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VII. Bischofsabsetzungen bis zur Mitte des 10. Jahrhunderts
Eroberung der Stadt aus Reims zurück791. Flodoard bezeichnet Hugo allerdings
in seiner Historia stets als episcopus oder presul, von 941-946 war er im Rückblick
für ihn der rechtmäßige Bischof. Das Kapitel über Hugos Absetzung in der
Historia Remensis Ecclesiae heißt „de repulsione Hugone episcopi"792. Flodoard
vermerkt lakonisch: „und als die Könige (gemeint sind Ludwig IV. und Otto I.)
zusammen mit den Bischöfen und den Fürsten (principes) die Stadt betraten,
sorgten sie dafür, dass Herr Artold, der vor einiger Zeit abgesetzt worden war,
wieder inthronisiert wurde. Rotbert, Erzbischof von Trier und Friedrich von
Mainz setzten ihn wieder ein, indem sie ihn jeder an einer Seite zum Thron
geleiteten"793. Im Libellus Artoldi heißt es, die Bischöfe hätten die Restitution
Artolds gewünscht794. Konstitutiv für die Wiedereinsetzung waren also weder
Auslegungen von Kanones (es werden keine genannt), noch politische Diskurse
über das Bischofsamt, sondern allein die Entscheidung der militärischen Sieger,
demonstriert über eine rituelle Einsetzung durch die beiden Amtsbrüder aus
Lothringen und dem ostfränkisch-deutschen Reich, die die Rechtmäßigkeit Ar-
tolds für alle Anwesenden sichtbar aufzeigen sollte795. Doch der Konflikt um den
Bischofsstuhl ließ sich allein durch militärische Aktionen nicht dauerhaft lösen.
So wurde auf das bewährte kirchenrechtliche Instrument der Synode zurück-
gegriffen.
4. Der Bistumsstreit bei Flodoard: Synoden, Bischöfe und der
Papst. Friedenssicherung und „Recht" sprechen
4.1. Überblick über Synoden im Bistumsstreit
Es fanden folgende Synoden während des Reimser Bistumsstreit zwischen Hugo
von Vermandois und Artold statt: Soissons 941, Verdun 947, Mouzon 948, In-
gelheim 948, Trier 948, Meaux 962 und Reims 975796. Auch wenn politische
Motive bei der Kontroverse eine entscheidende Rolle spielten (Heribert von
Vermandois hatte das Erzbistum mit seinem unmündigen Sohn Hugo besetzt,
um den eigenen Machtbereich zu erweitern), bemühten sich die Bischöfe doch,
791 Vgl. dazu Krause, Konflikt, S. 143. Auch hier wurde körperliche Strafe der Blendung einem
Bischof angedroht. Im 9. Jahrhundert ist diese Strafe an Hinkmar von Laon vollzogen worden,
im 10. Jahrhundert finden sich im ostfränkischen Reich mehrere Belege. Die Androhung hier
kann so interpretiert werden, dass Hugo als Rebell gegen den König Ludwig IV. verstanden
wird.
792 Und weist zum größten Teil wörtliche Übereinstimmung mit den Annaleneinträgen ad a. 946
und 947 auf.
793 Flodoard, Historia Remensis Ecclesiae IV, c. 33, S. 423.,8-9.
794 MGH Cone. VI,1, S. 154,7.
795 Eine Parallele im Ritual findet sich bei der Rehabilitierung des geblendeten Bischofs Hinkmar
von Laon 878, der ebenfalls zum Altar geleitet wird. Bei ihm war jedoch keinerlei rechtlich
bindende Wiedereinsetzung damit verbunden.
796 Schröder, Synoden, S. 81.
VII. Bischofsabsetzungen bis zur Mitte des 10. Jahrhunderts
Eroberung der Stadt aus Reims zurück791. Flodoard bezeichnet Hugo allerdings
in seiner Historia stets als episcopus oder presul, von 941-946 war er im Rückblick
für ihn der rechtmäßige Bischof. Das Kapitel über Hugos Absetzung in der
Historia Remensis Ecclesiae heißt „de repulsione Hugone episcopi"792. Flodoard
vermerkt lakonisch: „und als die Könige (gemeint sind Ludwig IV. und Otto I.)
zusammen mit den Bischöfen und den Fürsten (principes) die Stadt betraten,
sorgten sie dafür, dass Herr Artold, der vor einiger Zeit abgesetzt worden war,
wieder inthronisiert wurde. Rotbert, Erzbischof von Trier und Friedrich von
Mainz setzten ihn wieder ein, indem sie ihn jeder an einer Seite zum Thron
geleiteten"793. Im Libellus Artoldi heißt es, die Bischöfe hätten die Restitution
Artolds gewünscht794. Konstitutiv für die Wiedereinsetzung waren also weder
Auslegungen von Kanones (es werden keine genannt), noch politische Diskurse
über das Bischofsamt, sondern allein die Entscheidung der militärischen Sieger,
demonstriert über eine rituelle Einsetzung durch die beiden Amtsbrüder aus
Lothringen und dem ostfränkisch-deutschen Reich, die die Rechtmäßigkeit Ar-
tolds für alle Anwesenden sichtbar aufzeigen sollte795. Doch der Konflikt um den
Bischofsstuhl ließ sich allein durch militärische Aktionen nicht dauerhaft lösen.
So wurde auf das bewährte kirchenrechtliche Instrument der Synode zurück-
gegriffen.
4. Der Bistumsstreit bei Flodoard: Synoden, Bischöfe und der
Papst. Friedenssicherung und „Recht" sprechen
4.1. Überblick über Synoden im Bistumsstreit
Es fanden folgende Synoden während des Reimser Bistumsstreit zwischen Hugo
von Vermandois und Artold statt: Soissons 941, Verdun 947, Mouzon 948, In-
gelheim 948, Trier 948, Meaux 962 und Reims 975796. Auch wenn politische
Motive bei der Kontroverse eine entscheidende Rolle spielten (Heribert von
Vermandois hatte das Erzbistum mit seinem unmündigen Sohn Hugo besetzt,
um den eigenen Machtbereich zu erweitern), bemühten sich die Bischöfe doch,
791 Vgl. dazu Krause, Konflikt, S. 143. Auch hier wurde körperliche Strafe der Blendung einem
Bischof angedroht. Im 9. Jahrhundert ist diese Strafe an Hinkmar von Laon vollzogen worden,
im 10. Jahrhundert finden sich im ostfränkischen Reich mehrere Belege. Die Androhung hier
kann so interpretiert werden, dass Hugo als Rebell gegen den König Ludwig IV. verstanden
wird.
792 Und weist zum größten Teil wörtliche Übereinstimmung mit den Annaleneinträgen ad a. 946
und 947 auf.
793 Flodoard, Historia Remensis Ecclesiae IV, c. 33, S. 423.,8-9.
794 MGH Cone. VI,1, S. 154,7.
795 Eine Parallele im Ritual findet sich bei der Rehabilitierung des geblendeten Bischofs Hinkmar
von Laon 878, der ebenfalls zum Altar geleitet wird. Bei ihm war jedoch keinerlei rechtlich
bindende Wiedereinsetzung damit verbunden.
796 Schröder, Synoden, S. 81.