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Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 12.1912/​1913

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Heft 30
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Redaktioneller Teil
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Wirtschaftlicher Zusammenschluß aller deutschen Künstler, V
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Naumann, Friedrich: Es wird ja doch nichts!
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Gott schütz' die Kunst, V
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Groß-Berliner Ausverkaufsordnung
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https://doi.org/10.11588/diglit.53854#0421

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XII, heft 30.

Die Werkstatt der Kunst.

L0Z

H Berlin
Die vorbereitende Kommission, die von
der öffentlichen Künstlerversammlung vom 5. April
das Mandat erhalten hatte,
„in gemeinsamer Beratung unter Heranziehung
berufener Kräfte die beste Form für den als
notwendig erkannten wirtschaftlichen Zusam-
menschluß der bildenden Künstlerschaft zu
suchen" —
hat am Is7. April ihre erste Sitzung abgehalten.
Der Vorstand hat sich vorläufig in folgender
weise konstituiert: I. Vorsitzender Prof. Arthur
Kampf, II. Vorsitzender Otto Marcus,
Schriftführer Redakteur Fritz hellwag. Als
die beste Form für den Zusammenschluß wurde
nicht ein Kartell der in Berlin bestehenden Vereine,
sondern, analog dem Münchener Vorgehen,
die Neugriin-ung eines freien „wirtschaftlichen
Verbandes bildender Annstler Berlins" mit
direkter Linzelanmeldung beschlossen, wobei vor-
ausgesetzt und erbeten werden soll, daß die Vor-
stände der lokalen Künstlervereine ihren Mitgliedern
den Beitritt zu diesem, auf die Vertretung wirt-
schaftlicher Interessen beschränkten verbände drin-
gend empfehlen.
Ls wurden zunächst zwei Kommissionen,
eine für Krankenversicherung und eine für
Rechtsschutz, gebildet, denen bald andere folgen
werden. Zur Kooptation wurden zahlreiche Künstler
und Fachleute auf Spezialgebieten vorgeschlagen,
deren Zustimmung vorausgesetzt.
Lin öffentlicher Ausruf wird in kürzester
Frist an die Berliner Künstlerschaft (Maler, Gra-
phiker, Bildhauer und Architekten), die hoffentlich
recht zahlreich dem „Wirtschaftlichen Verbände
bildender Künstler Berlins" beitreten wird,
verschickt.
* q-
-i-
Die von Or. Friedrich Naumann in der öffentlichen
Künstlerversammlung gehaltene Rede kann wegen Raum-
mangel leider erst in der nächsten Nummer gebracht werden.
(Red.)
Es p-ircl ja clock nickts!
„Ls wird ja doch nichts." Das schlechthin böseste,
gottloseste, betrügerischste Wort auf der Welt heißt: „Ls
wird ja doch nichts." Mit ihm wehrt sich der Philister
gegen jeden frohen Plan, jede kühne Hoffnung, jeden
frischen willen, von dem er unbequeme Anforderungen an
sein Phlegma erwartet, wo in einem Verein oder bei
einer Arbeit „es wird ja doch nichts" gesagt werden
darf, ist überhaupt alles aus. Da schreckt man die Jugend
ab, da lähmt man den Wagemut, da tötet man die Stim-
mung. Ibsen sagt einmal, für jede große Sache am
meisten zu fürchten sei die Alte-Herren-Vernunft. Das
ist die Weisheit, die immer so sicher und selbstgefällig sagt:
„Ls wird ja doch nichts." Es gibt in jedem Alter
Leute von der Art, die sich eine billige Ueberlegenheit mit

dieser Gassenweisheit anziehen. Sie behalten immer recht
— denn wer das Wort überhaupt sagen mag, bei dem
wird natürlich auch nichts, und wo Menschen dieser Rede
Einfluß haben, da vergeht allen anderen der Mut und die
Lust. Schwerer als gegen alle anderen harten widerstände
kämpft es sich gegen dieses „es wird ja doch nichts" —
gegen die Alte-Herren-Vernunft.
(Aus Friedrich Naumanns „Hilfe".)
Gott sckülz' ctie Kunst. V
(vgl. die Artikel in den heften 25, 26, 27 u. 29)
Die Schriftleitung empfing folgendes Schreiben:
Soest, den f5. April t9l3-
Nachstehende Erklärung bitte ich aufzunehmen:
Auf die Anfrage des Herrn Tappert in Nr. 25 der
„Werkstatt der Kunst" erkläre ich folgendes:
Ich gebe zu, daß mein Verhalten in betreff
der Ausweisung (Morgners aus dem Burghofmuseum)
ein Fehler war, und ich spreche mein Bedauern
darüber aus.
hochachtungsvoll
^slleuer.
GroK-Kerlmei» ^usverkauksoränung *)
(Mit dem s. April d. I. in Kraft getreten)
8 l.
f. Jeder Ausverkauf (Total-, Teil- oder Räu-
mungsausverkauf) auch in Form von Auktionen
durch die Wareninhaber oder deren Vertreter:
u) wegen baulicher Veränderungen des Geschäftsraumes,
wegen Gefchäftsverlegung, wegen Gefchäftsüber-
tragung, Auseinandersetzung, Geschäftsbeendigung
oder wegen Aufgabe einer oder mehrerer Waren-
gattungen;
b) wegen Brand-, Rauch- oder Wasserschadens;
c) wegen Todesfalles, fofern die Nachlaßmaffe oder
Waren daraus sich nicht mehr in der alleinigen
Verfügungsgewalt des Nachlaßpflegers befinden,
ist spätestens eine Woche vor der Ankündigung
schriftlich unter Angabe des Grundes, des Beginnes (Tag,
Monat, Jahr) und des Vrtes (Gemeinde, Straße, Haus-
nummer), wo der Ausverkauf stattfinden soll, anzuzeigen.
Spätestens H Tage vor Beginn des Ausverkaufs ist ein
vollständiges und übersichtliches Verzeichnis der für den
Ausverkauf bestimmten waren nach Art oder Gattung
und nach Zahl oder Maß oder Gewicht einzureichen.
8 2.
Die Erstattung der Anzeige und die Einreichung der
Liste hat zu erfolgen: bei Ausverkäufen im Stadtkreis
Berlin bei dem Gewerbekommissariat des Polizeipräsidiums
in Berlin (Schiffbauerdamm 30), bei Ausverkäufen inner-
halb der Polizeibezirke Lharlottenburg, Schöneberg-
wilmersdorf, Neukölln und Lichtenberg bei den
jeweils zuständigen Polizeipräsidenten der genannten Grte.
Die Einsicht in das Verzeichnis ist jedem gestattet.
8 3.
Der Ankündigung eines Ausverkaufes steht jede sonstige
Ankündigung eines Verkaufes gleich, die nach der ver-
kehrsauffaffung als Hinweis auf einen Ausverkauf
gedeutet wird.
8 4-
Die Anzeige und das Verzeichnis müssen von dem

*) Die Veröffentlichung geschieht hier in besonderer
Hinsicht auf die Bekämpfung des „fliegenden Kunst-
handels". Red.
 
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