Werkunterricht, die Forderung des Tages
Alle Verbänöe, besonders die Arbeits-
gemeinschaften der größeren Ortsgruppsn
unö die auf dem Gebiste des Werkunter-
richts seit Zahren arbeitenden Kollegen
werden ersucht, ihrs Borschläge und Ersah-
rungen über den Werkunterricht in der Zsit-
schrift „Kunst und 3ugend" in kurzen pro-
grammatischen Aufsähen niedeczulegen.
Die neuen Prüfungsordnungen verlangen
vom Zeichenlehrer, dem berufenen Kunst-
erzieher an den höheren Schulen, eine gründ-
liche Ausbildung in den graphischen Tech-
niken und in einer Technik des Werkunter-
richts. Aufgabe der O rganisation ist es,
ihreWünschein der Ausbildung an die
Bildungsstätten und die Behörden weitsr-
zugeben. Der lebendige Bersuch und die tat-
kräftige Unterrichtsarbeik der ausführenden
Kräfte müssen die Borschrift der Behörde
zur lebensvollen Auswirkung bringen. Die^
Praris muß mehr als bisher auch
die Arbeit derer bestimmen, die die Aus-
bildung der Lehrkröfte in der Hand haben.
Die Philologen nehmen stch neuerdings tat-
kräftig des Werkunterrichts an. 3ede Mit-
arbeit, Lie von der Forderung der Sache aus,
von innen her getrieben ist, muß willkommen
geheißen werden. -
3ede Einseitigkeit muß vermieden werden.
Es handel! sich um eine erzieh! iche und
schulpraktische Angelegenheit: Ent-
wirklungder technisch-gestalten-
den Kräfte im Dienste der wer-
denden Persönlichkeit und im
Dienste des Unterrichts wie des
Schullebens. 3n den Zeiken wirtschast-
licher Nöte erfährt diese Arbeit ihre beson-
dere Bedeutung und ihre besondere Ein-
stellung. Wic schlagen deshalb vor, fol-
gende Themen in gemeinsamer
Beratung, wenn möglich mik den am
Ort in gleicher Nichtung arbsitenden Philo-
logenkreisen zu behandeln, Bersuche an-
zustellen und die Ergebnisse in „Kunst und
Iugend" fortlaufend zur Anregung und
Gegenäußsrung zu veröffentlichen.
1. G r u n d s ätz l i ch s s zur Stellung des
Wsrkunterrichts im Nahmen der höheren
Schule.
2. Zuv Borbildungdes Lehrers für das
künstlerische Lehramk an den höheren
Lehranstalten in Merkunterricht.
3. Gemeinsame Arbeikdes wissen-
schaftlichen und künstlerischen Lehrers
an höheren Schulen im Dienste des
Merkunterrichtes.
4. Planmäßiger oder f reiwi! -
liger Merkunterricht?
3. Ardeitsgebiete und Stoff-
p l ä n e.
6. Aein handwerklich oder didak -
kisch gewendet, dabei technisch auf-
bauend.
7. Geschmacklich und wissen-
schaftlich bekonter Werkunterricht;
Organisation und Betrieb.
8. Notkechniken; eine Forderung der
Zeir.
9. llber Bezug des Makerials,
Ausstattung; Beschaffungs-
z e n t r a l e n.
10. Zeichenlehrer im Amt, Er-
werbung der Fakultas für
Werkuntsrricht: Eine sachliche
Forderung, weil Förderung der Sache!
S t i e h l e r.
StaaLsbürgersrziehung und Zeichenlehrer ^
Der Zeichenlehrer hat im Schul-, im Er- Borträgen über das Thema „Staatsbürger-
zishungsbetriebe noch höhere Aufgaben zu erziehung" wenig oder nichts vom Zeichen-
erfüllen als nur Zeichnen zu lehren, obwoh! unterricht hört. Sport und Turnen werden
das rein mechanische Können für den künf- noch erwähnt, aber mit keiner Silbe der
tigen Staatsbürger schon von großer Be- Zeichenunterricht. Was verlangt denn der
deutung würe. And allein diessr Umstand läßt Staat von seinen Bürgsrn, und wer ist und
es unversiändlich erscheinen, daß man in was bietet der Zeichenlehrer?
