Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 12.1912/1913
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DOI issue:
Heft 46
DOI article:Redaktioneller Teil
DOI article:Vermischter Nachrichtenteil
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63H
Die Werkstatt der Kunst.
XII, Heft H6.
von 875 : 125 und darüber hinaus, so berechnet sich die
Lntwurssgebühr nur nach den Arbeitskosten.
8 15. Abstufung der gesamten Gebühren
Ghne Rücksicht auf die Abstufungen der Entwurfs-
gebühren kommen zur Berechnung bei einer Höhe der
Ausführungskosten von
1
bis
looo
Mk.
l OO °/o
der Gesamtgebühren
1001
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90 „
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„ und darüber
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L.
Besondere
Bestimmungen.
8 16.
Textilarbeiten. Bei Linzelerzeugniffen und
abgepaßten Mustern berechnet sich die Lntwurfsgebühr nach
dem Satze von zwanzig Hundertteilen der Ausführungs-
kosten.
8 17. Graphische Arbeiten, Tapeten und Bunt-
papiere. Die Leistungen berechnen sich gleich denen sür
Textilarbeiten.
8 18. Leder- und Bucharbeiten. Der Berechnung
der Gebühren sind die für Textilarbeiten zugrunde zu legen.
tz 19. Kunstverglasung, Glasmalerei und
Mosaik. Die Gebühren für den Entwurf betragen zehn
Hundertteile der Ausführungskosten, die Gebühren für die
Werkzeichnung fünfundzwanzig Hundertteile.
tz 20. Dekorative Malerei und dekorative
Elastik. Entwürfe werden mit zwanzig Hundertteilen der
Ausführungskosten berechnet, Werkzeichnungen und Modelle
nach Vereinbarung.
tz 21. Arbeiten aus Edelmetall. Die Berechnung
der Gebühren erfolgt hier immer nur nach den Arbeits-
kosten, auch dann, wenn die Materialkosten weniger als
die Arbeitskosten betragen. Die Lntwurfsgebühr beträgt
stets zwanzig Hundertteile an Arbeitskosten; sie stuft sich
nicht nach dem Verhältnis von Materialkosten und Arbeits-
kosten ab, sondern nur nach 8 15.
8 22. Arbeiten aus unedlen Metallen. Entwürfe
für Linzelerzeugnifse sind zum Satze von zwanzig Hundert-
teilen der Ausführungskosten (diese einschließlich Material)
zu berechnen.
8 25. Keramik. Entwürfe, die nur die Ausstattung
einer vorhandenen Form angeben, fallen unter dekorative
Malerei und Plastik.
824. Arbeiten aus Holz. Die Gebühren sür Linzel-
erzeugnifse bemessen sich nach dem Satze von fünfzehn
Hundertteilen der Ausführungskosten.
8 25. Gesamtausstattung von Räumen. Die
Lntwurfsgebühr berechnet sich mit fünfzehn Hundertteilen
der Ausführungskosten.
vermischter Nachrichtenteil.
Geplante Ausstellungen
Köln, 26. August. Auf der Deutschen werkbund-
Ausstellung Köln 1914 wird die Münchener werk-
kunst in würdiger weise vertreten sein. Unter der Füh-
rung des Münchener Bundes, der u. a. in Paris im Jahre
1910 eine ungewöhnlich beachtete Ausstellung von charak-
teristischen Erzeugnissen des Münchener Kunstgewerbes
veranstaltet hatte, und der auch die treibende Kraft bei der
Bayerischen Gewerbeschau München 1912 war, hat sich ein
„Landesausschuß Bayern" sür die Deutsche werk-
bund-Ausstellung Köln 191-1 gebildet, der die Gewähr
bietet, daß Bayern, insbesondere München, auf der Deut-
schen Werkbund-Ausstellung Köln 191-1 ihrer Bedeutung
für die Entwicklung der neuen deutschen Werkkunst ent-
sprechend vertreten sein werden. Der erforderliche finan-
zielle Rückhalt wird der Arbeit des Landesausschusses
Bayern außer vom Staate auch durch die Stadt München
durch eine Spende von 25000 Mk. zuteil werden, die
vor kurzem von den Münchener städtischen Kollegien in
voller Würdigung der Bedeutung der Deutschen Werkbund-
Ausstellung bewilligt worden ist. An der Spitze des Landes-
ausschusses Bayern stehen u. a. Prof. Richard Riemerschmid
und Prof. Adalbert Niemeyer. — Die Stadt Köln hat eine
größere Summe für ein Kölner Haus auf der Werkbund-
Ausstellung bewilligt. Diesem Beispiel ist Bremen ge-
folgt und wird ein Bremer Haus errichten, ebenso Han-
nover, wo auf Betreiben des Bildhauers Prof. Herting
die Stadt 35 000 M. und die Industrie die gleiche Summe
auswarfen für ein Hannoversches Haus. Die Säch-
sische Regierung will ein Sächsisches Haus und die
Gesterreichische Regierung für 120000 Kronen ein
Gesterreichisches Haus errichten. — Die Ausstellung,
die sich Köln bekanntlich 2 Millionen kosten läßt, wird ein
großes Ereignis werden.
