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Kleinjung, Christine; Johannes Gutenberg-Universität Mainz [Mitarb.]
Quellen und Forschungen zum Recht im Mittelalter (Band 11): Bischofsabsetzungen und Bischofsbild: Texte - Praktiken - Deutungen in der politischen Kultur des westfränkisch-französischen Reichs 835-ca. 1030 — Ostfildern: Jan Thorbecke Verlag, 2021

DOI Seite / Zitierlink:
https://doi.org/10.11588/diglit.74403#0272
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X. König — Bischof — Abt in der monastischen
Historiographie

1. Aimo
Über Abbos Leben und Werk sind wir aus der Vita Aimos von Fleury informiert.
Aimo hat hierfür mündliche Berichte und vor allem die Dossiers Abbos selbst im
Archiv von Fleury benutzt und diese zur Strukturierung seines Werkes ver-
wendet. Aimo hat jedoch aus seiner Sicht, aus der Sicht der Zeit zwischen 1005
und 1020, den Beziehungen Abbos und Fleurys zum Königtum einen be-
stimmten Akzent verliehen, der nicht immer mit der Sichtweise Abbos selbst
übereinstimmen muss, wie noch zu sehen sein wird. Besonders an Abbos Wirken
für die Gemeinschaft und die Erlangung der Exemtion sollte erinnert werden.
Die Gegnerschaft Abbos mit Arnulf von Orleans ist im Gegensatz zu derje-
nigen mit Gebert von Reims von Abbo zwar mehrfach direkt bezeugt1136, aber
besonders narrativ ausgestaltet wurde sie erst von Aimo. Die Vita Abbonis ist
praktisch als Zeugnis dieser Gegnerschaft zu lesen, soll doch mittels dieses
Textes die Erinnerung in der Gemeinschaft an Abbos Eintreten für die Exemtion
wachgehalten und gleichzeitig die wichtigsten Dokumente aus dem Archiv dazu
an einem Ort schnell greifbar zusammengestellt werden.
Wie im vorangegangenen Kapitel bereits erwähnt, fand laut Aimo einige Zeit
nach St. Basie ein gewalttätiger Überfall auf Abbo und seine Begleiter statt, die
auf einer Reise nach St. Martin in Tours waren. Angelastet wurde die Tat Män-
nern Arnulfs von Orleans1137. Abbo wurde verletzt, einige seiner Begleiter wur-
den gar tödlich verwundet. Arnulf von Orleans bot nach der Vita Abbonis zwar
an, die Gewalttäter durch Verprügeln zu bestrafen, Aimo deutet aber an, dass es
sich dabei mehr um einen diplomatischen Schachzug als um eine ernsthafte
Absicht gehandelt haben dürfte. Abbo jedoch nahm laut Aimo für sich das Recht,
Gnade und keine Rache zu üben und bringt sich somit in eine höhere Position als
Arnulf1138. Die Täter sterben in der Darstellung der Vita Abbonis wenig später —
eine gerechte Strafe des Patrons Benedikt, der auf Abbos Seite steht1139.

1136 Riche, Abbon, S. 136-140.

1137 Aimo von Fleury, Vita Abbonis, ed. Bautier/Labory, c. 8, S. 63 zu dem Überfall. Vgl. auch Dach-
woski, First among abbots, S. 126-129.

1138 Aus Abbos Apologeticus wissen wir, dass Seguin von Sens und Odo von Chartres die Täter
exkommunizierten, aber Arnulf hat sich offenbar nicht an diese Exkommunikation gehalten,
Migne PL 139, Sp. 469, Aimo, c. 8; vgl. Dachowski, First among abbots, S. 129.

1139 In den Miracula S. Benedicti II, 19 schildert Aimo Übergriffe von Männern Arnulfs von Orleans
auf Besitzungen Fleurys. Auch diese Männer, die die Mönche und Angehörige der Klosterfa-
milie bedrohen, werden von Benedikt gestraft.
 
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