2. Die Synode von St. Basie und die Dokumentation des Falls
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Tradition und in Auslegung des 55-Kapitelwerks Hinkmars die Zuständigkeit
einer durch König und Erzbischöfe einberufenen Synode. Gerbert verweist auf
Kanones von Afrikanischen Konzilien, besonders auf Karthago 419 und betont
die unhaltbaren Zustände in Rom und die fehlende moralische Eignung der
aktuellen Päpste887. Die mangelnde Eignung der Päpste würden ebenfalls die
zwei unbeantwortete Briefe von den Königen und den Provinzbischöfen an den
Papst zeigen, in denen um päpstlichen Beistand gegen Arnulf gebeten wurde888.
Da Gerbert die Akten zu seiner Verteidigung verfasste, enthalten sie nicht nur ein
„Protokoll" der Synode von St. Basie, sondern darüber hinaus noch weitere
Dokumente zu dem Fall Arnulfs, mit denen Gerbert versuchte, Mitbischöfe auf
seine Seite zu ziehen. In seinen Bericht über St. Basie inserierte er zwei Briefe an
Papst Johannes XV.889. Bei dem ersten handelt es sich um ein Schreiben, dass von
den Teilnehmern der Synode in Senlis 990 verfasst worden ist890. Dort wurde der
Fall Arnulfs erstmals verhandelt, Arnulf selbst war jedoch trotz königlicher
Vorladung nicht erschienen. Hugo Capet fasst die Anklage gegen Arnulf in
einem Brief zusammen, den Gerbert für den König verfasste: Arnulf habe ein
Treueversprechen in mündlicher und schriftlicher Form abgelegt; er habe jedoch
die Tore seiner Bischofsstadt den Feinden des Königs geöffnet und nehme seither
eine zweideutige Haltung ein: „Soldaten und alle Bürger hat er gezwungen zu
schwören, dass sie in unserer Treue bleiben, selbst wenn er zu irgendeiner Zeit in
die Macht des Feindes übergehen sollte. Gegen all dies, für das es Zeugen gibt,
öffnete er selbst den Feinden die Tore. Wenn er, wie er selbst es darstellen will,
von einer fremden Macht gezwungen wurde, warum zwingt er Soldaten und
Bürger zum Meineid, warum führt er Waffen gegen uns, warum verschanzt er
seine Burg und seine Stadt gegen uns? Wenn er gefangengenommen wurde,
warum gefällt es ihm dann nicht, befreit zu werden?"891. Trotz Vorladung sei er
nicht auf der Synode von Senlis erschienen. Hugo erbittet ein Urteil des Papstes.
In dem Brief setzen Hugo und Gerbert das Verhalten Arnulfs mit dem des Judas
gleich892. Ebenso verfahren die Bischöfe der Reimser Kirchenprovinz in ihrem
Brief an den Papst893: Arnulf halte den Platz in der Kirche, der einst Judas zukam,
887 MGH Cone. VI,2, c. 28, S. 421,14-20.
888 Ebd., S. 422.
889 MGH Cone. VI,2, c. 25, S. 418f. und c. 26, S. 419f.
890 Ebd., c. 25, Papstregesten RI 11,5, Nr. 691.
891 Ebd., c. 25, S. 419, 5-8.
892 Der Papst soll entscheiden, quid de altero Juda fieri debeat.(c. 25, S. 419,11).
893 MGH Cone. VI,2, c. 26, S. 419. Papstregesten RI 11,5, Nr. 692. Die Bischöfe möchten den Papst über
das neue und ungewöhnliche Verbrechen Arnulfs von Reims informieren, der eine gewaltige
Abtrünnigkeit begangen hat. Er hält den Platz des einstigen Verräters Judas in der Kirche. Er hat
seine eigene Kirche verwüstet (pervaserit). Nichts konnte ihn auf den rechten Weg bringen, nicht
die Ermahnungen der Bischöfe, nicht seine Professio, nicht der Chirograph, der öffentlich in der
Kirche verlesen wurde, nicht zahlreiche Eide. Er hat geplant, den Königen zu schaden, die
Könige zu vernichten.