Köln a. Rh. (Kunstausstellung der „Vereinigung
Kölner Künstler".) 1. Die Ausstellung findet statt im
Lichthof des Kunstgewerbemuseums vom 15. November
bis zum 2 5. Dezember. 2. Die Ausstellung umfaßt Werke
der Malerei, Skulptur, graphischen Künste sowie des Kunst-
gewerbes. Werke, die bereits in Köln ausgestellt gewesen
sind, werden nicht zugelassen. Bei Bildern von mehr als
2 m größter Ausdehnung ist vorherige Anfrage bei der
Ausstellungsleitung erforderlich, ebenso bei großen Skulp-
turen unter Angabe des Gewichts und Materials. 5. Die
Anmeldungen müssen spätestens bis zum 1. November
erfolgen. -1. Als Linlieferungstermin ist die Zeit
vom 1. bis zum 10. November festgesetzt.
Warnung vor rNeöaillenimport. Zwei italienische
Ausstellungsmacher, deren einer sich stolz „Professor" nennt,
und die früher sich der Veranstaltung von mehr als Zweifel-
haften „Ausstellungen" in Italien widmeten, hatten vor
einiger Zeit ihre Tätigkeit nach Südamerika verlegt und
u. a. in Montevideo unter dem hochtönenden Namen
„Italo-Amerikanische Gewerbe- und Arbeits-
Ausstellung" eine Veranstaltung ins Leben gerufen, die
ganze drei Tage in einem obskuren Lokal geöffnet war
und natürlich lediglich einem schwunghaften Medaillenhandel
als Deckmantel diente. Lin einziger der gewonnenen
Unteragenten soll allein in wenigen Monaten für 6000 Fr.
vereinnahmt haben, so daß es nicht wundernehmen kann,
wenn die Promotoren ihre gewinnbringende Beschäftigung
auch nach Argentinien verlegen wollten. In Buenos Aires
ist man jedoch diesen Machenschaften noch rechtzeitig auf
die Spur gekommen, so daß man durch geeignete War-
nungen das geplante Unternehmen unterbinden konnte.
Die Werkstatt der Kunst.
XII, Heft H6.
von 875 : 125 und darüber hinaus, so berechnet sich die
Lntwurssgebühr nur nach den Arbeitskosten.
8 15. Abstufung der gesamten Gebühren
Ghne Rücksicht auf die Abstufungen der Entwurfs-
gebühren kommen zur Berechnung bei einer Höhe der
Ausführungskosten von
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Besondere
Bestimmungen.
8 16.
Textilarbeiten. Bei Linzelerzeugniffen und
abgepaßten Mustern berechnet sich die Lntwurfsgebühr nach
dem Satze von zwanzig Hundertteilen der Ausführungs-
kosten.
8 17. Graphische Arbeiten, Tapeten und Bunt-
papiere. Die Leistungen berechnen sich gleich denen sür
Textilarbeiten.
