Cornacchinis Reiterstatue Karls des Großen in St. Peter
467
333. Die Medaille
334. Cornacchini, Karl der Große. Vor-
halle von St. Peter, Rom
Erst in Ludwigs Spätzeit verbesserte sich die Lage. Der Regalienstreit wurde im Jahre 1693 beigelegt.
Zwanzig Jahre später, im Jahre 1713, veröffentlichte Clemens XI. die Bulle „Unigenitus“, die entschie-
den gegen die Lehren des Jansenismus Stellung nahm16 und den vollen Beifall des Königs hatte. Nun
endlich schien Ludwig seinen Platz als traditioneller Amtswalter des Erbes Karls des Großen einzu-
nehmen. Er starb am 1. September 1715. Der Herzog von Orleans, der die Regentschaft für den unmün-
digen Ludwig XV. führte, schwankte erst in seiner Stellung zur Bulle ,,Unigenitus“, aber im Jahre
1720 zwang er das Parlament, sie als Reichsgesetz zu registrieren17. In diesem Zusammenhang soll
wenigstens erwähnt werden, daß Kardinal Fabroni der Autor der Bulle war. Und es beruht wohl nicht
auf einem Zufall, daß wir in ihm offenbar das treibende Element bei der Auftragserteilung des Reiter-
standbilds zu erblicken haben.
16 Ibid., XV, p. 159ff.
17 Ibid., XV, p. 224.
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334. Cornacchini, Karl der Große. Vor-
halle von St. Peter, Rom
Erst in Ludwigs Spätzeit verbesserte sich die Lage. Der Regalienstreit wurde im Jahre 1693 beigelegt.
Zwanzig Jahre später, im Jahre 1713, veröffentlichte Clemens XI. die Bulle „Unigenitus“, die entschie-
den gegen die Lehren des Jansenismus Stellung nahm16 und den vollen Beifall des Königs hatte. Nun
endlich schien Ludwig seinen Platz als traditioneller Amtswalter des Erbes Karls des Großen einzu-
nehmen. Er starb am 1. September 1715. Der Herzog von Orleans, der die Regentschaft für den unmün-
digen Ludwig XV. führte, schwankte erst in seiner Stellung zur Bulle ,,Unigenitus“, aber im Jahre
1720 zwang er das Parlament, sie als Reichsgesetz zu registrieren17. In diesem Zusammenhang soll
wenigstens erwähnt werden, daß Kardinal Fabroni der Autor der Bulle war. Und es beruht wohl nicht
auf einem Zufall, daß wir in ihm offenbar das treibende Element bei der Auftragserteilung des Reiter-
standbilds zu erblicken haben.
16 Ibid., XV, p. 159ff.
17 Ibid., XV, p. 224.
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