Alle Verbänöe, besonders die Arbeits-
gemeinschaften der größeren Ortsgruppsn
unö die auf dem Gebiste des Werkunter-
richts seit Zahren arbeitenden Kollegen
werden ersucht, ihrs Borschläge und Ersah-
rungen über den Werkunterricht in der Zsit-
schrift „Kunst und 3ugend" in kurzen pro-
grammatischen Aufsähen niedeczulegen.
Die neuen Prüfungsordnungen verlangen
vom Zeichenlehrer, dem berufenen Kunst-
erzieher an den höheren Schulen, eine gründ-
liche Ausbildung in den graphischen Tech-
niken und in einer Technik des Werkunter-
richts. Aufgabe der O rganisation ist es,
ihreWünschein der Ausbildung an die
Bildungsstätten und die Behörden weitsr-
zugeben. Der lebendige Bersuch und die tat-
kräftige Unterrichtsarbeik der ausführenden
Kräfte müssen die Borschrift der Behörde
zur lebensvollen Auswirkung bringen. Die^
Praris muß mehr als bisher auch
die Arbeit derer bestimmen, die die Aus-
bildung der Lehrkröfte in der Hand haben.
Die Philologen nehmen stch neuerdings tat-
kräftig des Werkunterrichts an. 3ede Mit-
arbeit, Lie von der Forderung der Sache aus,
von innen her getrieben ist, muß willkommen
geheißen werden. -
3ede Einseitigkeit muß vermieden werden.
Es handel! sich um eine erzieh! iche und
schulpraktische Angelegenheit: Ent-
wirklungder technisch-gestalten-
den Kräfte im Dienste der wer-
denden Persönlichkeit und im
Dienste des Unterrichts wie des
Schullebens. 3n den Zeiken wirtschast-
licher Nöte erfährt diese Arbeit ihre beson-
dere Bedeutung und ihre besondere Ein-
stellung. Wic schlagen deshalb vor, fol-
gende Themen in gemeinsamer
Beratung, wenn möglich mik den am
Ort in gleicher Nichtung arbsitenden Philo-
logenkreisen zu behandeln, Bersuche an-
zustellen und die Ergebnisse in „Kunst und
Iugend" fortlaufend zur Anregung und
Gegenäußsrung zu veröffentlichen.
1. G r u n d s ätz l i ch s s zur Stellung des
Wsrkunterrichts im Nahmen der höheren
Schule.
2. Zuv Borbildungdes Lehrers für das
künstlerische Lehramk an den höheren
Lehranstalten in Merkunterricht.
3. Gemeinsame Arbeikdes wissen-
schaftlichen und künstlerischen Lehrers
an höheren Schulen im Dienste des
Merkunterrichtes.
4. Planmäßiger oder f reiwi! -
liger Merkunterricht?
3. Ardeitsgebiete und Stoff-
p l ä n e.
6. Aein handwerklich oder didak -
kisch gewendet, dabei technisch auf-
bauend.
7. Geschmacklich und wissen-
schaftlich bekonter Werkunterricht;
Organisation und Betrieb.
8. Notkechniken; eine Forderung der
Zeir.
9. llber Bezug des Makerials,
Ausstattung; Beschaffungs-
z e n t r a l e n.
10. Zeichenlehrer im Amt, Er-
werbung der Fakultas für
Werkuntsrricht: Eine sachliche
Forderung, weil Förderung der Sache!
S t i e h l e r.
StaaLsbürgersrziehung und Zeichenlehrer ^
Der Zeichenlehrer hat im Schul-, im Er- Borträgen über das Thema „Staatsbürger-
zishungsbetriebe noch höhere Aufgaben zu erziehung" wenig oder nichts vom Zeichen-
erfüllen als nur Zeichnen zu lehren, obwoh! unterricht hört. Sport und Turnen werden
das rein mechanische Können für den künf- noch erwähnt, aber mit keiner Silbe der
tigen Staatsbürger schon von großer Be- Zeichenunterricht. Was verlangt denn der
deutung würe. And allein diessr Umstand läßt Staat von seinen Bürgsrn, und wer ist und
es unversiändlich erscheinen, daß man in was bietet der Zeichenlehrer?