3. Bewertung der Synode von St. Basle in der Forschung
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Reims und Arnulfs Exkommunikation der Plünderer zeigt910. Arnulf habe seine
eigene Bischofsstadt verwüstet. In seiner späteren Deutung des Prozesses für die
Synode von Mouzon 995 wird Gerbert hierauf den Schwerpunkt legen.
3. Bewertung der Synode von St. Basle in der Forschung
Die Absetzung Arnulfs von Reims hat in der Forschung breite Aufmerksamkeit
gefunden911.
Der Fokus der Forschung lag bisher jedoch auf dem Auftreten der Könige,
bzw. auf den von ihnen dort benutzten Instrumenten zur Konfliktlösung912.
Bei der Bewertung der Synode von St. Basle kommt die deutsche und die
französische Forschung klassischerweise zu entgegengesetzten Beurteilungen.
Die Bewertung der Synode von St. Basle in der deutschen Forschung fällt
überwiegend negativ aus. In der letzten ausführlichen Behandlung des Falles
Arnulf von Reims in der deutschen Forschung formulierte Volkard Huth 1994 —
lange vor der 2007 erschienenen kritischen Edition der Synodalakten — ein ver-
nichtendes Urteil über den „charakterlosen" Überläufer Gerbert, der seinen
ehemaligen Verbündeten und nun Widersacher Arnulf loswerden wollte und
dafür angbelich abwegige Kanones westgotischer Konzilien zitierte913. Gerbert
habe geglaubt, im Anklagepunkt des Majestätsverbrechens ein wirksames In-
strument zu besitzen914.
Volkhard Huth sah in St. Basle einen „politischen" Schauprozess, bei dem
auf abenteuerliche Art und Weise Kirchenrecht zurechtgebogen worden und mit
der Benutzung der Hispana eine alles andere als naheliegende Kanonessamm-
lung herangezogen worden sei915. Durch die Verwendung der Toletaner Konzi-
lien sei versucht worden, krampfhaft eine Parallele zu konstruieren, da die Ka-
nones als adäquat dargestellt worden seien916.
910 S. unten.
911 Vgl. nur als jüngere Beiträge Huth, Erzbischof Arnulf; Jegou, L'eveque; Koziol, Begging Pardon, S.
1 ff., S. 143 ff.; Airlie, Not rendering; Glenn, Politics, S. 276 ff; Krause, Konflikt; Dachowski, First
among abbots; Riche, Gerbert, S 126 ff., S. 155 ff. Ältere Darstellung bei Lot, Hugues, S. 31 ff.,
S. 256 ff. Für weitere Literatur verweise ich auf die Anmerkungen der Edition von Ernst-Dieter
Hehl.
912 Koziol, Begging Pardon, S. 1-4, 115f und zu seiner These von der Wiederaufnahme des karo-
lingischen Ordnungsdenkens bes. S. 168 ff. Hingegen sieht Ingmar Krause das Vorbild für die in
St. Basle vollzogenen Handlungen (deditio) und die Begnadigung Arnulfs in einer ideellen Nähe
zur ottonischen Herrschaftspraxis; zu St. Basle vgl. auch Krause, Konflikt, S. 190 f.
913 Die westgotischen Konzilien wurden jedoch schon im 9.Jahrhundert herangezogen, wenn es um
den Schutz des Königtums vor Rebellion ging. S. dazu oben bei Anm. 246 und unten bei
Anm. 932.
914 Dazu auch Kortüm, Richer, S. 74 ff.
915 Ebd., S. 106. Die Bischöfe seien „kanonistisch ohnehin überfordert" gewesen.
916 Vgl. Huth, Erzbischof Arnulf, S. 92-96, S. 101 f. und öfter.
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Reims und Arnulfs Exkommunikation der Plünderer zeigt910. Arnulf habe seine
eigene Bischofsstadt verwüstet. In seiner späteren Deutung des Prozesses für die
Synode von Mouzon 995 wird Gerbert hierauf den Schwerpunkt legen.
3. Bewertung der Synode von St. Basle in der Forschung
Die Absetzung Arnulfs von Reims hat in der Forschung breite Aufmerksamkeit
gefunden911.
Der Fokus der Forschung lag bisher jedoch auf dem Auftreten der Könige,
bzw. auf den von ihnen dort benutzten Instrumenten zur Konfliktlösung912.
Bei der Bewertung der Synode von St. Basle kommt die deutsche und die
französische Forschung klassischerweise zu entgegengesetzten Beurteilungen.
Die Bewertung der Synode von St. Basle in der deutschen Forschung fällt
überwiegend negativ aus. In der letzten ausführlichen Behandlung des Falles
Arnulf von Reims in der deutschen Forschung formulierte Volkard Huth 1994 —
lange vor der 2007 erschienenen kritischen Edition der Synodalakten — ein ver-
nichtendes Urteil über den „charakterlosen" Überläufer Gerbert, der seinen
ehemaligen Verbündeten und nun Widersacher Arnulf loswerden wollte und
dafür angbelich abwegige Kanones westgotischer Konzilien zitierte913. Gerbert
habe geglaubt, im Anklagepunkt des Majestätsverbrechens ein wirksames In-
strument zu besitzen914.
Volkhard Huth sah in St. Basle einen „politischen" Schauprozess, bei dem
auf abenteuerliche Art und Weise Kirchenrecht zurechtgebogen worden und mit
der Benutzung der Hispana eine alles andere als naheliegende Kanonessamm-
lung herangezogen worden sei915. Durch die Verwendung der Toletaner Konzi-
lien sei versucht worden, krampfhaft eine Parallele zu konstruieren, da die Ka-
nones als adäquat dargestellt worden seien916.
910 S. unten.
911 Vgl. nur als jüngere Beiträge Huth, Erzbischof Arnulf; Jegou, L'eveque; Koziol, Begging Pardon, S.
1 ff., S. 143 ff.; Airlie, Not rendering; Glenn, Politics, S. 276 ff; Krause, Konflikt; Dachowski, First
among abbots; Riche, Gerbert, S 126 ff., S. 155 ff. Ältere Darstellung bei Lot, Hugues, S. 31 ff.,
S. 256 ff. Für weitere Literatur verweise ich auf die Anmerkungen der Edition von Ernst-Dieter
Hehl.
912 Koziol, Begging Pardon, S. 1-4, 115f und zu seiner These von der Wiederaufnahme des karo-
lingischen Ordnungsdenkens bes. S. 168 ff. Hingegen sieht Ingmar Krause das Vorbild für die in
St. Basle vollzogenen Handlungen (deditio) und die Begnadigung Arnulfs in einer ideellen Nähe
zur ottonischen Herrschaftspraxis; zu St. Basle vgl. auch Krause, Konflikt, S. 190 f.
913 Die westgotischen Konzilien wurden jedoch schon im 9.Jahrhundert herangezogen, wenn es um
den Schutz des Königtums vor Rebellion ging. S. dazu oben bei Anm. 246 und unten bei
Anm. 932.
914 Dazu auch Kortüm, Richer, S. 74 ff.
915 Ebd., S. 106. Die Bischöfe seien „kanonistisch ohnehin überfordert" gewesen.
916 Vgl. Huth, Erzbischof Arnulf, S. 92-96, S. 101 f. und öfter.