222
Kapitel VII
Bruder Johann Ernst 1539 dazu aut, im Frauenzimmer des heimischen Hofs
/nrsEÄ/ie, er&nre ZMc/h [zu] Wurde von fürstlicher Seite
hervorgehoben, dass dieses Wissen vor allem durch Aufenthalte am Hof
erworben werden konnte, so wurde von gelehrter Seite argumentiert, dass
fürstliche Tugenden auch von Präzeptoren vermittelt werden konnten. So ließ
Lukas Edenberger Johann Friedrich von Sachsen wissen, er habe den Bruder
des Kurfürsten in e/ir, Ed? Mnd anderen /nrstEdien tagenden unterwiesen.^
Hierbei muss allerdings berücksichtigt werden, dass es im Interesse eines
gelehrten Erziehers lag, die eigenen, häufig in Verbindung mit der
lateinischen Sprache stehenden Lehrinhalte als integralen Bestandteil
fürstlicher Erziehung und Ausbildung darzustellen. Ein tatsächliches
höfisches Wissen konnten sie als Außenseiter in einem weithin adlig
dominierten Umfeld nur in Ansätzen besitzen.
Martin Kintzinger sieht das im Rahmen der familiär-ständischen
Sozialisation erfolgte Erlernen von Selbstdisziplin, sittlichen Normen,
Maßhalten sowie Milde und Freigiebigkeit als die zentralen Bestandteile eines
von ihm als Handlungswissen bezeichneten adligen Wissenskorpus.'^ Wie
bereits oben erwähnt, lassen sich diese Bereiche in der Regel schwer fassen. In
den Quellen Niederschlag gefunden haben vor allem jene Fälle, in denen
Verstöße gegen diese Normen adliger Lebensführung beanstandet wurden.
Immer wieder wird beispielsweise das sogenannte Zutrinken, das heißt
der übermäßige Konsum von Alkohol, durch junge Fürsten erwähnt. So
sollten der am kurpfälzischen Hof unterwiesene Herzog Philipp von
Pommern und die in seiner Umgebung weilenden Knaben durch den
Präzeptor von Alkoholgenuss und übermäßigem Essen abgehalten
werden.^ Johann Friedrich von Sachsen verbot 1532 im Umfeld seines
Bruders Johann Ernst explizit gohessdiweren, zndnT/wn, Mnd
Die Bedenken des Kurfürsten hinsichtlich der den jungen
Fürsten umgebenden Personen waren offensichtlich berechtigt, beschwerte
sich der Präzeptor Lukas Edenberger doch in einem wohl auf 1536 zu
datierenden Schreiben über den angeblich unzüchtigen und häufig
betrunkenen Türknecht Johann Ernsts.^so Noch mit 25 Jahren entschuldigte
1275 Vorhaltungen Herzog Johann Friedrichs von Sachsen für Johann Ernst von Sachsen,
30. Dezember 1539, in: MENTZ, Johann Friedrich der Großmütige. Bd. 3, Anhang Nr. 20, S. 416.
1276 ThHStA Weimar, EGA, Reg. A 351, fol. 4r, Lukas Edenberger an Herzog Johann Friedrich von
Sachsen, [1536].
1277 KINTZINGER, Wissen wird Macht, S. 183.
1278 Ri- goH aMcd darod sein, das gedaedfer Muser ueüer, dosgioicdoM die andern jnngen, ZM rechter zeih
M^sfeen nnd niddergeen, noed mit zndrineden, Mder/ÜMSsiger speisnemnng oder andern? sied nngesediedfer
weis nii nderieden; GLA Karlsruhe, 67/923, fol. 208r, Bestallung von Sigmund Stier als Präzeptor
Herzog Philipps von Pommern, 2. September 1526.
1279 ThHStA Weimar, EGA, Reg. A 351, fol. 8v, Konzept einer Erziehungsordnung für Herzog
Johann Ernst von Sachsen, [1532].
