eifer sür das Haus Gottes flüssig
gemachten Mittel weder in den Händen der
Privaten — die „Künstler" mit eingeschlossen
— noch der Stiftungsräthe und selbst nicht
des Clerus im Allgemeinen gesichert genug
ist, um eine weitere Fürsorge überflüssig zu
machen.

Man erwäge, wie inhaltsschwer dieseWorte
sind! Derselbe Clerus, der durch langes Stu-
dium und durch eine ebenso lange und reiche
Erfahrung den Vorgesetzten alle Bürgschaften
bietet, daß sie die Verwaltung der Sakramente,
den llnterricht des christlichen Volkes, die Auf-
rechthaltung der Zucht, die Würde des Gottes-
dienstes, die Vertheidigung der kirchlichen Ge-
setze und Besitzthümer mit Ruhe in seinen
Händen wissen — derselbe Clerus bietet in
Betreff des Kirchenschmucks nicht die Garantie,
die eine Ueberwachung überflüssig macht. Das
mangelnde Vertrauen erstreckt sich zudem auf
Gegenstände, mit denen der Priester in täg-
licher Berührung ist, die er zu seinen Ver-
richtungen Ledarf, mit seinen Händen berührt,
womit er sich bei den heiligen Funktionen be-
kleidet, worüber er sprechen und belehren soll;
auf Gegenstände, deren Zweck und Bcstim-
 
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