8 18. Leder- und Bucharbeiten. Der Berechnung
der Gebühren sind die für Textilarbeiten zugrunde zu legen.
tz 19. Kunstverglasung, Glasmalerei und
Mosaik. Die Gebühren für den Entwurf betragen zehn
Hundertteile der Ausführungskosten, die Gebühren für die
Werkzeichnung fünfundzwanzig Hundertteile.
tz 20. Dekorative Malerei und dekorative
Elastik. Entwürfe werden mit zwanzig Hundertteilen der
Ausführungskosten berechnet, Werkzeichnungen und Modelle
nach Vereinbarung.
tz 21. Arbeiten aus Edelmetall. Die Berechnung
der Gebühren erfolgt hier immer nur nach den Arbeits-
kosten, auch dann, wenn die Materialkosten weniger als
die Arbeitskosten betragen. Die Lntwurfsgebühr beträgt
stets zwanzig Hundertteile an Arbeitskosten; sie stuft sich
nicht nach dem Verhältnis von Materialkosten und Arbeits-
kosten ab, sondern nur nach 8 15.
8 22. Arbeiten aus unedlen Metallen. Entwürfe
für Linzelerzeugnifse sind zum Satze von zwanzig Hundert-
teilen der Ausführungskosten (diese einschließlich Material)
zu berechnen.
8 25. Keramik. Entwürfe, die nur die Ausstattung
einer vorhandenen Form angeben, fallen unter dekorative
Malerei und Plastik.
824. Arbeiten aus Holz. Die Gebühren sür Linzel-
erzeugnifse bemessen sich nach dem Satze von fünfzehn
Hundertteilen der Ausführungskosten.
8 25. Gesamtausstattung von Räumen. Die
Lntwurfsgebühr berechnet sich mit fünfzehn Hundertteilen
der Ausführungskosten.
vermischter Nachrichtenteil.
Geplante Ausstellungen
Köln, 26. August. Auf der Deutschen werkbund-
Ausstellung Köln 1914 wird die Münchener werk-
kunst in würdiger weise vertreten sein. Unter der Füh-
rung des Münchener Bundes, der u. a. in Paris im Jahre
1910 eine ungewöhnlich beachtete Ausstellung von charak-
teristischen Erzeugnissen des Münchener Kunstgewerbes
veranstaltet hatte, und der auch die treibende Kraft bei der
Bayerischen Gewerbeschau München 1912 war, hat sich ein
„Landesausschuß Bayern" sür die Deutsche werk-
bund-Ausstellung Köln 191-1 gebildet, der die Gewähr
bietet, daß Bayern, insbesondere München, auf der Deut-
schen Werkbund-Ausstellung Köln 191-1 ihrer Bedeutung
für die Entwicklung der neuen deutschen Werkkunst ent-
sprechend vertreten sein werden. Der erforderliche finan-
zielle Rückhalt wird der Arbeit des Landesausschusses
Bayern außer vom Staate auch durch die Stadt München
durch eine Spende von 25000 Mk. zuteil werden, die
vor kurzem von den Münchener städtischen Kollegien in
voller Würdigung der Bedeutung der Deutschen Werkbund-
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und Prof. Adalbert Niemeyer. — Die Stadt Köln hat eine
größere Summe für ein Kölner Haus auf der Werkbund-
Ausstellung bewilligt. Diesem Beispiel ist Bremen ge-
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die Stadt 35 000 M. und die Industrie die gleiche Summe
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sische Regierung will ein Sächsisches Haus und die
Gesterreichische Regierung für 120000 Kronen ein
Gesterreichisches Haus errichten. — Die Ausstellung,
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großes Ereignis werden.
Köln a. Rh. (Kunstausstellung der „Vereinigung
Kölner Künstler".) 1. Die Ausstellung findet statt im
Lichthof des Kunstgewerbemuseums vom 15. November
bis zum 2 5. Dezember. 2. Die Ausstellung umfaßt Werke
der Malerei, Skulptur, graphischen Künste sowie des Kunst-
gewerbes. Werke, die bereits in Köln ausgestellt gewesen
sind, werden nicht zugelassen. Bei Bildern von mehr als
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Ausstellungsleitung erforderlich, ebenso bei großen Skulp-
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