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Tradition und in Auslegung des 55-Kapitelwerks Hinkmars die Zuständigkeit
einer durch König und Erzbischöfe einberufenen Synode. Gerbert verweist auf
Kanones von Afrikanischen Konzilien, besonders auf Karthago 419 und betont
die unhaltbaren Zustände in Rom und die fehlende moralische Eignung der
aktuellen Päpste887. Die mangelnde Eignung der Päpste würden ebenfalls die
zwei unbeantwortete Briefe von den Königen und den Provinzbischöfen an den
Papst zeigen, in denen um päpstlichen Beistand gegen Arnulf gebeten wurde888.
Da Gerbert die Akten zu seiner Verteidigung verfasste, enthalten sie nicht nur ein
„Protokoll" der Synode von St. Basie, sondern darüber hinaus noch weitere
Dokumente zu dem Fall Arnulfs, mit denen Gerbert versuchte, Mitbischöfe auf
seine Seite zu ziehen. In seinen Bericht über St. Basie inserierte er zwei Briefe an
Papst Johannes XV.889. Bei dem ersten handelt es sich um ein Schreiben, dass von
den Teilnehmern der Synode in Senlis 990 verfasst worden ist890. Dort wurde der
Fall Arnulfs erstmals verhandelt, Arnulf selbst war jedoch trotz königlicher
Vorladung nicht erschienen. Hugo Capet fasst die Anklage gegen Arnulf in
einem Brief zusammen, den Gerbert für den König verfasste: Arnulf habe ein
Treueversprechen in mündlicher und schriftlicher Form abgelegt; er habe jedoch
die Tore seiner Bischofsstadt den Feinden des Königs geöffnet und nehme seither
eine zweideutige Haltung ein: „Soldaten und alle Bürger hat er gezwungen zu
schwören, dass sie in unserer Treue bleiben, selbst wenn er zu irgendeiner Zeit in
die Macht des Feindes übergehen sollte. Gegen all dies, für das es Zeugen gibt,
öffnete er selbst den Feinden die Tore. Wenn er, wie er selbst es darstellen will,
von einer fremden Macht gezwungen wurde, warum zwingt er Soldaten und
Bürger zum Meineid, warum führt er Waffen gegen uns, warum verschanzt er
seine Burg und seine Stadt gegen uns? Wenn er gefangengenommen wurde,
warum gefällt es ihm dann nicht, befreit zu werden?"891. Trotz Vorladung sei er
nicht auf der Synode von Senlis erschienen. Hugo erbittet ein Urteil des Papstes.
In dem Brief setzen Hugo und Gerbert das Verhalten Arnulfs mit dem des Judas
gleich892. Ebenso verfahren die Bischöfe der Reimser Kirchenprovinz in ihrem
Brief an den Papst893: Arnulf halte den Platz in der Kirche, der einst Judas zukam,
887 MGH Cone. VI,2, c. 28, S. 421,14-20.
888 Ebd., S. 422.
889 MGH Cone. VI,2, c. 25, S. 418f. und c. 26, S. 419f.
890 Ebd., c. 25, Papstregesten RI 11,5, Nr. 691.
891 Ebd., c. 25, S. 419, 5-8.
892 Der Papst soll entscheiden, quid de altero Juda fieri debeat.(c. 25, S. 419,11).
893 MGH Cone. VI,2, c. 26, S. 419. Papstregesten RI 11,5, Nr. 692. Die Bischöfe möchten den Papst über
das neue und ungewöhnliche Verbrechen Arnulfs von Reims informieren, der eine gewaltige
Abtrünnigkeit begangen hat. Er hält den Platz des einstigen Verräters Judas in der Kirche. Er hat
seine eigene Kirche verwüstet (pervaserit). Nichts konnte ihn auf den rechten Weg bringen, nicht
die Ermahnungen der Bischöfe, nicht seine Professio, nicht der Chirograph, der öffentlich in der
Kirche verlesen wurde, nicht zahlreiche Eide. Er hat geplant, den Königen zu schaden, die
Könige zu vernichten.