1280 Ebd., fol. 4r, Lukas Edenberger an Herzog Johann Friedrich von Sachsen, [1536]; hierzu auch
MÜSEGADES, Karriere, S. 242-243. In der Forschung wiederholt herangezogen wurde das Beispiel
des Markgrafen Albrecht Alcibiades von Brandenburg-Ansbach, dessen Präzeptor auf einer
Hochzeitsfeier 1537 angeblich wegen übermäßigen Alkoholkonsums verstarb, während der junge
Kapitel VII
Bruder Johann Ernst 1539 dazu aut, im Frauenzimmer des heimischen Hofs
/nrsEÄ/ie, er&nre ZMc/h [zu] Wurde von fürstlicher Seite
hervorgehoben, dass dieses Wissen vor allem durch Aufenthalte am Hof
erworben werden konnte, so wurde von gelehrter Seite argumentiert, dass
fürstliche Tugenden auch von Präzeptoren vermittelt werden konnten. So ließ
Lukas Edenberger Johann Friedrich von Sachsen wissen, er habe den Bruder
des Kurfürsten in e/ir, Ed? Mnd anderen /nrstEdien tagenden unterwiesen.^
Hierbei muss allerdings berücksichtigt werden, dass es im Interesse eines
gelehrten Erziehers lag, die eigenen, häufig in Verbindung mit der
lateinischen Sprache stehenden Lehrinhalte als integralen Bestandteil
fürstlicher Erziehung und Ausbildung darzustellen. Ein tatsächliches
höfisches Wissen konnten sie als Außenseiter in einem weithin adlig
dominierten Umfeld nur in Ansätzen besitzen.
Martin Kintzinger sieht das im Rahmen der familiär-ständischen
Sozialisation erfolgte Erlernen von Selbstdisziplin, sittlichen Normen,
Maßhalten sowie Milde und Freigiebigkeit als die zentralen Bestandteile eines
von ihm als Handlungswissen bezeichneten adligen Wissenskorpus.'^ Wie
bereits oben erwähnt, lassen sich diese Bereiche in der Regel schwer fassen. In
den Quellen Niederschlag gefunden haben vor allem jene Fälle, in denen
Verstöße gegen diese Normen adliger Lebensführung beanstandet wurden.
Immer wieder wird beispielsweise das sogenannte Zutrinken, das heißt
der übermäßige Konsum von Alkohol, durch junge Fürsten erwähnt. So
sollten der am kurpfälzischen Hof unterwiesene Herzog Philipp von
Pommern und die in seiner Umgebung weilenden Knaben durch den
Präzeptor von Alkoholgenuss und übermäßigem Essen abgehalten
werden.^ Johann Friedrich von Sachsen verbot 1532 im Umfeld seines
Bruders Johann Ernst explizit gohessdiweren, zndnT/wn, Mnd
Die Bedenken des Kurfürsten hinsichtlich der den jungen
Fürsten umgebenden Personen waren offensichtlich berechtigt, beschwerte
sich der Präzeptor Lukas Edenberger doch in einem wohl auf 1536 zu
datierenden Schreiben über den angeblich unzüchtigen und häufig
betrunkenen Türknecht Johann Ernsts.^so Noch mit 25 Jahren entschuldigte
1275 Vorhaltungen Herzog Johann Friedrichs von Sachsen für Johann Ernst von Sachsen,
30. Dezember 1539, in: MENTZ, Johann Friedrich der Großmütige. Bd. 3, Anhang Nr. 20, S. 416.
1276 ThHStA Weimar, EGA, Reg. A 351, fol. 4r, Lukas Edenberger an Herzog Johann Friedrich von
Sachsen, [1536].
1277 KINTZINGER, Wissen wird Macht, S. 183.
1278 Ri- goH aMcd darod sein, das gedaedfer Muser ueüer, dosgioicdoM die andern jnngen, ZM rechter zeih
M^sfeen nnd niddergeen, noed mit zndrineden, Mder/ÜMSsiger speisnemnng oder andern? sied nngesediedfer
weis nii nderieden; GLA Karlsruhe, 67/923, fol. 208r, Bestallung von Sigmund Stier als Präzeptor
Herzog Philipps von Pommern, 2. September 1526.
1279 ThHStA Weimar, EGA, Reg. A 351, fol. 8v, Konzept einer Erziehungsordnung für Herzog
Johann Ernst von Sachsen, [1532].
1280 Ebd., fol. 4r, Lukas Edenberger an Herzog Johann Friedrich von Sachsen, [1536]; hierzu auch
MÜSEGADES, Karriere, S. 242-243. In der Forschung wiederholt herangezogen wurde das Beispiel
des Markgrafen Albrecht Alcibiades von Brandenburg-Ansbach, dessen Präzeptor auf einer
Hochzeitsfeier 1537 angeblich wegen übermäßigen Alkoholkonsums verstarb, während der junge