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Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 12.1912/​1913

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Heft 9
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Arbeitskalender
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Redaktioneller Teil
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Aufruf zum Beitritt in die Allgemeine Deutsche Kunstgenossenschaft
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https://doi.org/10.11588/diglit.53854#0127

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XII. Jahrgang. Heft 9.

Die Werkstatt der Kunst.

US

Ter-
min
Ausstellungen
-r-
LZ-
§
7.
Ian.
Schlußder Ausstellung des Gesterr. Künstler-
bundes in Wien.
ZS
t.
Febr.
Einlieferung für die Internationale Aus-
stellung der Secession in Rom.
8
Febr.
Eröffnung der Ausstellung Hamburgischer
bildender Künstler in Hamburg.
8
16.
Febr.
Eröffnung der Frühjahrsausstellung Frank-
furter Künstler in Frankfurt a. N.
4/6
6.
März
Anmeldung für die H7. Kunstausstellung des
Kunstvereins in Königsberg i. pr.
8

Ter-
min
Ausstellungen
§
8
9.
März
Schluß der Frühjahrsausstellung Frankfurter
Künstler in Frankfurt a. M.
ps
10.
März
Schluß der Ausstellung Hamburgischer bil-
dender Künstler in Hamburg.
8
18.-22.
März
Einlieferung für die 47. Kunstausstellung
des Kunstvereins in Königsberg i. pr.
S
6.
April
Lröffnun g der H7. Kunstausstellung des Kunst-
vereins in Königsberg i. pr.
8
31.
Mai
Schluß der 47. Kunstausstellung des Kunst-
vereins in Königsberg i. pr.
8

Redaktioneller Teil.

Aufruf*) zum Vertritt in äie Allgemeine
Oeutlcde KunstgenollenlekLkl
Auf dem Gebiete der Kunst hat die heutige Zeit
die schärfsten Gegensätze heroorgerufen: Die erbitter-
ten Kämpfe, die dadurch entstanden sind, bieten der
Umwelt ein verwirrendes und die Interessen der
Künstler in hohem "Maße schädigendes Schauspiel. Sie
sind hauptsächlich die Veranlassung zu den beispiel-
losen Preissteigerungen der alten Kunstwerke, da kein
Kunstfreund und Sammler sich der Gefahr aussetzen
will, das, was er heute als wertvolles Kunstwerk der
Jetztzeit erstanden hat, durch die Mode von morgen
völlig entwertet zu sehen. Ls ist eine Frage der
Zeit, wann hierin eine Wandlung eintreten wird;
auf einem Gebiete aber können schon jetzt
diese Gegensätze ohne weiteres überbrückt
werden, d. i. auf dem Gebiete der wirtschaftlichen
Fragen.
Jeder Künstler, welcher Richtung und
Sondervereinigung er auch angehöre, muß
sich einer Gesamtorganisation anschließen, die seine
Interessen vertritt. Nicht der einzelne, nur eine kor-
porative Vertretung aller vermag es, Einfluß zu ge-
winnen auf die Regierung, die gesetzgebenden Körper-
schaften, den Reichstag, die Landesvertretungen, die
städtischen Behörden usw., nur durch Zusammenschluß
gewinnt die Künstlerschaft Macht und Ansehen.
Vie Allgemeine Deutsche Kunstgenossenschaft ver-
folgt seit über 50 Jahren diese hohe Aufgabe. Aus
23 Grtsvereinen Deutschlands und Deutsch-Gesterreichs
bestehend, umfaßt sie etwa 2500 Mitglieder, Künstler
aller Richtungen.
In der A. D. K. G. haben nur diejenigen Mit-
glieder Stimmrecht in allen Ausstellungsangelegen-
heit en, die ihre künstlerische Tätigkeit durch Ver-
öffentlichung ihrer Arbeiten auf den großen deutschen
Kunstausstellungen dauernd erweisen. In allen all-

*) Dieses werbezirkular gelangt durch die Grtsvereine
zur Versendung.

gemeinen, wirtschaftlichen, ständigen u. dgl.
Angelegenheiten haben alle Mitglieder Stimmrecht.
Vie Gesamtleitung liegt in den Händen des
Hauptausschusses, dessen Sitz alle 6 Jahre zwischen
München und Berlin wechselt und an dessen ständiger
Tätigkeit alle Grtsvereine durch Beisitzer dauernd teil-
nehmen. Seit l. April d. I- befindet sich die Ge-
schäftsstelle in Berlin 9, Vellevuestr. 3 (Künst-
lerhaus).
Jedes Jahr findet mindestens eine Hauptversamm-
lung von den Vertretern aller Grtsvereine am Sitz
des Hauptausschusses statt.
welche Erfolge erreichte die A. v. K. G. ?
1. Das Deutsche Reich gibt 20000 Mark jähr-
liche Beihilfe für die internationalen Kunstaus-
stellungen im Auslande. 3um Teil mit diesen
Mitteln, zum Teil aus eigener Kraft sind so
durch die A. D. K. G. bisher veranstaltet worden
16 Internationale Ausstellungen u. a.
in London, Wien, Philadelphia, Sidney, Mel-
bourne, Antwerpen, Lhicago, Paris, St. Louis,
Santiago 1910, außerdem Ausstellungen in Mün-
chen 1908, Wien 1909, Moskau I9II, Han-
nover 1912.
2. Cs ist Einfluß auf das Verlags- und Ur-
heberschutzrecht genommen worden.
3. Die A. v. K. G. schützt die Künstler gegen
wirtschaftliche Schädigungen durch Kunst-
händler und Kunstvereine. Unser Syndikus, z.
Zt. Rechtsanwalt Or. Rothe, Berlin, gibt Aus-
kunft in allen Rechtsfragen auf künst-
lerischem Gebiet und führt Prozesse in
Streitfragen prinzipieller Natur unter pekuniärer
Beihilfe der A. D. K. G.
4. Formulare des Werk- Aussteller- und Ver-
vielfältigungsvertrages erhalten die Mit-
glieder kostenfrei.
5. Die Fachzeitschrift „Werkstatt der Kunst"
(für Nichtmitglieder jährlich 10,40 Mark) wird
den Mitgliedern kostenfrei zugesandt.
 
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